Premium Nach dem EuGH-Urteil EU-Streit über den Energiecharta-Vertrag: Wie Investoren an Schadensersatz kommen

Der Energiecharta-Vertrag soll dem Investorenschutz dienen und verbietet zum Beispiel Enteignungen ohne Entschädigung, Verletzungen geschlossener Verträge und unfaire oder diskriminierende Maßnahmen.
Berlin Es war nur eine knappe Feststellung zum Energiecharta-Vertrag: Ein Rechtsstreit zwischen einem Investor aus einem EU-Mitgliedsland und einem EU-Staat darf nicht dem Gerichtssystem der Union entzogen werden, da sonst „die volle Wirksamkeit des Unionsrechts nicht gewährleistet wäre“. Was der Europäische Gerichtshof (EuGH) hier kürzlich lediglich als Beiwerk eines Urteils (Rechtssache C-741/19) festlegte, sorgte in der Folge für Verwirrung. Ist der Energiecharta-Vertrag nun unwirksam?
Beim Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, kurz: ECT) handelt es sich um ein internationales Abkommen von 50 Staaten sowie der EU. Der Kern besteht darin, einen freien Energiemarkt zu fördern und ausländische Investoren zu schützen. Der ECT verbietet zum Beispiel Enteignungen ohne Entschädigung, Verletzungen geschlossener Verträge und unfaire oder diskriminierende Maßnahmen.
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