Flink, Hellofresh, Gorillas, Smava: Start-ups gegen Betriebsräte
Der Lebensmittellieferdienst streitet sich mit einem Ex-Fahrer vor Gericht.
Foto: IMAGO/Michael GstettenbauerDüsseldorf, Berlin. Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht macht Richter Michael Ernst klar: „Das wird hier kein Tribunal. Es geht hier nicht um Flink.“ Und doch steht der für seine pinkfarbenen Werbeplakate, Rucksäcke und Fahrräder in ganz Deutschland bekannte Lebensmittellieferdienst im Mittelpunkt des Geschehens.
Dabei soll es eigentlich nur um Raul gehen – und um seine Kündigung. Bis vor Kurzem hat der junge Mann noch Einkäufe für Flink ausgeliefert. Aber Raul ist kein gewöhnlicher „Rider“.
Aus gutem Grund ist bei seinem Verfahren auch die Gewerkschaft Verdi anwesend. Raul wollte mit anderen Mitstreitern einen Betriebsrat bei Flink installieren. Und in solchen Fällen scheinen Rechtsstreitigkeiten inzwischen programmiert.
Denn mit Betriebsräten und damit einer stärkeren Mitbestimmung der Arbeitnehmer tut sich die gesamte Start-up-Szene schwer. Immer wieder kommt es zu Gerichtsverhandlungen und Streitigkeiten. Trotzdem gibt es inzwischen einige Start-ups wie N26, die über funktionierende Arbeitnehmervertretungen verfügen.
Vor allem in der aktuellen Wirtschaftsschwäche, die bei vielen Start-ups bereits zu Massenentlassungen geführt hat, gewinnen Betriebsräte an Bedeutung. Denn nur mit einer solchen Interessenvertretung sind Verhandlungen über einen Sozialplan möglich, der wiederum den Anspruch auf Abfindungen garantieren kann.
Richter weist Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurück
Kläger vor dem Arbeitsgericht ist Raul. Er bittet darum, seinen Nachnamen nicht zu nennen – aus Sorge, später von anderen Start-ups wegen des Rechtsstreits nicht mehr eingestellt zu werden. Raul hat von Flink eine außerordentliche Kündigung erhalten, nachdem er der Tageszeitung „taz“ ein Interview gegeben hat, in dem er die Arbeitsbedingungen bei Flink kritisierte.
>> Lesen Sie auch: Supermärkte expandieren mit Lieferdiensten
Bei der Verhandlung geht es um Rauls Antrag auf Weiterbeschäftigung bis zur Entscheidung über die Kündigung. Richter Ernst weist diesen zurück und begründet das damit, dass Raul keinen Anspruch auf Sonderschutz besitzt. Er habe zum Zeitpunkt der Kündigung bereits nicht mehr dem Wahlvorstand für den Betriebsrat angehört. Flink sieht sich von diesem Entscheid in der eigenen Rechtsauffassung bestätigt, heißt es dort.
Abschließend entschieden ist aber noch nichts: Im Mai wird erneut über die Kündigung verhandelt, und in einem anderen Verfahren geht es noch im März um die Einsetzung eines Wahlvorstands bei Flink. Denn trotz der im vergangenen Sommer gestarteten Bemühungen gibt es weiterhin keinen Betriebsrat bei dem Unternehmen, das mit Gorillas, Wolt und Lieferando konkurriert. „Falls unsere Mitarbeitenden einen Betriebsrat gründen möchten, stehen wir ihnen nicht im Weg und unterstützen ein solches Vorhaben“, erklärte ein Flink-Sprecher.
„Es ist eine Katastrophe, wie löchrig der Kündigungsschutz für Menschen ist, die einen Betriebsrat gründen wollen“, sagt Rauls Verteidiger Martin Bechert. Sie müssten sich nun überlegen, ob sie in die nächste Instanz zögen. Die Frage sei, ob Unternehmen wie Flink die Gesetzeslücken systematisch ausnutzten, um die Gründung von Betriebsräten zu verhindern, indem sie Angestellten, die eine Interessenvertretung aufbauen wollten, bereits vor Abschluss des Prozesses kündigten.
Verdi: Flink verhält sich undemokratisch
Unterstützung von der Gewerkschaft Verdi haben Raul und Bechert schon einmal. „Aktuell wird bei Flink und anderen die Situation ausgenutzt, dass es noch keinen ausreichenden Kündigungsschutz während des Prozesses der Betriebsratsgründung gibt. Das ist undemokratisches Verhalten“, sagt Gewerkschaftssekretärin Franziska Foullong nach der Verhandlung. Aktuell müsse allen Flink-Beschäftigten klar sein, dass sie ihre finanzielle Existenz mit der Gründung eines Betriebsrats gefährdeten: „Da ist es mutig, wenn man weitermacht.“
Flink ist nicht das erste Start-up, bei dem es durch die Einrichtung eines Betriebsrats zu erheblichen Konflikten zwischen Mitarbeitern und Unternehmensführung kommt. „Ich wüsste keinen Fall, wo es nicht mindestens ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf Abbruch der Wahl gegeben hätte“, sagt Anwalt Martin Bechert.
Offiziell geht es dabei nie darum, einen Betriebsrat tatsächlich zu verhindern. Vielmehr finden die Unternehmen Verfahrensfehler, bei denen auch Gerichte ein Einsehen haben, dass Betriebsratswahlen auf diese Art und Weise nicht stattfinden können. Doch die Häufung der Streitigkeiten ist bemerkenswert. Inzwischen kümmern sich auch nichtstaatliche private Organisationen wie die Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V. um die Problematik.
Mit Blick auf Lieferdienste hält Anwalt Bechert eine nächste Entlassungswelle schon bald für möglich: „Die Kündigungswelle bei den Lieferdiensten ist immer im Frühjahr. Jetzt ist die Zeit, in der Mitarbeiter gesucht und gebraucht werden, im Sommer ist weniger Bedarf.“
Auch Hellofresh wegen Betriebsrat vor Gericht
Der Streit über die Gründung eines Betriebsrats beim Kochboxen-Anbieter Hellofresh beschäftigt wie im Fall Flink bereits die Gerichte. Ende des vergangenen Jahres hatte das Berliner Arbeitsgericht entschieden, dass ein Wahlvorstand eingesetzt werden muss. Doch das Unternehmen wehrt sich und trägt den Streit jetzt in die nächste Instanz.
Die unschöne Vorgeschichte: Bereits im Sommer hatten Mitarbeiter eine Betriebsversammlung organisiert, um einen Wahlvorstand zu ernennen. Sie scheiterten aber, weil keine Stimmenmehrheit zustande kam.
Die Gewerkschaft Verdi warf dem Unternehmen daraufhin vor, durch Falschinformationen eine betriebliche Mitbestimmung verhindern zu wollen, und stellte vor Gericht einen Antrag auf Einsetzung eines Wahlvorstands. Hellofresh bestreitet das. Über den Antrag muss jetzt das Landgericht entscheiden.
Der Streit über die Gründung eines Betriebsrats beschäftigt die Gerichte.
Foto: Hello FreshAuch bei Flink-Wettbewerber Gorillas, der mittlerweile vom türkischen Getir übernommen wurde, ist der Betriebsrat ein Dauerstreitthema. Zwar konnten Mitarbeiter der Firma 2021 nach langem Hin und Her eine Interessenvertretung für alle Beschäftigten in Berlin wählen. „Bis zuletzt hatte die Unternehmensleitung versucht, das zu verhindern“, hieß es damals in einer Verdi-Mitteilung.
>> Lesen Sie jetzt auch: Getir aus der Türkei kauft Berliner Lieferdienst Gorillas
Der Gorillas-Betriebsrat verlor jedoch schnell wieder an Einfluss, weil das Start-up einzelne Warenlager-Standorte in Franchise-Unternehmen umwandelte, in denen die stadtweiten Betriebsräte kein Mitspracherecht haben.
Also ging der Streit für einen Teil der Mitarbeiter von vorn los. Eine geplante Betriebsratswahl im Warenlager Berlin-Schöneberg konnte die Unternehmensführung im Oktober des vergangenen Jahres stoppen. Das Gericht erkannte an, dass es bei der Zusammensetzung des Wahlvorstands deutliche Abweichungen von gesetzlichen Vorschriften gegeben habe.
Streit bei Smava nach Entlassungen
Hochaktuell ist das Thema beim Online-Kreditvermittler Smava. Nachdem das Unternehmen zuletzt mehrfach in größerem Umfang Angestellte entlassen hat, haben Mitarbeiter sich für eine Betriebsratswahl eingesetzt. Doch als Mitte Februar ein Wahlvorstand gewählt werden sollte, kam es nach Informationen von „Finance Forward“ zum Streit.
Der Onlinedienst berichtet mit Verweis auf Insiderinformationen, die Initiatoren seien aus der Belegschaft attackiert worden. Anstoß zur Kritik sei demnach, dass Kollegen aus Hamburg, die zum Teil von der zugekauften Firma Finanzcheck kommen, nicht mit einbezogen wurden.
Von Verdi wiederum gab es im Nachgang schwere Vorwürfe gegen Smava: „Offensichtlich hat sich eine kleine Gruppe vorher abgestimmt und Stimmung gemacht“, zitiert „Finance Forward“ Oliver Hauser von der Gewerkschaft. Demnach soll mindestens eine nicht wahlberechtigte leitende Angestellte vor Ort gewesen sein, mehrere Führungskräfte sollen die Initiative mit Wortbeiträgen kritisiert und sich gegenseitig unterstützt haben. Auch das Unternehmen wurde zu den Vorgängen befragt, wollte sich zu den Details aber nicht äußern.