Bundestagswahl Umweltministerin Schulze will mehr Klimaschutz – hält aber selbst eine Gesetzesfrist nicht ein

Sind ihre neuen Klimaschutzpläne mit SPD-Kanzlerkandidat Scholz abgesprochen?
Berlin Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) den Klimaschutz forcieren. Dazu hat ihr Ministerium eine Liste mit zwölf konkreten Vorhaben erstellt, die vor allem die Verbraucher stark belasten dürften. Die Liste liegt dem Handelsblatt vor.
Demnach sollen neue Ölheizungen in Gebäuden früher als geplant verboten werden, für Gasheizungen soll das Verbot ab 2026 gelten. Wer sein Dach saniert oder ein Haus neu baut, soll verpflichtet werden, eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Windkraftanlagen will die SPD-Politikerin auch schneller als geplant ausbauen und auf Autobahnen ein Tempolimit von 130 km/h einführen. „Ziel ist es, ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h auf Bundesautobahnen zum 01.01.2023 einzuführen“, heißt es in dem Dokument.
Auch die Kfz-Steuer will Schulze schneller als bislang beschlossen am CO2-Austoß ausrichten, „um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und eine stärkere Lenkungswirkung hin zu emissionsfreien Modellen zu erzielen, die im Zeitverlauf in allen Fahrzeugsegmenten in zunehmender Anzahl verfügbar werden“, wie es in dem Papier heißt. „Gemäß der Systematik der Reform der Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wird in Zwei-Jahres-Schritten bei Neuzulassungen der CO2-Schwellenwert abgesenkt, der Steuersatz je g/km CO2 gleichzeitig erhöht.“
Unternehmen sollen ein „strukturiertes Klimaschutzmanagement“ einführen, mit dem konkret Maßnahmen für mehr Klimaschutz umgesetzt werden. Im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes müssen Unternehmen ein Effizienzgebot erfüllen.
„Die Verordnung soll für Neuanlagen und Bestandsanlagen Verpflichtungen enthalten; für Bestandsanlagen sind Effizienzmaßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen“, heißt es im Maßnahmenpapier. Dies solle auch für Anlagen gelten, die am europäischen Emissionshandelssystem teilnehmen.
Wo bleibt der gesetzlich vorgeschriebene Klimaschutzbericht?
Auf Nachfrage war bei der SPD nicht zu erfahren, ob die Vorschläge mit Kanzlerkandidat Olaf Scholz abgesprochen sind. In der Partei aber gab es Unverständnis für die Vorschläge, die vor allem Belastungen für Verbraucher und Unternehmen bedeuten. Diese seien allesamt beraten und verworfen worden, hieß es.
Unterdessen bleibt das Ministerium den Klimaschutzbericht schuldig. Darin muss das Ministerium beschreiben, wie weit die Klimaanstrengungen in Deutschland, gemessen an den Zielen, gediehen sind. Der Bericht muss laut Klimaschutzgesetz bis Ende Juni dem Bundestag vorliegen.
Er soll regelmäßig aufzeigen, ob die einzelnen Sektoren und damit die verantwortlichen Ministerien ihre Ziele kurzfristig erreicht haben. Werden die Jahresemissionsmengen überschritten, dann muss die Bundesregierung Maßnahmen beschließen, mit denen sie das Ziel kurzfristig erreicht.
Die Verzögerung habe „technische Gründe“, hieß es im Ministerium. Als Termin ist nun von September die Rede. Unklar ist indes, ob vor oder nach der Bundestagswahl, die am 26. September stattfinden wird.
Hochwasserschutz kommt nicht voran
Auch beim Hochwasserschutz scheint sich das Ministerium viel Zeit zu lassen. So hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2008 eine „Anpassungsstrategie“ verabschiedet und darin Maßnahmen angesichts des Klimawandels angemahnt. Dazu gehört beim Hochwasserschutz eine „Risikovorsorge“ angesichts der erwarteten „Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Extremwetterlagen“, wie es bereits vor 13 Jahren in der Strategie hieß.
Konkret hatte die damals ebenfalls von Union und SPD geführte Regierung als Ziel definiert: „Die Raumordnung setzt sich dafür ein, in regionaler und überregionaler Abstimmung bis zum Jahr 2020 eine erhebliche Ausweitung der Retentionsflächen zu erreichen und dabei alle vorhandenen Potenziale weitgehend auszuschöpfen, um dem wachsenden Hochwasserrisiko auf Dauer wirksam zu begegnen.“ Als „ergänzendes Mittel zur Vermeidung von Hochwasser“ diene die „ausreichende, dezentrale Niederschlagsversickerung im gesamten Einzugsgebiet der Flüsse“, heißt es weiter.
Innerhalb der Bundesregierung hieß es, dass nicht viel geschehen sei. Dies ergibt sich auch aus dem Hochwasserschutzplan, den die Bundesregierung Anfang der Woche im Lichte der Hochwasserkatastrophe nach drei Jahre währenden Verhandlungen beschlossen hat: Auch dort wird ausdrücklich darauf verwiesen, wie wichtig es ist, ausreichend Überflutungs- und Risikoflächen zu schaffen.
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