Oliver Müller Verbraucherschützer zu Huawei: „Es gibt keinen Anspruch auf Android-Updates“

„Eine Updatepflicht für Google sehen wir derzeit nicht.“
Zu Elektroschrott werden Smartphones von Huawei nicht – aber Updates mit neuen Funktionen werden sie nicht mehr erhalten, wenn die USA ihre Sanktionen gegen den chinesischen Elektronikhersteller aufrechterhalten. Welche Rechte haben Nutzer nun? Oliver Müller, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt Auskunft.
Herr Müller, würden Sie sich im Moment ein Huawei-Smartphone kaufen?
Im Moment ist nicht absehbar, wie Huawei in Zukunft konkret verfahren wird. Ich würde die Entwicklungen im Auge behalten. Wenn man vor einer Kaufentscheidung steht, sollte man sich gründlich Gedanken machen, welches Gerät man wählt.
Die Besitzer von Huawei-Smartphones bekommen keine neuen Android-Versionen mehr, falls der Streit nicht doch beigelegt wird. Können sie das beim Hersteller nicht einfordern?
Es dürfte für Verbraucher schwierig sein, Ansprüche gegen Huawei durchzusetzen: Das Unternehmen erklärt in den Lizenzbedingungen ausdrücklich, dass es Updates zur Verfügung stellen kann – von einer Pflicht ist aber nicht die Rede. Es gibt also keinen Anspruch darauf, immer die neueste Version des Betriebssystems zu bekommen.
Aber ohne Sicherheitsupdates sollte man Geräte nicht nutzen …
Die Verbraucherzentrale NRW ist der Meinung, dass Huawei verpflichtet ist, in einem angemessenen Zeitraum für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Geräte zu sorgen. Wie, bleibt dem Unternehmen aber selbst überlassen. Es kann also die Patches von Android nutzen, die Sicherheitslücken schließen, aber auch auf ein eigenes Betriebssystem wechseln.
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Und kann man sich an Google wenden?
Das ist in der Regel genauso wenig erfolgversprechend, man schließt ja beim Kauf ein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer. Eine Updatepflicht für Google in diesem Verhältnis sehen wir derzeit nicht.
Haben Nutzer die Möglichkeit, bereits gekaufte Geräte zurückzugeben?
Es liegt unserer Ansicht nach derzeit keine Voraussetzung vor, um die Gewährleistung zu beanspruchen. Wenn man sein Smartphone aber erst kürzlich etwa online gekauft hat, kann man vom Widerrufsrecht Gebrauch machen – die Frist beträgt 14 Tage. Einige Händler bieten von sich aus auch ein längeres Rückgaberecht.
Der Wert der Huawei-Geräte sinkt – was den Wiederverkauf erschwert. Ist das nur ärgerlich oder auch justiziabel?
Mit dem Wertverlust werden sich Verbraucher abfinden müssen. Schadensersatzansprüche ergeben sich daraus in der Regel nicht – das könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn Huawei zum Beispiel keine Sicherheitsupdates mehr liefert und dadurch dann ein Schaden entsteht.
Herr Müller, vielen Dank für das Interview.
Mehr: Die Sanktionen gegen den chinesischen Smartphonehersteller zeigen Wirkung: Immer weniger Huawei-Nutzer empfehlen die Smartphones des Konzerns weiter.
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