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Digitales Erbe Spuren im Netz

Was soll nach dem Tod mit unserem digitalen Erbe geschehen? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen. Denn jeder, der regelmäßig online ist, hinterlässt Spuren im Netz. Und die sind nicht immer einfach zu löschen.
  • Meike Lorenzen
27.09.2012 - 09:21 Uhr 2 Kommentare
Ort der Trauer: Inzwischen entstehen immer mehr digitale Trauerportale im Internet. Quelle: dpa

Ort der Trauer: Inzwischen entstehen immer mehr digitale Trauerportale im Internet.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Fast jeder Mensch führt heutzutage ein virtuelles Leben im Internet. Mit E-Mails, Blog-Einträgen, Filmen, Musik, Fotos, Crowdfunding oder Social Networks - auf unterschiedliche Art hinterlassen wir unsere Spuren im World Wide Web. Immer stärker stellt sich daher die Frage, was nach unserem Ableben mit dem digitalen Erbe geschehen soll. Denn eines ist sicher: Das Internet hat nicht nur das Leben der Menschen, sondern auch den Tod massiv beeinflusst.

Einer, der sich darüber viele Gedanken gemacht hat, ist Jörg Eisfeld-Reschke. Der 28-Jährige ist der Gründer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien. Am 28. September wird er im Rahmen der Social Media Week in Berlin einen Vortrag zu dem Titel „Wie das Internet den Tod verändert” halten. Das Thema hat ihn von heute auf morgen gepackt, nachdem ein guter Freund plötzlich gestorben ist.

Auf einmal stand die Frage im Raum, was mit den Profilen des Verstorbenen passieren soll. „Ein paar enge Freunde und ich haben uns gefragt, was in seinem Sinne gewesen wäre”, erzählt Jörg Eisfeld-Reschke. Am Ende sei man zu dem Schluss gekommen, die „Digitale Persona” am Leben zu erhalten. „Ich war seitdem dreimal an seinem Grab, aber dutzende Male auf seinem Facebook-Profil.” Ein Stück weit lebe der Freund dort weiter. “So behalte ich ihn lebendig und positiv in Erinnerung.” Das Internet ist zu einer Stätte der Trauerverarbeitung geworden.

Letzter Gruß aus dem Jenseits

Seit diesem Erlebnis beschäftigt sich der 28-Jährige intensiv mit dem Tod im Internet. Dabei ist ihm aufgefallen, dass sich weder die Social-Media-Unternehmen noch die User wirklich mit dem Tod auseinandersetzen. „Dabei gibt es heute über den Tod hinaus viele Möglichkeiten das Internet zu nutzen“, sagt er und zählt einige auf.

Da ist zum Beispiel der Anbieter „My last will”. Hier lässt sich im Netz eine Nachricht eintragen, die erst nach dem Tod via Twitter veröffentlicht wird. Ähnlich funktioniert DeadSoci.al. Hier können Facebook-User einen letzten Gruß aus dem Jenseits über ihre Facebook-Timeline schicken. Außerdem gibt es dank Fundraising ganz neue Möglichkeiten einen Nachruf zu gestalten. Wie in normalen Traueranzeigen können Hinterbliebene so über das Internet zum Beispiel zu einer Spende an eine Organisation aufgerufen werden. Der Vorteil hierbei: Die Summe kann direkt per paypal, Kreditkarte oder anderen elektronischen Wegen überwiesen werden kann.

„Das sind ganz neue Möglichkeiten, über die sich bisher ein Großteil der Gesellschaft kaum Gedanken macht”, sagt Jörg Eisfeld-Reschke. Überhaupt wird beim Einrichten von Blogs, Profilseiten oder E-Mail-Accounts selten nachgedacht. Meist sind die User sehr schnell dabei auf den OK- oder Weiter-Button zu drücken, ohne sich das Kleingedruckte in dem jeweiligen Vertrag durchzulesen. Dass alles, was wir uns im Netz einrichten, nach unserem Tod von Hinterbliebenen betreut, gepflegt oder gelöscht werden muss, wird bisher kaum bedacht. Dieses digitale Erbe kann zur echten Belastung werden. Vor allem wenn klare Wünsche nicht geäußert und Passwörter nicht hinterlegt wurden.

Tot oder einfach nur inaktiv?

Wie viele Verstorbene in Deutschland noch ein Social-Media-Profil haben, ist nicht seriös zu erfassen. Schließlich ist nicht zu unterschieden, ob jemand tot oder einfach inaktiv ist. Doch künftig wird wohl fast jeder einmal mit der Frage konfrontiert werden, was zum Beispiel mit der Facebookseite eines Freundes oder Verwandten passieren soll - wie Jörg Eisfeld-Reschke.

Im Gegensatz zu ihm findet nicht jeder, der einen geliebten Menschen verloren hat, die Vorstellung erbaulich, dass im Internet dessen digitale Persona weiterlebt. Häufig wollen Hinterbliebene einfach die Profile im Netz löschen. Und dass das einfach wird, glaubt kaum jemand.

Anbieter sind nicht auf den Tod vorbereitet

Eine Umfrage der Bundesverbraucherzentrale hat ergeben, dass jeder dritte Deutsche Zweifel daran hat, dass das Löschen eines Accounts problemlos möglich ist. Und Jörg Eisfeld-Reschke sagt: „Es fällt auf, dass die meisten Anbieter im Netz auf den Tod ihrer User noch gar nicht vorbereitet sind. Formale Wege, wie Angehörige oder Freunde mit den Profilen umgehen sollten oder können, werden kaum kommuniziert.”

Tatsächlich ist zum Beispiel der „Löschen-Button” bei Facebook soweit in den Systemeinstellungen versteckt, dass er ohne Leitfaden oder Link kaum zu finden ist. Außerdem verschwinden die Daten des Verstorbenen bei Facebook nie so ganz. Bekanntlich wird nur die Maske gelöscht, über die Fotos, Feeds und Videos ausgespielt wurden. An den dahinter liegenden Daten behält das Unternehmen auch über den Tod hinaus das Recht - zum Beispiel um Fotos zu werbeeigenen Zwecken zu verwenden.

Als größte Community im Netz hat sich Facebook dennoch als erster Gedanken darüber gemacht, was mit dem Profil eines Verstorbenen geschehen könnte. Das Unternehmen bietet an, es in einen sogenannten „Gedenkzustand” umzuwandeln. Weit verbreitet ist diese Lösung jedoch nicht. Bisher sind kaum Profile dieser Art sichtbar. Für die eigenen Statistik bringt Facebook der Gedenkzustand übrigens nichts. Zwar bleibt so der User auch über den Tod hinaus erhalten, doch werden in den offiziellen Statistiken angeblich nur die aktiven User gezählt.
Spuren im Netz sind vielfältig

Oft ist es jedoch mit einem Facebook-Account nicht getan ist. Von Tumblr bis Youtube, von Pinterest bis google +, die Spuren, die wir heute im Netz hinterlassen sind vielfältig. Um Hinterbliebenen die Übersicht zu erleichtern und vor allem die Logins zu hinterlassen, ist es möglich, gewisse Online-Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Vor allem amerikanische Portale wie Deathswitch, AssetLock oder Legacy Locker haben den Markt für sich erkannt. Diese Unternehmen bieten an, ein virtuelles Testament zu hinterlegen, in dem sämtliche wichtige Passwörter gespeichert werden können. Ein Service, von dem die Bundesverbraucherzentrale strikt abrät.

„Mit sensiblen und persönlichen Daten sollte unserer Meinung nach grundsätzlich sparsam umgegangen werden. Sie bei einem weiteren Anbieter zu hinterlegen, ist nicht unproblematisch”, sagt Katharina Maria Nocun, Referentin beim Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt”. Denn durch das Nutzen der Dienstleister werden private Daten einem weiteren privaten Unternehmen zugespielt, ohne zu wissen, was mit diesen passiert. Besonders kritisch wird es, wenn die Unternehmen im Ausland angesiedelt sind, wo die Gesetzesgrundlage im Umgang mit Daten komplett anders geregelt ist als in Deutschland. „Wir raten dazu, frühzeitig beim Notar ein Testament zu machen, in dem auch der digitale Nachlass mit allen Zugängen geregelt ist”, sagt Nocun.

E-Mail-Postfach für die Erben oft von großer Bedeutung

Nach dem Tod werden Profile in sozialen Netzwerken meist nicht automatisch gelöscht. Was wir im Netz einrichten, muss von Hinterbliebenen entsprechend betreut, gepflegt oder gelöscht werden. Quelle: dpa

Nach dem Tod werden Profile in sozialen Netzwerken meist nicht automatisch gelöscht. Was wir im Netz einrichten, muss von Hinterbliebenen entsprechend betreut, gepflegt oder gelöscht werden.

(Foto: dpa)

Das gelte nicht nur für Social-Media-Seiten, sondern auch für das Erbe von Homepages und E-Mail-Accounts. Allerdings ist es besonders in diesen Fällen nicht einfach, pauschal Ratschläge zu geben. „Jeder Einzelfall muss gesondert angeschaut werden”, sagt Katharina Maria Nocun. Besonders kompliziert wird es, wenn ganze Firmen mit dazugehörigen Webseiten und E-Mail-Postfächern vererbt werden.

„Sobald das Erbe angetreten wird, greift auch das Haftungsrecht für die Homepage”, heißt es seitens der Verbraucherzentrale weiter. Entsprechend müsse schnell das Impressum aktualisiert und der Vertrag mit dem Provider genau geprüft werden.

Schwierig ist auch der Nachlass privater E-Mail-Accounts. „Hier greifen auch Persönlichkeitsrechte. Ohne klares Testament kann es für Angehörige schwierig werden, auf Postfächer zugreifen zu dürfen”, erklärt Nocun. Doch da nur in die Wenigsten ihr Postfach ausschließlich zur privaten Kommunikation nutzen, ist ein Zugang für die Erben oft von großer Bedeutung, „zum Beispiel um Rechnungen zu begleichen.”

Das Internet als Ort der Trauerarbeit

Eines bestätigen sowohl die Verbraucherzentrale als auch Jörg Eisfeld-Reschke: Egal ob Website, E-Mail-Account oder Profilseite, wer nach dem Todesfall eines Angehörigen an diese privaten Zugänge kommen möchte oder das Löschen eines Accounts wünscht, braucht vor allem eines: notariell beglaubigte Papiere, die den Tod der jeweiligen Person amtlich bestätigen. Erst nach Einreichen der beglaubigten Sterbeurkunde können die Spuren im Netz nach und nach gelöscht werden. Bei Facebook geht das hier.

Während für die einen das Löschen der Accounts von größter Wichtigkeit ist, suchen andere das Internet als Ort der Trauerarbeit. Jörg Eisfeld-Reschke ist damit nicht allein. Das belegt ein Blick auf die deutsche Homepage Gedenkseiten.de. Hier lässt sich für den Verstorbenen eine Art Mini-Homepage einrichten, mit Musik, Youtube-Videos, Fotos und Erinnerungen.

Sogar eine digitale Kerze kann angezündet werden. „Bisher wurden auf der Seite 120.000 Gedenkseiten eingerichtet und Kerzen entzündet”, sagt der Gründer der Homepage Oliver Schmid (33). Er will von dem Markt mit der Trauer im Netz profitieren. „Der Bedarf ist gigantisch”, sagt er. Seit 26. August letzten Jahres ist die Seite online, über elf Millionen Mal wurde sie bisher aufgerufen.

Keine Werbung auf dem Online-Friedhof

Trauer auf Facebook: Für Opfer der Love-Parade-Katastrophe 2010 gibt es eine eigene Seite, wie dieser Screenshot zeigt.

Trauer auf Facebook: Für Opfer der Love-Parade-Katastrophe 2010 gibt es eine eigene Seite, wie dieser Screenshot zeigt.

Bisher wird das Portal durch verschiedene kommerzielle Webportale wie www.erbrecht-heute.de und www.beileid.de querfinanziert. „Dass wir eines Tages mit der Seite zwei bis drei Festangestellte finanzieren können, ist unser erklärtes Ziel,” sagt Gründer Schmid. Bisher verdient er sein Haupteinkommen als freier Berater.

Wie das Geld künftig reinkommen soll, verrät er nicht. Nur dass es nicht mit Werbung geschehen soll. „Das wäre für ein Trauerportal nicht angemessen”, findet er. Stattdessen arbeitet er an einer Lösung gemeinsam mit den Usern.

Zum Start von Gedenkseiten.de äußerte sich Firmengründer Oliver Schmid (33) wie folgt: „Die moderne Trauerkultur bietet die Möglichkeit, das Trauern heute öffentlich zu erleben. Unsere Erfahrungen und unser Leid mit Mitmenschen, die in einer ähnlichen Situation sind, zu teilen und so den Schmerz zu verarbeiten.” Demnach ist dies eine wertvolle Bereicherung für die Trauerkultur im Internet, da es so möglich wird „auch über weite räumliche Entfernungen hinweg den Trauernden online Beistand zu leisten”.

Genauso sieht es auch Jörg Eisfeld-Reschke. Daher will er in diesem Bereich weiter aufklären. „Es gibt viele Möglichkeiten, die bisher kaum ausgeschöpft werden”, ist er sich sicher. „Das Internet hat eben auch den Tod verändert.”

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2 Kommentare zu "Digitales Erbe: Spuren im Netz"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Die Wiederauferstehung im Netz? Jetzt weiß ich endlich, wo ich meine Vorfahren wiederfinde. Vielleicht stoße ich auch noch auf Jesus.
    Leider nur Datenmüll im Messie-Netz.

  • "Hier können Facebook-User einen letzten Gruß aus dem Jenseits über ihre Facebook-Timeline schicken." Das nenne ich Bauernfängerei. Aber wer sich vera....en lassen will, dem stelle ich mich nicht in den Weg.

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