Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Monopolvorwürfe Gericht weist Wettbewerbsklage gegen Facebook zurück – Marktkapitalisierung durchbricht Billionen-Grenze

Schwerer Rückschlag für die US-Wettbewerbshüter: Sie scheiterten mit ihrer Klage gegen Facebook vor Gericht. Das letzte Wort aber ist noch nicht gesprochen.
28.06.2021 Update: 29.06.2021 - 03:52 Uhr Kommentieren
Daumen hoch hieß es am Montag für den Social-Media-Konzern. Quelle: AP
Facebook-Logo vor dem Hauptquartier

Daumen hoch hieß es am Montag für den Social-Media-Konzern.

(Foto: AP)

Washington, New York Die US-Regierung hat einen schweren Rückschlag bei ihrem Versuch erlitten, vor Gericht die Zerschlagung von Facebook zu erreichen. Ein Richter in Washington wies eine entsprechende Klage der Handelsbehörde FTC ab. Die Facebook-Aktie legte mehr als vier Prozent zu. Die Marktkapitalisierung stieg damit laut CNBC erstmals über die Marke von einer Billion Dollar.

Der Richter kritisierte die Juristen der Behörde harsch: „In der Klage der FTC steht fast nichts Konkretes darüber, wie viel Macht Facebook in einem angemessen definierten Produktmarkt hatte und immer noch hat“, schrieb er. „Es ist, als wollte die Behörde, dass das Gericht einfach nur die allgemeine Überzeugung abnickt, dass Facebook ein Monopolist sei.“ Der rechtliche Begriff einer Monopol-Position sei aber präzise definiert und beziehe sich auf einen klar abgegrenzten Markt.

Die FTC wirft Facebook in der im Dezember eingereichten Klage unfairen Wettbewerb vor und wollte die Abspaltung von Instagram und WhatsApp erreichen. Facebook habe die Foto-Plattform und den Chatdienst gekauft, um seine Dominanz vor den Rivalen zu schützen, lautet ihr Argument. Auch mehr als 40 US-Bundesstaaten reichten eine ähnliche eigene Klage ein.

Eine zentrale Frage ist nun, wie die Regierung von Präsident Joe Biden in dem Fall verfahren will – der hatte die Klage von seinem Vorgänger Donald Trump geerbt. Allerdings wurde jüngst Lina Khan zur neuen FTC-Chefin ernannt – eine bekannte Kritikerin der Wettbewerbsposition großer Tech-Konzerne.

Facebook beantragte beim Gericht die Zurückweisung der Klagen – unter anderem, weil die FTC den Markt, in dem Facebook aktiv sei, zu vage umrissen habe.

Schon länger Zweifel an der FTC-Argumentation

Während Richter James Boasberg die Klage der Staatsanwälte der US-Bundesstaaten komplett abschmetterte, gab er der FTC 30 Tage Zeit, ihre Klage besser zu begründen. Er stimme nicht mit allen Argumenten von Facebook überein, sagte Boasberg.

Bei der Begründung ihrer Klage hatte die FTC geschrieben: „Facebooks Handlungen zur Festigung seines Monopols verweigern den Verbrauchern die Vorteile des Wettbewerbs. Unser Ziel ist es, das wettbewerbsfeindliche Verhalten von Facebook zurückzudrängen und den Wettbewerb wiederherzustellen.“

Schon damals hatten Juristen allerdings ihre Zweifel, ob die Staatsanwälte und die FTC mit ihren Vorwürfen durchkommen. „Sie müssen vor Gericht beweisen, dass es ein ausgrenzendes Verhalten gab und einen Schaden für die Verbraucher“, hatte zu dem Zeitpunkt James Keyte erklärt, Direktor des Kartellrechtsinstituts der renommierten Fordham-Universität.

Facebook argumentiert bisher, dass die Regierung zum Zeitpunkt der Akquisitionen von Instagram und WhatsApp vor neun beziehungsweise sieben Jahren keine Bedenken angemeldet habe.

Aufspaltung technisch schwierig

Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Beide Dienste haben inzwischen deutlich mehr als eine Milliarde Nutzer. Die US-Wettbewerbshüter gaben seinerzeit die Übernahmen von Instagram und WhatsApp frei.

Schon in der Vergangenheit hatte es Forderungen gegeben, Instagram und WhatsApp wieder aus Facebook herauszulösen. Der Konzern hat in den vergangenen Jahren die Infrastruktur hinter der Plattform seines Online-Netzwerks sowie Instagram und WhatsApp enger zusammengeführt. Das würde eine Aufspaltung technisch erschweren.

Nach der Entscheidung des Richters wurden im US-Kongress umgehend Forderungen nach schärferen Gesetzen gegen die Technologie-Riesen laut. Im Repräsentantenhaus bekräftigten der Chef des Rechtsausschusses Jerrold Nadler und der Vorsitzende des Kartell-Unterausschusses Davon Cicilline, dass Facebook aus ihrer Sicht eine Monopol-Position habe. Sie verwiesen auf die Gesetze zum Wettbewerb in der Tech-Branche, die die Demokraten vor wenigen Tagen auf den Weg gebracht hatten.

Insgesamt nimmt der Druck auf die Technologie-Konzerne in den USA seit Wochen deutlich zu. Unter anderem untersucht das US-Justizministerium Google, und die Staatsanwaltschaft hat Klage gegen Amazon eingereicht.

Mehr: FTC klagt gegen Facebook

  • dpa
  • kk
  • rtr
Startseite
Mehr zu: Monopolvorwürfe - Gericht weist Wettbewerbsklage gegen Facebook zurück – Marktkapitalisierung durchbricht Billionen-Grenze
0 Kommentare zu "Monopolvorwürfe: Gericht weist Wettbewerbsklage gegen Facebook zurück – Marktkapitalisierung durchbricht Billionen-Grenze"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%