Elektro-Altgeräte: Deutsche Umwelthilfe mahnt Amazon ab
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Elektro-AltgeräteDeutsche Umwelthilfe mahnt Amazon ab
Rüge für Amazon: Laut einem Medienbericht soll das Unternehmen gegen die Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten verstoßen haben. Die Deutsche Umwelthilfe hat scheinbar mit Abmahnung und Unterlassungserklärung reagiert.
03.08.2016 - 01:09 Uhr
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Amazon
Ein Amazon-Mitarbeiter sortiert in Brieselang (Brandenburg) im Wareneingang des Amazon Logistikzentrums die ankommenden Pakete.
Berlin Der Onlinehändler Amazon hat einem Zeitungsbericht zufolge bei Stichproben offenbar gegen die neue Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten verstoßen. Wie die "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe) berichtet, schickte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) daher eine Abmahnung an Amazon, verbunden mit einer Unterlassungserklärung. Amazon hat demnach bis Mittwoch kommender Woche um 12.00 Uhr Zeit, die Erklärung zu unterschreiben. Andernfalls drohe die DUH mit einer Klage.
Amazon lasse die Verbraucher mit dem Elektroschrott allein und verstoße gegen Recht und Gesetz, um Gewinne zu maximieren, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, der "Bild". Auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) kritisierte den Onlinehändler scharf: "Alle großen Elektrohändler müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen, egal ob online oder im Geschäft. Wer das nicht macht, verstößt gegen Recht und Gesetz und ist verbraucherunfreundlich."
Entwicklungen im E-Commerce
Der Onlinehandelsumsatz steigt seit 15 Jahren kontinuierlich. In der Branche schätzt man, dass 2016 in Deutschland 62 Milliarden, 2017 sogar schon 73 Milliarden Euro umgesetzt werden.
Die Konsumenten verlangen immer besseren Service. Dazu zählt etwa der einfache Umtausch oder die schnelle Lieferung. Das lässt Mieten, aber auch den Umsatz pro Fläche in den Städten ansteigen, weil die Händler zentrale Lager brauchen.
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz zur Rücknahme gilt seit Oktober in Deutschland. Es gab den Händlern neun Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren.
Demnach müssen Händler ab einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern kleine Elektrogeräte wie etwa einen Haartrockner oder einen Toaster zurücknehmen. Eine Rücknahmepflicht für größere Geräte gibt es nur, wenn Kunden ein gleichwertiges Neugerät kaufen. Die Regelungen gelten auch für Online-Händler, die eine entsprechend große Versand- oder Lagerfläche haben.