DSGVO Online-Dienste wegen Datenschutzmängeln in der Kritik

Im Zweifel können bei nachgewiesenen DSGVO-Verstößen hohe Geldstrafen drohen.
Berlin Bei Angeboten im Internet stehen Nutzer häufig vor einem Dilemma. Wer wissen will, wie ein Unternehmen mit persönlichen Daten umgeht, der braucht viel Geduld. Denn die verschiedenen Datenschutzerklärungen, die im Netz kursieren, füllen mitunter etliche eng bedruckte DIN-A4-Seiten. In der Praxis setzen Menschen daher meist schnell einen Haken bei „Ich stimme den Datenschutzbedingungen zu“. Und klicken weiter.
Für das Bundesjustizministerium ist das ein untragbarer Zustand. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei klargestellt worden, dass Verbraucher transparent darüber informiert werden müssten, wann, wie und zu welchem Zweck mit ihren Daten umgegangen wird. „Und diese Informationen müssen für jeden leicht auffindbar und ohne Jurastudium verständlich sein“, sagte Justizstaatssekretär Christian Kastrop. „Da sehe ich allerdings bei vielen Online-Diensten und Webseiten noch erheblichen Verbesserungsbedarf.“
Im Zweifel können bei nachgewiesenen DSGVO-Verstößen hohe Geldstrafen drohen. Kastrop vermutet gar, „dass Web-Designs zu datenschutzrechtlichen Einwilligungen bewusst so gestaltet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verwirrt und genervt sind“. Die Folge sei, dass sie ihre Rechte nicht wahrnähmen, sondern alles schnell wegklickten.
Welche Online-Dienste Mängel aufweisen, sagte Kastrop aber nicht. Ende 2019 nannte das Justizministerium in einer Studie zum Beispiel Snapchat, Facebook und Twitter. Positiv fielen damals die Online-Shops von Otto und Zalando auf.
Dass es Möglichkeiten gibt, die Nutzerfreundlichkeit bei der datenschutzrechtlichen Einwilligung zu wahren und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, zeigt jetzt eine neue Studie des Ministeriums. Empfohlen wird ein „innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“, so auch der Titel des Forschungsprojekts. Vordergründig dabei: Den Verbrauchern soll deutlich mehr Entscheidungskompetenz zugestanden werden.
„Richtige Dosierung“ der Datenschutz-Informationen wichtig
Etwa indem von den Webseitenbetreibern auf sogenannte „globale Einwilligungen“ verzichtet wird. Hierbei werden Nutzer gebeten, allen Datenverarbeitungen auf einmal zuzustimmen. Das ist ohnehin mit der DSGVO unvereinbar. Stattdessen rät die Studie, differenzierte Einwilligungen zu ermöglichen.
Verbraucher sollten unerwünschte und nicht erforderliche Datenverarbeitungen ablehnen können. Auch sei „die richtige Dosierung“ der Datenschutz-Informationen wichtig. Verbraucher sollten nicht durch einen „Information Overload“ überlastet werden.
Staatssekretär Kastrop ermunterte die Unternehmen, sich an den Empfehlungen zu orientieren: „In der Datenökonomie kann ein hohes Niveau im digitalen Verbraucherschutz Geschäftsmodelle attraktiver machen – was letztlich auch der Wirtschaft nützt.“
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