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ComplianceViel Beratungsbedarf beim Ringen um saubere Geschäfte

Unternehmen riskieren eine strafrechtliche Verfolgung und Reputationsschäden, wenn sie sich nicht an Recht und Gesetz halten. Nun wachsen die Anforderungen.René Bender 24.06.2022 - 08:00 Uhr Artikel anhören

Mit zahlreichen Vorschriften sollen Unternehmen verpflichtet werden, höhere Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Compliance-Management gewinnt dadurch an Bedeutung.

Foto: Getty

Köln. Es war nicht die erste Razzia bei der Deutschen Bank, aber eine mit direkten Folgen bis ins Spitzenmanagement. Rund 50 Einsatzkräfte von Staatsanwaltschaft, Finanzaufsicht Bafin und Bundeskriminalamt durchsuchten Ende Mai die Zentralen der Bank und ihrer Fondstochter DWS.

Diesmal gingen die Ermittler einem Verdacht auf Kapitalanlagebetrug nach. Die DWS soll „Greenwashing“ betrieben haben, also Finanzprodukte als nachhaltig deklariert haben, obwohl diese womöglich Kriterien sogenannter ESG-Faktoren nicht erfüllten. ESG steht für „Environment“, „Social“ und „Governance“. Es geht um die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards und um gute Unternehmensführung.

„Nach Prüfung haben sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, dass entgegen der Angaben in Verkaufsprospekten von DWS-Fonds ESG-Faktoren nur in einer Minderheit der Investments tatsächlich berücksichtigt worden sind“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Beschuldigte gibt es noch nicht. Dennoch folgte das Aus für DWS-Chef Asoka Wöhrmann keine 24 Stunden später. Nach nächtlicher Sitzung verkündete die Fondsgesellschaft um 3.54 Uhr seine Ablösung.

DWS zeigt Wichtigkeit von Compliance-Management in Unternehmen

Die Ermittlungen im Umfeld der DWS lassen erahnen, welche Bedeutung Nachhaltigkeit und deren rechtliche Verankerung für Unternehmen inzwischen haben. „ESG ist ein Megatrend, der erst am Anfang steht, und dessen Umsetzung wird quer durch alle Branchen für den künftigen Erfolg der Unternehmensführung eine fundamentale Rolle spielen“, sagt Andreas Pohlmann.

Der 63-Jährige ist einer der erfahrensten Rechtsberater für Compliance, also für regelkonforme Unternehmensführung. Siemens holte ihn 2007 nach dem großen Korruptionsskandal des Konzerns dazu – Pohlmann räumte auf und baute ein funktionierendes, weltweites Compliance-System auf. Heute steuert er seine eigene Kanzlei, die zu den größten und ersten Adressen der Republik in der Compliance-Beratung zählt.

Nachfrage treibt die Preise

Die Branche boomt, die Stundensätze von Compliance-Experten gehören zu den höchsten unter Wirtschaftsanwälten. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern, denn zahlreiche Gesetzesänderungen und geplante Anpassungen garantieren weiter Hochbetrieb. Neben ESG-Fragen bringen auch Veränderungen bei den Anti-Geldwäsche-Bestimmungen, das neue Transparenzregister, die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie oder das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität Herausforderungen mit sich.

„Insbesondere bei den ESG-Themen besteht derzeit bei Unternehmen viel Verunsicherung und Beratungsbedarf, weil es an zahlreichen Stellen noch keine verbindlichen Regeln gibt“, beobachtet Pohlmann. Die teils vagen Vorschriften dürften andererseits auch ein Einfallstor für das rasante Wachstum bei grünen oder nachhaltigen Geldanlagen gewesen sein. So verdreifachte sich in den vergangenen drei Jahren das Vermögen in ESG-Fonds laut dem Analysehaus Morningstar weltweit auf 2,8 Billionen US-Dollar.

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Nach Angaben des deutschen Fondsverbands BVI werden bereits bei 40 Prozent aller Investments Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigt, das entspricht einem Volumen von 563 Milliarden Euro. Der Verdacht des Greenwashings steht dabei latent im Raum.

„Das strafrechtliche Risiko ist dabei nur eine Gefahr“, sagt Anahita Thoms, Partnerin der Kanzlei Baker McKenzie. „Genauso problematisch für die Unternehmen sind die Reputationsrisiken, selbst wenn strafrechtlich am Ende nichts hängen bleibt“, so die ESG-Expertin. „Anbieter von Finanzprodukten sind gut beraten, höchst vorsichtig zu sein, wenn sie die Bedingungen formulieren.“

Compliance-Management: EU will mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen

Die EU will unterdessen weit über Finanzanlagen hinaus Verbindlichkeit schaffen. Das Regelwerk zur Definition von Nachhaltigkeit liefert die EU-Taxonomie. Auf ihrer Basis soll in den kommenden Jahren eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen verabschiedet werden, die konkrete Anforderungen sowohl an Unternehmen als auch an Banken und deren Kapitalmarktprodukte stellen und damit insgesamt die Entwicklung zum nachhaltigen Wirtschaften forcieren.

Die Justiz setzte bereits ein Ausrufezeichen. Das Landgericht in Den Haag verurteilte den Shell-Konzern 2021 zur Festlegung weiter reichender Unternehmensziele zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Die bisherigen Ziele seien unzureichend und unklar formuliert. Es war eines der ersten Urteile, durch die einem Unternehmen vorbeugende Maßnahmen zum Klimaschutz auferlegt wurden.

Die EU macht Tempo

Die Taxonomie-Regeln sollen 2023 in Kraft treten, im Juli will das Europäische Parlament über sie abstimmen. Andreas Pohlmann erläutert, was die Taxonomie-Pläne bewirken: „Unternehmen müssen dann darlegen, in welcher Größenordnung Investitionen und Umsatz nach den Kriterien des Regelwerks nachhaltig sind.“

Dies bringe entsprechenden strukturellen und organisatorischen Aufwand mit sich. „Einkaufs-, Produktions- und Logistikprozesse müssen neu eingeordnet werden. Ökonomen und Juristen werden dann noch enger zusammenarbeiten müssen, um die neue Unternehmenswirklichkeit abzubilden“, beschreibt Pohlmann.

Baker-Partnerin Thoms sieht noch eine weitere Herausforderung: „Noch stärker als die Umweltaspekte wirken sich zurzeit die Faktoren Social und Governance auf die juristische Begleitung aus.“ Sie nennt eines von vielen Beispielen für den erweiterten Aufgabenkatalog: „Im Vorfeld von Transaktionen und Joint Ventures wird auch das Einhalten von menschenrechtlichen Standards abgefragt.“

Und dabei dürfte es kaum bleiben: „Vorstände müssen sich damit auseinandersetzen, ob sie einen Menschenrechtsbeauftragten installieren müssen und wenn ja, wo im Unternehmen“, erläutert Thoms.

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ESG-Themen sind dabei kein ausschließliches Thema für die erste Riege der Konzerne. Allein in Deutschland wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen nach Schätzung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee ab 2023 von rund 500 auf über 15.000 erhöhen.

Und die EU-Kommission erwartet für die gesamte EU, dass künftig anstelle von bisher 11.000 rund 49.000 Firmen berichtspflichtig sein werden. Schon ab 2024 sollen nach dem Willen der EU alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 50 Millionen Euro ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen, -defizite und -ziele offenlegen.

Die Veränderungen betreffen nicht nur die Arbeit im Unternehmen. Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab 2023 auch, das Risiko der Geschäftsbeziehungen in der Lieferkette zu analysieren. Es soll zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten gelten, ab 2024 für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. „Sie müssen überwachen, ob auch ihre Lieferanten den Anforderungen an Menschenrechte und Umweltstandards entsprechen“, sagt Pohlmann. „Dazu gehören auch Auditrechte und der Nachweis von Kontrollen.“

Mittelständler unterschätzen neue Anforderungen

Das Gesetz wirft seine Schatten voraus. Der Düsseldorfer Compliance- und Strafrechtsexperte André Szesny aus der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek berichtet über drastische Auswirkungen: „Ein mir bekanntes mittelständisches Unternehmen hat einen Auftrag nicht erhalten, weil es keine Compliance-Ressourcen vorhält, die die Einhaltung des Lieferkettengesetzes sicherstellen können. Nicht nur die großen Unternehmen müssen sich auf ethisch-soziales Handeln organisatorisch einstellen.“

Anstößen von außen zur nötigen Sensibilisierung in Sachen Compliance bedurfte es auch bei anderen Unternehmen. So waren der Franchisespezialist Grenke und die Immobiliengruppe Adler mit schweren Betrugsvorwürfen des britischen Shortsellers Fraser Perring konfrontiert.

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Am Ende legten eingeleitete Untersuchungen mindestens deutliche Compliance-Mängel offen. Grenke holte zur Aufarbeitung Hengeler Mueller dazu. In der Adler-Gruppe untersucht bei deren Sorgenkind, der Tochter Consus, Ex-Staatsanwalt Kai Hart-Hönig intern. Für den Mutterkonzern Adler soll PwC eine Compliance-Funktion entwickeln.

Beim insolventen Wirecard-Konzern ist das bekanntlich zu spät. Doch der Betrugsskandal beschäftigt Compliance-Experten bis heute. Die Kanzlei Gleiss Lutz arbeitet den Fall auf. Das Team um den Frankfurter Partner Eike Bicker ist im Auftrag des Insolvenzverwalters dabei, die Verfehlungen und Verantwortlichkeiten im Konzern zu ergründen.

Dabei geht es auch darum, Ansprüche gegen diejenigen geltend zu machen, die für den Niedergang des Konzerns verantwortlich waren oder ihre Überwachungspflichten nicht erfüllten. Über die Arbeit für Wirecard will sich Bicker nicht konkret äußern, doch er ist sich sicher: „Der Fall hat bereinigende Kraft, auch weil im Nachgang die Bafin jetzt mehr Kontrollmöglichkeiten hat, die sie bereits nutzt.“

Compliance-Experte fordert besseren Schutz für Hinweisgeber

Der Compliance-Experte sieht noch eine weitere Entwicklung, die einen zweiten Fall Wirecard unwahrscheinlicher macht: die EU-Whistleblower-Richtlinie. Sie hätte schon bis Ende 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen – vier Monate später hat das Bundesjustizministerium zumindest einen Referentenentwurf veröffentlicht. Ein wesentlicher Punkt: der bessere Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien.

„Durch den Abbau von Hürden in den internen Systemen werden künftig weniger potenzielle Whistleblower abgeschreckt. Wir werden mehr substanzielle Hinweise sehen – mittel- und langfristig vergleichbar der Situation in den USA“, ist Bicker überzeugt.

Ähnlich sieht es Kollege Szesny, der ebenfalls zahlreiche Unternehmen bei ihrer Compliance-Aufstellung und bei internen Untersuchungen begleitet: „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird ein wichtiger Schritt für das Whistleblowing raus aus der Nische mutmaßlichen Denunziantentums hin zum gesamtwirtschaftlichen Konzept.“

Compliance-Management muss Sanktionen beachten

Derzeit treibt den Düsseldorfer Anwalt noch ein ganz anderes Thema um: die Auswirkungen der Russlandsanktionen. „Wir haben einen Ansturm von Mandanten erlebt, die wir beim Screening von Sanktionslisten begleiten. Dabei muss nicht nur die aktuelle Sanktionsliste beachtet werden, sondern auch der künftige Blick auf die Kunden sichergestellt werden, mit denen Unternehmen laufend arbeiten oder die als neue Kunden hinzukommen“, berichtet Szesny.

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Und die nächsten Aufgaben stehen bereits an: „Russlands Krieg hat auch die Dringlichkeit von Geldwäscheprävention noch einmal weit nach vorn geholt“, so Szesny.

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