„Racketeering“ US-Gericht klagt Huawei nach Mafia-Gesetz an
US-Justiz wirft Huawei Spionage vor
Düsseldorf Die USA verschärfen im Kampf gegen den chinesischen Smartphone-Hersteller und Netzwerkausrüster Huawei ihre juristischen Bemühungen. Das Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat New York haben Anklage gegen den Huawei-Konzern erhoben, unter anderem wegen Industriespionage und der Verletzung geistigen Eigentums. Zusammengefasst ist das unter dem diffusen Begriff „Racketeering“, ganz entfernt übersetzt: Verabredung zum Verbrechen.
Das ist ein Passus, der vor Jahrzehnten eingeführt wurde, um die verästelten Strukturen der Mafia besser verfolgen zu können. Huawei und dessen Konzernvertreter werden damit auf eine Stufe mit dem organisierten Verbrechen gestellt.
Die chinesische Regierung reagierte empört: Washington müsse aufhören, chinesische Unternehmen zu „unterdrücken“, kritisierte Außenamtssprecher Geng Shuang. Dazu missbrauchten die Vereinigten Staaten ihre Macht, obwohl es keine Belege für ein Fehlverhalten der chinesischen Konzerne gebe. „Eine solche Praxis ist beschämend und unmoralisch, und unter dem Status der Vereinigten Staaten als bedeutendes Land.“ Die Marktgrundsätze würden dadurch eklatant verletzt.
Das Gericht mit Sitz im New Yorker Stadtteil Brooklyn führt als Vertreter der US-Justiz in diesem Fall gegen den chinesischen Konzern bereits eine Anklage wegen Geldwäsche, Industriespionage, Betrug, Verschwörung zur Behinderung der Justiz sowie Verletzung der amerikanischen Sanktionen gegen Nordkorea und den Iran.
Mehrere Vorwürfe, auch letztgenannte, werden nun erweitert und erneuert. Damit erhöht sich vor allem das mögliche Strafmaß gegen Huawei, seine Tochterunternehmen und die beklagten Personen.
Namentlich richtet sich die Anklageschrift gegen Meng Wanzhou, die Finanzchefin des Konzerns, die wegen der Vorwürfe auf Betreiben der USA bereits in Kanada festgenommen wurde. Meng ist die Tochter des Huawei-Gründers Ren Zhengfei und darf als Kautionsauflage Kanada nicht verlassen. Die Managerin lebt in Vancouver.
Konkret wird dem chinesischen Konzern, der auch in Europa nicht unumstritten ist, der vorsätzliche Missbrauch urheberrechtlich geschützter Arbeiten und geistigen Eigentums amerikanischer Unternehmen vorgeworfen. Huawei habe sich an Markenrechtsverletzungen bereichert und durch Technologiediebstahl Forschungskosten gespart. Es seien Wirtschaftsgeheimnisse verraten und vertrauliche Inhalte missbraucht worden, heißt es in der mehr als 50-seitigen Anklageschrift.
Vergangenen Mai hatte die US-Regierung Huawei auf eine schwarze Liste gesetzt. Damit ist es US-Konzernen verboten, Geschäfte mit Huawei zu machen. Wenige Tage später beschloss die Regierung jedoch eine Ausnahmegenehmigung, die es einigen US-Staaten erlaubt, weiterhin Geschäfte mit dem chinesischen Konzern zu tätigen. Damit sollte ein regulärer Betrieb bestimmter vorhandener Netzwerktechniken und –Geräte in ländlichen Regionen sichergestellt werden. Diese Ausnahmeregelung wurde seither fortlaufend verlängert. Die letzte Verlängerung um 45 Tage, die am gestrigen Donnerstag beschlossen wurde, gilt nun bis zum 1. April.
Die USA hatten zuletzt den Druck auf europäische Staaten, auch Deutschland erhöht, und einen Ausschluss Huaweis aus dem Ausbau der 5G-Netze gefordert. Die Briten verweigerten das, auch Deutschlands Haltung hat sich zuletzt wieder mehr zugunsten des chinesischen Konzerns gedreht.
Die USA hatten der Bundesregierung zwar Dokumente zugespielt, die als „rauchender Colt“, also ein stichfester Beweis für Huaweis Spionageaktivitäten, bezeichnet wurden. Allerdings blieben die Ausführungen konkrete Fälle schuldig.
Zuletzt hatte zumindest die Unionsfraktion im Bundestag erklärt, beim 5G-Ausbau unter Einhaltung hoher Sicherheitsanforderungen nun doch keine Anbieter ausschließen zu wollen – auch nicht Huawei.
Eine Stellungnahme des chinesischen Konzerns lag zunächst nicht vor.
Mit Agenturmaterial
Mehr: 5G-Technologie von Huawei – Netzbetreiber schaffen Fakten.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.