Die wichtigste Frage, um ein Operationsrisiko zu vermeiden, lautet: Muss der Eingriff wirklich sein? Holen Sie eine zweite Meinung ein, denn in Deutschland wird das Skalpell nachweislich schnell – viele Mediziner sagen: zu schnell – angesetzt. Krankenkassen bezahlen die Konsultation eines zweiten Experten, zum Teil vermitteln sie ihn auch. Wenn die OP sein muss, setzen Sie bei der Wahl der Klinik nicht auf lokale Nähe zur Verwandtschaft oder den guten Ruf einer anderen Abteilung des Krankenhauses. Entscheidend muss einzig die Expertise der für sie zuständigen Abteilung sein. Hausarzt und Krankenversicherung können weiterhelfen.
Nicht alles, was unerwünschte Folgen hat, ist auch ein Behandlungsfehler. Für manche Volte des Schicksals kann niemand haftbar gemacht werden. Aus juristischer Sicht ist ein Behandlungsfehler eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige, fach- oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt – sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen. Der Schaden des Patienten muss also nachweislich auf ärztliches Fehlverhalten zurückzuführen sein. Die Beweislast liegt in der Regel beim Patienten. Dokumentieren Sie daher alles, was Ihnen in der Klinik wann wie und mit wem passiert ist und welche Zeugen es gab. Zudem haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, die Patientendokumentation einzusehen und Kopien zu erhalten.
Kontaktieren Sie damit Ihre Krankenversicherung. Oft hat die ein kapitales Eigeninteresse, sich Kosten von der Klinik erstatten zu lassen, die durch eine weitere durch den Fehler verursachte Behandlung anfallen. Gesetzlich Krankenversicherten steht auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei der Fehlersuche zur Verfügung. Ob der sich aber am Ende für Sie einsetzt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
Sinnvoll ist die kostenlose Nachfrage bei einer Selbsthilfegruppe. Sie sind praxiserfahren und können die Aussichten eines Verfahrens gegen eine Klinik einschätzen. Vorsicht vor dem Internet: Häufig finden sich dort Hilfsangebote von Menschen mit traurigen Einzelschicksalen. Das bedeutet aber noch nicht, dass sie auch in Ihrem Fall weiterhelfen können.
Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit empfiehlt für Rat den Deutschen Patientenschutzbund in Dormagen (E-Mail: [email protected] dpsb.de) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Düsseldorf (E-Mail: [email protected]). Informieren können auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Tel. 08 00/0 11 77 22) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Tel. 0 30/25 80 00).
Sie brauchen die Bestätigung Ihres Verdachts durch einen unabhängigen Sachverständigen. Der kann kostenlos vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung kommen.
Externe Ärzte als Sachverständige kosten oft mehr als 1000 Euro. Manche Anwaltskanzleien kooperieren mit Gutachtern, die es dann etwas billiger machen. Am besten ist ein externer Chefarzt, weil sein Gutachten meist mehr Gewicht hat als das eines Hausarztes.
Zudem gibt es die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler als unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammern der einzelnen Bundesländer. Das Begutachtungsverfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei, aber nicht rechtsverbindlich. Die Gutachten sind aber sehr häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung zwischen Patient oder Krankenversicherung und Klinik.
Wer privat eine Klage gegen eine Klinik oder eine außergerichtliche Einigung um Schadensersatz und Schmerzensgeld anstrebt, kommt nicht um einen Anwalt herum. Schließlich will kein Krankenhaus freiwillig Präzedenzfälle schaffen. Meiden Sie Wald-und-Wiesen-Anwälte, nötig ist ein ausgewiesener Fachanwalt für Medizinrecht. Empfehlungen geben die Selbsthilfegruppen, Auskunft darüber, wer als Fachanwalt firmiert, auch die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (E-Mail: [email protected]).
Kliniken geben oft erst auf, wenn sie mit dem Rücken zur Wand stehen. Verfahren um Behandlungsfehler können sich deshalb über Jahre hinziehen und teuer werden. Ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich deshalb vorher mit einem Selbsthilfe-Mitglied oder Anwalt Chance und Risiko einer Klage ausrechnen.
Ist einem Patienten Unrecht geschehen, hat er drei Jahre Zeit sich zu entscheiden, ob er eine Klage in Angriff nehmen will und wie er die Erfolgsaussichten einschätzt. Die Zeit läuft erst ab dem Moment, da er selbst Kenntnis vom Fehler hat. Diese Frist gilt auch, wenn es um eine Spätfolge geht.
Es lässt sich nicht schönreden: Weniger als ein Drittel aller Fälle in Deutschland wird zugunsten des Patienten entschieden. Um so wichtiger ist es, sich Unterstützung durch eine Selbsthilfegruppe oder einen Fachanwalt zu suchen.
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