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Daimler-Tochter Mytaxi Rabattverbot für Taxi-App

Die Daimler-Tochter Mytaxi darf nicht mit Rabatten auf Taxifahrten werben, entscheidet das Landgericht Frankfurt. Während sich die Taxizentralen über den Erfolg freuen, dürfte sich Daimler nicht geschlagen geben.
19.01.2016 - 11:15 Uhr
Die Rabattaktionen der Daimler-Tochter sind ab sofort untersagt. Quelle: dpa
Taxi mit Mytaxi-Werbung

Die Rabattaktionen der Daimler-Tochter sind ab sofort untersagt.

(Foto: dpa)

Krefeld Die Taxizentralen können vorerst aufatmen: Das Landgericht Frankfurt hat am Dienstag eine Rabattaktion der Daimler-Tochter Mytaxi gestoppt. Die App hatte damit geworben, auf jede Taxifahrt einen Nachlass von 50 Prozent zu gewähren. Die Fahrer der Taxis bekamen den vollen Preis ausgezahlt, die Differenz erstattete Daimler. Das ist ab sofort untersagt.

„Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. MyTaxi dürfe die Preisbindung nicht unterwandern, auch wenn die Taxifahrer stets voll bezahlt worden waren. Damit stützt das Landgericht die Haltung der klassischen Taxizentralen, die den Rabatt für eine illegale Wettbewerbsverzerrung halten. Der Daimler-Konzern würde Mytaxi querfinanzieren – und so den Mittelstand der Taxivermittlung vom Markt drängen.

„Ist die Konkurrenz tot und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder weniger Service tun“, sagt Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland.

Daimler dürfte sich mit dem Urteil nicht geschlagen geben. Derzeit prüfe man die Möglichkeit der Revision. „Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt“, sagt ein Unternehmenssprecher nach dem Urteil. „Unser ausgewiesenes Ziel ist es, die Digitalisierung der Taxibranche voranzutreiben“, so der Mytaxi-Sprecher.

Es geht darum, ob die Kräfte des freien Wettbewerbs Einzug halten in den streng regulierten Taximarkt. Ob sich die Kräfte der Digitalisierung in einer Branche entfalten, die fast wie eine Zunft organisiert ist – und bisher von klassischen Taxizentralen regiert wird. Bisher werden die Preise für Taxifahrten regional festgelegt und gesetzlich verankert. Internationale Konkurrenten wie Uber beklagen, dass die deutsche Gesetzgebung Konkurrenz auf dem Markt verhindere – was zu höheren Preisen und schlechterem Service führe.

Die Taxizentralen sehen sich als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, darum sei ein ruinöser Preiswettbewerb verboten, genauso wie bei Bussen und Straßenbahnen. „Wer das Gesetz zur Tarifpflicht abschaffen will, stellt die Profitinteressen großer Unternehmen über die Interessen der Verbraucher“, so Taxi-Deutschland-Chef Schlenker. Fahrgäste müssten zu Stoßzeiten dann höhere Preise zahlen.

Mytaxi argumentiert anders: die App falle nicht unter das Personenbeförderungsgesetz, da sie nur als Vermittler von Taxifahrten auftrete und selbst keine Personen befördere. Alle angeschlossenen Taxifahrer würden den vollen Fahrpreis erhalten. Auch den Vorwurf einer geplanten Preistreiberei weist die Daimler-Tochter weit von sich. „In dem Augenblick, in dem wir anfangen würden, Mondpreise zu nehmen, würde sofort ein neuer Konkurrent entstehen“, sagt Mytaxi-Geschäftsführer Marcus Spickermann.

Man habe auch überhaupt kein Interesse daran, dass die Taxifahrer und Unternehmer weniger Geld verdienen. „Dadurch würde nur unser Service schlechter – und am Ende könnten sich die Fahrer womöglich auch unsere Autos nicht mehr leisten“, so Spickermann. Daimler ist bei deutschen Taxifahrern immer noch der beliebteste Autobauer.

Die juristische Schlacht zwischen Mytaxi und den Taxizentralen beschäftigt die Gerichte bundesweit schon seit Monaten: Mitte November 2015 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart aufgehoben, mit der die Rabattaktionen in Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen untersagt worden waren.

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