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Brustimplantate Gericht bestätigt vier Jahre Haft für PIP-Gründer

Zehntausende Brustimplantate hat PIP mit billigem Industrie-Silikon gefüllt. In Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen. Nun hat ein Berufungsgericht das Urteil gegen den Firmengründer bestätigt.
02.05.2016 - 18:37 Uhr
Operation unumgänglich: Ein Arzt bei der Entfernung eines gebrochenen PIP-Brustimplantats. Quelle: AFP
Nicht zugelassenes Silikon

Operation unumgänglich: Ein Arzt bei der Entfernung eines gebrochenen PIP-Brustimplantats.

(Foto: AFP)

Aix-en-Provence Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP hat ein Berufungsgericht Unternehmensgründer Jean-Claude Mas zu vier Jahren Haft verurteilt. Damit folgten die Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence dem Antrag der Staatsanwaltschaft und dem Urteil der Vorinstanz. PIP hatte über Jahre zehntausende Brustimplantate mit billigerem Industrie-Silikon statt mit Spezial-Silikon gefüllt. Diese Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen.

Weltweit wurden zehntausenden Frauen Implantate der Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt. In Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen.

Bereits in erster Instanz war der Firmengründer im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde damals unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV Rheinland betrogen zu haben, der das Herstellungsverfahren der Implantate zertifiziert hatte.

Dessen ungeachtet fordern tausende Frauen Schadenersatz vom TÜV Rheinland. Sie werfen dem TÜV und seiner Frankreich-Tochter vor, gegen die Kontrollpflichten verstoßen zu haben.

  • afp
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