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Österreichische Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig-Piesczek erzielt Teilerfolg im Streit mit Facebook

Der Fall der Österreicherin zwingt Facebook zum Filtern und Löschen von Hasskommentaren. Damit schreibt die heutige Managerin Internetgeschichte.
07.10.2019 - 04:03 Uhr Kommentieren
Die Ex-Grünen-Chefin setzt sich für die weltweite Löschung von Beleidigungen gegen ihre Person ein. Quelle: imago/Eibner Europa
Eva Glawischnig-Piesczek

Die Ex-Grünen-Chefin setzt sich für die weltweite Löschung von Beleidigungen gegen ihre Person ein.

(Foto: imago/Eibner Europa)

Wien Für die österreichische Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig-Piesczek ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Genugtuung. Nachdem Facebook den Zugang zu einem Beitrag mit Hasskommentaren gegen die 50-Jährige in Österreich gesperrt hatte, forderte sie, die beleidigenden Äußerungen wie „miese Volksverräterin“ auch weltweit zu löschen. Ein Beitrag zur Flüchtlingspolitik hatte die Beschimpfungen ausgelöst. Nun konnte sie einen Teilerfolg erzielen.

Die EU-Richter entschieden, dass Facebook bei einer festgestellten Beleidigung von Gerichten dazu gezwungen werden kann, auch wort- und sinngleiche Äußerungen zu suchen und diese dann weltweit zu löschen. Der EuGH prüfte einen entsprechenden Antrag des österreichischen Obersten Gerichtshofs und bestätigte, dass die Forderung mit EU-Recht vereinbar sei.

Während Berliner Richter übelste Beschimpfungen gegen die deutsche Grünen-Politikerin Renate Künast als hinnehmbar werten, entscheidet jetzt Österreich schon über die weltweite Löschung von erwiesenen Beleidigungen im Fall Glawischnig-Piesczek.

Mit Hartnäckigkeit war die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin in ihrer Politikerkarriere zum Ziel gekommen – nun auch gegen Facebook und die Absender von Hasspostings. „Das ist eine schöne Sache“, freute sich Glawischnig-Piesczek über ihren Sieg. 2017 war die heutige Sprecherin des Glücksspielkonzerns Novomatic aus der Politik ausgestiegen.

Mehr: Renate Künast plant, juristisch gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vorzugehen. Die Initiative HateAid unterstützt sie dabei.

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