Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind nicht anfechtbar. Es ist sowohl Gericht als auch Verfassungsorgan. Seine Entscheidungen können politische Auswirkungen haben, das Gericht selbst ist aber kein politisches Organ.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern. Die Senate bestehen aus weiteren Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die Verantwortlichkeiten der beiden Senate sind in §14 BVerfGG geregelt. Die Wahl der 16 Mitglieder erfolgt zur Hälfte durch den Bundestag und durch den Bundesrat. Diese bestimmen auch abwechselnd den Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Eine Mindestanzahl von drei Mitgliedern jedes Senats muss aus den obersten Bundesgerichten stammen.
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