Die Virtualisierung von Servern ist bereits seit vielen Jahren ein anhaltender Trend, auf den heute kaum ein Unternehmen bei der Nutzung seiner IT verzichten möchte. Virtualisierung erlaubt eine deutlich flexiblere Nutzung der Hardware: Ein Server wird dabei aufgeteilt in beliebig viele virtuelle Server. Unter dem Betriebssystem Linux wird dabei vor allem auf die bekannten Virtualisierungs-Lösungen Xen und KVM zurückgegriffen. Virtualisierung ist eine wichtige technologische Voraussetzung für das Cloud Computing – doch nicht dasselbe. Beim Cloud Computing geht es um den gesamten Prozess des flexiblen Bereitstellens von Rechenressourcen, Daten und Anwendungen über eine standardisierte Schnittstelle.
Eine einheitliche Definition des Begriffs gibt es nicht. Cloud Computing beschreibt kein komplett neues Prinzip, sondern den technologischen Trend, IT-Ressourcen nur dann auf Bedarf über ein Netzwerk bereitzustellen und abzurechnen, wenn sie wirklich gebraucht werden. Die eigentliche Arbeit läuft auf den Servern, Endgeräte können auch Smartphones oder Netbooks sein, die selbst nur über vergleichsweise geringe Prozessor- und Speicherausstattung verfügen.
Um die IT-Ressourcen dynamisch - also je nach Bedarf - anzubieten, werden sie per Software abstrahiert. Statt eines echten Servers mietet man beispielsweise eine sogenannte virtuelle Maschine, deren Speicher- und Prozessorausstattung sich dynamisch den Anforderungen entsprechend vergrößert oder verkleinert. Rechenkraft aus der Cloud ist damit deutlich skalierbarer, als eine herkömmliche IT-Infrastruktur: Bei Spitzenlasten stehen Ressourcen sofort zur Verfügung, werden die Ressourcen nicht benötigt, müssen sie auch nicht bezahlt werden.
Aus dieser Abstraktion leitet sich wohl auch der Begriff ab: So wurden in Powerpoint-Präsentationen abstrahierte Netzwerke aus Computern häufig schwammig als Wolke dargestellt, um sich die Details des Netzwerks zu sparen - ebenso, wie ein Cloud-Kunde sich nicht mehr um die Details seiner IT-Infrastruktur kümmern muss.
Bei der Cloud gibt es alles "as a Service", also auf Abruf - Rechenkraft und Speicher (Infrastructure as a Service), Plattformen samt Programmierumgebung (Platform as a Service) und Software (Software as a Service). Die genannten Ansätze bestehen auch parallel zum Cloud Computing - die Cloud vereint sie alle.
Infrastructure as a Service ist die "nackteste" Form des Cloud Computings: Gemietet werden nur reine Rechenkraft und Datenspeicher nach Bedarf. Dazu werden die Server beim Cloud-Anbieter virtualisiert: Statt physikalisch vorhandener Einzelserver mietet der Kunde eine oder viele virtualisierte Umgebungen, die je nach Bedarf mehr oder weniger Speicher und Prozessorleistung zugeteilt bekommen.
Bei der Platform as a Service (PaaS) mietet der Kunde mehr als nur die nackte Rechenkraft mit Betriebssystem - es ist bereits eine Laufzeitumgebung wie Microsofts Azure-Plattform oder Googles Programmierschnittstelle vorhanden.
Software as a Service (SaaS) bezeichnet die Bereitstellung von Software, die auf Servern ausgeführt wird. Je nach verwendeter Technologie kommen dabei verschiedene Konzepte zum Einsatz. Für Adobes Programmiersprache AIR muss beispielsweise ein spezielles Programm auf den Endgeräten ausgeführt werden, das für Windows, Linux und Mac OS X verfügbar ist.
Meist aber werden Anwendungen über das Web angeboten - können also auf jedem Gerät ausgeführt werden, auf dem ein Browser installiert ist. Dazu gehören beispielsweise Googles Webapps, die mit der Google App Engine erstellt wurden.
Neben der reinen Form der Cloud - der Bereitstellung von IT-Ressourcen über das Internet - gibt es auch die private Cloud. Dabei wird die Cloud-Technologie dazu genutzt, eine Cloud im eigenen Unternehmen aufzubauen. Das kann Vorteile für die Datensicherheit und Compliance bieten - auch wenn inzwischen fast alle Public-Cloud-Anbieter ihre Dienste nach EU-konformer Regulierung anbieten. Oft wird eine private Cloud mit dem zusätzlichen Mieten einer Public-Cloud-Dienstleistung kombiniert - die dann beispielsweise bei Belastungsspitzen oder dem Ausfall von Teilen der eigenen IT-Infrastruktur einspringt. Man spricht dann von einer Hybrid Cloud.
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Das Hauptproblem sind die zahlreichen Verträge, die kein klares Verbot des Datenexportes enthalten oder lassen ihn sogar zulassen. Wenn der Cloudanbieter dann Daten weitergibt, hat der Auftraggeber die Verantwortung (Bußgeld etc.).
Enthält der Vertrag ein eindeutiges Verbot, so verbessert dies die Lage für den Auftrageber erheblich. Der Cloud-Anbieter wird alles tun, um einen solchen klaren Vertragsbruch zu vermeiden. Er muss ja auch damit rechnen, dass die Datenschutzbehörde den Bußgeldrahmen ausschöpft (bis 300.000 Euro). Bei einer klaren Regelung besteht auch eine bessere Chance des Anbieters, sich gegen die US-Behörde durchzusetzen, das zeigt sich in E-Discovery-Fällen immer wieder.
Arnd Böken
Wie verlässlich Abkommen sind, sieht man ja:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mangelhafte-Kontrolle-des-Bankdaten-Transfers-in-die-USA-geruegt-1204886.html
Im Zweifel hat man nicht alleinigen Zugriff auf die Daten.
>wird auch festgelegt, dass die Daten in
>bestimmten Rechenzentren verarbeitet werden
>und den EWR nicht verlassen dürfen
Und wo steht der Bus mit den Leuten, die das glauben?
-Klartext: Kein Unternehmer mit auch nur einer aktiven Gehirnzelle wird im Zeitalter von Big-Brother und Wirtschaftsspionage jetzt noch seine Daten einem public cloud-Anbieter zur Verfügung stellen!
Kann Ihnen nur dringend abraten, Daten in den USA zu sichern. Nehmen Sie doch den Vorfall, dass die Bankenserver in USA abgefiltert wurden, ohne Rechtsgrundlage, denn diese wurde ja erst als dies public wurde im nachhinein von den Europäern abgesegnet. Unter dem allumfassenden Schlagwort "Terror" lässt sich jeder nicht rechtsstaatliche Eingriff entschuldigen. Lesen Sie mal Geschichtsbücher, wie häufig die USA Gesetze anderer achteten bzw. durch die CIA aushöhlten. Da muss man ja blind sein, um das in 2011 noch zu glauben!
Cloud Computing ist wie, wenn ich meine Kalkulationen und Kundendaten gleich in facebook poste. Von wegen Datensicherheit nach europäischem Standard durch eine amerikanische Firma. Die haben jenseits des Atlantik ein völlig anderes Verständnis von Daten und Geheimhaltung, als wir. Ich teile die hier schon geäußerte Ansicht, daß man als Unternehmer KEINE Daten in die Cloud verlagern DARF, sondern seine eigenen Server betreiben muß.
Auch Microsoft ist Ihrer Auffassung. Zitat:
"Microsoft kann diese Garantie nicht gewährleisten. Das kann auch kein anderes Unternehmen."
Typische Sicht eines Anwalts, aber in der Praxis sollten europäische Unternehmen die Dienste von US-Firmen meiden. Werr Herr über seine Daten bleiben will, der sollte sie auch im Unternehmen belassen und nicht in einer "Cloud"! Entwicklungsrechner und Kundendaten kommen bei mir nicht ins I-net!
Zu "An diesen Vertrag muss sich der Cloud-Anbieter halten. Verfügt das deutsche Unternehmen über einen solchen Vertrag, ist eine Weitergabe von Daten durch den Cloud-Provider an US-Behörden ausgeschlossen. Wollen die US-Behörden auf die Daten zugreifen, dann geht das nur im Wege der Rechtshilfe über eine europäische Behörde."
Sehr interessantes Rechtsverständnis des Kollegen. Dass sich US Behörden durch vertragliche Vereinbarungen zwischen privaten Unternehmen beschränkt sehen, wage ich zu bezweifeln.