Cum-Ex-Ermittlungen Freshfields Bruckhaus Deringer: Top-Kanzlei ringt um den guten Ruf

Der Sitz der Kanzlei Freshfields wurde wegen des Steuerskandals mehrfach durchsucht.
Düsseldorf In gleich zwei Rubriken sicherte sich Freshfields Bruckhaus Deringer den Titel „Kanzlei des Jahres 2019“, diesmal auf dem Feld der Konfliktlösung und im Telekommunikationsrecht. Neben Gleiss Lutz und Hengeler Mueller gehört Freshfields damit zu den nur drei Adressen, die einen Doppelsieg verbuchen konnten.
Trotz dieser Erfolge liegt auf der Sozietät ein Schatten. Denn einige Freshfields-Anwälte könnten sich als Beihelfer für schwere Steuerhinterzieher betätigt haben – so lautet der Verdacht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Bereits dreimal – zuletzt im Juni 2019 – rückten die Ermittler sogar aus, um Büros im Frankfurter Park Tower zu filzen, der Deutschlandzentrale von Freshfields.
Razzien bei Kanzleien sind selten, Juristen verstehen sich als „Organe der Rechtspflege“. Freshfields definiert für sich sogar besondere Maßstäbe. Ziel sei es, die „beste internationale Kanzlei“ zu sein. Nicht nur das: Man wolle das „Geschäft auf ethische Weise“ führen und sei bestrebt, „einen positiven Beitrag für die Gemeinschaften zu leisten“.
Da passt es nicht ins Bild, dass die Staatsanwaltschaft Mandate identifiziert hat, bei denen dieses Streben nicht zu erkennen war. Im Gegenteil: Der Schaden für die Gemeinschaft – in diesem Fall der deutsche Staat – ist gewaltig. Allein Freshfields-Mandanten prellten die Steuerzahler mutmaßlich um Milliarden. Es geht um Aktiengeschäfte der Marke Cum-Ex.
Eine Industrie aus Bankern, Investoren und Anwälten beteiligte sich viele Jahre am Handel von Anteilscheinen mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Bis der Gesetzgeber das Treiben 2012 stoppte, tricksten sie den Fiskus mit einem Verwirrspiel aus: Banken verkauften Aktien, die sie gar nicht besaßen.
Auf diese Weise konnten sich gleich mehrere Akteure eine Steuer erstatten lassen, die nur einmal abgeführt wurde. „Double Dip“ nannten Profihändler Doppelerstattungen, beim „Looping“ zahlte der Fiskus gar mehrfach aus. Mutmaßliches Steuerminus: zwölf Milliarden Euro.
Ohne Anwälte und Berater hätte das System nicht funktioniert. Die Gutachten von Anwalts- oder Beraterfirmen waren für die Finanzfirmen essenziell. Besonders begehrt: „Tax Opinions“ mit dem Briefkopf der Topadresse Freshfields. Schnell sprach sich in der Szene herum, dass Cum-Ex-Geschäfte aus Sicht der Freshfields-Steuerpartner nichts Verwerfliches waren.
Renommierte Wettbewerber lehnten es schon aus hygienischen Gründen ab, in das lukrative Geschäft einzusteigen. „Uns war klar, dass die Deals nicht sauber waren“, erklärte der Steueranwalt einer konkurrierenden Großkanzlei.
Freshfields dagegen übernahm viele Mandate. Die Kanzlei befindet sich damit in Gesellschaft mit Anwälten wie Hanno Berger, der wegen seiner Rolle im Cum-Ex-Geschäft angeklagt ist. Er hat sich in die Schweiz abgesetzt, besteht aber bis heute darauf, dass seine Beratung rechtens war.
Die Liste der Freshfields-Kunden liest sich wie das Who’s who der internationalen Finanzbranche. Darunter: die australische Investmentbank Macquarie, die britische Barclays, das US-Institut JP Morgan, aber auch Investmentvehikel, die eigens für Cum-Ex-Geschäfte aufgesetzt worden waren. Zahlreiche Akteure profitierten vom Rat der Spitzenjuristen.
Eine ganze Industrie beteiligte sich an den Transaktionen. Für die Kreislaufgeschäfte brauchte man Verkäufer und Käufer, Depotbanken, Broker, Investoren, Fremdkapitalgeber und Arrangeure. Außerdem gab es Dienstleister, die die Deals mit Derivaten absicherten. Alle verdienten mit, auch Freshfields. Partner stellten für ihre Dienste bis zu 750 Euro pro Stunde in Rechnung. Die Zeche bezahlte der Steuerzahler.
Maple handelte mit sich selbst
Heute stehen die Beteiligten vor einem Scherbenhaufen. Allein die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in zehn Komplexen, in zwei Fällen stehen auch Freshfields-Partner auf der Beschuldigtenliste. Besonders brisant: die Beratung der Maple Bank. Das Geldhaus mit kanadischen Wurzeln soll in Deutschland schädliche Geschäfte im Umfang von 486 Millionen Euro getätigt haben.
Davon konnte die Bank 103 Millionen Euro nicht realisieren, 69 Millionen Euro zahlte sie zurück. Maple handelte die Aktien quasi mit sich selbst: Innerhalb des Konzernverbunds wanderten die Papiere zwischen Deutschland, Italien und Großbritannien hin und her.
Inzwischen ist die Bank pleite – und Freshfields hat ein großes Problem. Dass die Ermittler zwei Partner für verdächtig halten und die Kanzlei zweimal durchsuchten, ist eine schwere Hypothek. Hinzu kommt, dass der Maple-Insolvenzverwalter Freshfields wegen aus seiner Sicht fehlerhafter Gutachten finanziell zur Verantwortung ziehen will. Er fordert 95 Millionen Euro Schadensersatz – und das könnte erst der Anfang sein.
Neben der Causa Maple gibt es ein weiteres Verfahren, in dem Freshfields-Anwälte beschuldigt sind. „Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Frühjahr 2009 über Aktienkäufe um den Dividendenstichtag vermeintliche – tatsächlich nicht existierende – Steuerabzugsbeträge generiert zu haben“, teilte die Behörde mit. Die beiden Rechtsanwälte seien „mutmaßlich in Kenntnis der Gesamtstruktur mit der Beratung betraut gewesen“. Das war der Grund für die jüngste, dritte Razzia.
Freshfields steckt in einer misslichen Lage, zumal weitere Verfahren eingeleitet werden könnten. Andere Staatsanwaltschaften ermitteln ebenfalls, allen voran die Behörde in Köln. Dort sind mehr als 50 Verfahren anhängig, die Zahl der Beschuldigten geht in die Hunderte. Auch die Kölner haben Freshfields-Mandanten wie Macquarie und Barclays als mögliche Steuerhinterzieher ausgemacht und verdächtigen etliche Topmanager der Banken.
Kanzleichef redet nicht
Der Chef der Kanzlei möchte über die Krise nicht sprechen. Seit 2016 ist Helmut Bergmann Managing Partner der Sozietät. Das Handelsblatt stellte ihm zahlreiche Fragen: Was er von Geschäften halte, bei denen es darum gehe, eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten zu lassen? Welche Rolle ethisch-moralische Gesichtspunkte bei der Annahme von Mandaten spielten? Ob er die Gefahr sehe, dass die Reputation der Kanzlei nachhaltig beschädigt wird?
Auf diese und andere Fragen mochte Bergmann nicht antworten. Er schickte seinen Pressesprecher vor. Auch dieser ignorierte den Fragenkatalog. Stattdessen schickte er das Standard-Statement der Kanzlei: „Wir sind der Auffassung, dass unsere Beratung immer der jeweils geltenden Rechtslage entsprach.“ Die Ansprüche, die gegen die Kanzlei geltend gemacht würden, halte man außerdem für unbegründet.
Professor Manfred Schwaiger ist Marketingexperte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er hat sich mit der Frage befasst, was es für Unternehmen bedeutet, einen guten oder schlechten Ruf zu haben – und von welchen Faktoren dieser Ruf abhängt. „Gerade für eine namhafte Rechtsanwaltskanzlei wie Freshfields spielt die Reputation eine wichtige Rolle.
Cum-Ex-Modelle sind aggressive Steuergestaltungen. Solche Mandate können schon dann problematisch sein, wenn die Geschäfte als illegitim angesehen werden. Darunter leidet die erste Reputationsdimension, die ‚Likeability‘ der Kanzlei, sie verliert also an Ansehen“, sagt Schwaiger.
Im Fall Freshfields waren Geschäfte aber nicht nur illegitim, sondern womöglich sogar illegal – etliche Finanz- und Zivilgerichte haben inzwischen so entschieden. Es zeichnet sich ab, dass Freshfields nicht nur ein Glaubwürdigkeitsproblem hat.
„Wer eine Topkanzlei beauftragt, will sicher sein, dass rechtlich alles einwandfrei ist. Stellt sich der Rechtsrat als falsch heraus, werden potenzielle Mandanten die fachliche Expertise in Zweifel ziehen. Das beschädigt die zweite Reputationsdimension: die Kompetenz“, sagt Schwaiger.
Um eine solche Krise zu bewältigen, sei eine umfassende Aufklärung notwendig, empfiehlt Schwaiger. „Freshfields sollte mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und alle Karten auf den Tisch legen. Wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Anwälte Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen haben, muss die Kanzlei Personen zur Verantwortung ziehen.“ Bislang zog Freshfields keine personellen Konsequenzen. Im Gegenteil: Einer der beschuldigten Partner wurde zwischenzeitlich zum globalen Steuerchef befördert.
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