Online-Portal Wimdu Wohnungs-Vermittler verklagt Berlin

Der Wohnungsvermittler will das Land Berlin verklagen.
Welch eine grandiose Vorstellung: Urlaub in privater Wohnung, mitten in Berlin. Mit diesem Traum locken die Online-Portale allen voran Airbnb aus Kalifornien und die Rocket-Internet-Tochter Wimdu und weitere Anbieter Touristen in die Bundeshauptstadt, wie in viele andere Städte auch auf der Welt. Wohnen bei Freunden steht auf dem Ferienprogramm. Im Frühjahr 2014 dann verabschiedete Berlin das Zweckentfremdungsverbotsgesetz mit einer zweijährigen Übergangsfrist, die sich bald ihrem Ende nähert.
Wer nach Ablauf der Frist im Frühjahr 2016 seine Ferienwohnung nicht wieder in eine normale Wohnung umwandelt oder eine Genehmigung einholt, wenn er an Touristen vermietet, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Nun haben sich die Apartement Allianz, in der 60 Berliner Vermieter mit 700 Appartements vereinigt sind, und das Online-Portal Wimdu, das mit weitem Abstand hinter Airbnb die Nummer zwei auf dem Online-Markt um private Ferienwohnungen ist, prominente Unterstützung geholt, um gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz eine Verfassungsklage einzuleiten.
Wie das Handelsblatt vorab erfuhr, hat der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs Helge Sodan die Klage verfasst und sieht das Gesetz mit dem langen Namen als „eindeutig verfassungswidrig“ an. Er sieht essentielle Grundrechte verletzt: Einerseits durch den massiven Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Vermieter und, speziell zu Lasten gewerblicher Vermieter, auch in die Berufswahlfreiheit.
Wohnst Du noch, oder vermietest Du schon?
Doch wie konnte es so weit kommen? Was ist schlecht daran, wenn jemand seine Wohnung vermietet? Die Portale und ihre Nutzer haben Feinde: Anwohner beschweren sich über laute Partys von Kurzzeitmietern mitten in der Woche und in Wohngebieten. Außerdem fürchtet die Stadt einen weiteren Anstieg der Mietpreise. Denn wer seine Wohnung einige Tage via Onlineportal an Feriengäste vermietet, kann sich die eigene Miete schnell wieder hereinholen und noch etwas dazu verdienen. Zudem nutzen immer mehr kommerzielle Anbieter die Online-Portale zur Vermietung. Wohnen bei Freunden ist dann eigentlich Wohnen bei Vermietern.
Diese Probleme gibt es überall in den Metropolen dieser Welt. Viele Städte haben inzwischen ähnliche Gesetze, auch München und Hamburg oder London, Amsterdam und Kopenhagen. Meist mit der einfachen Regel: Wer ab und zu vermietet, hat kein Problem; wer es öfters tut, muss ein Gewerbe anmelden. Wimdu-Vorstandschef Arne Kahlke erklärt, dass zum Beispiel in London eine Vermietung bis zu 90 Tage im Jahr ohne Auflagen möglich sei, „wird mehr vermietet, ist es ganz normal, ein Gewerbe anzumelden“.
In Berlin sieht die Lage aber anders aus. Es gehe vor allem um die Rückführung von Ferienwohnungen in normale Wohnungen, die in Berlin immer knapper werden, heißt es. Vor allem die betriebsmäßige Vermietung via Online-Portal ist den Berlinern also ein Dorn im Auge. Und damit ist Wimdu möglicherweise auch mehr von dem Gesetz betroffen als der große Konkurrent aus Kalifornien. Denn Airbnb setzt mehr auf den Kontakt zum Gastgeber, Wimdu mehr auf Professionalität des Angebots. Im Gespräch mit dem Handelsblatt sagte Arne Kahlke im Frühjahr über den deutschen Städtereisenden: „Er will einen Standard, wie er ihn aus den Hotels kennt, nur eben in einer Wohnung. Ein City-Apartment, keine Wohngemeinschaft.“
Kahlke will sich gesetzlichen Regelungen aber nicht grundsätzlich verschließen: „Auch diese junge Branche braucht einen vernünftigen rechtlichen Rahmen“, sagt er. Doch klar sei, dass auch das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz den Trend zur Vermittlung privater Ferienwohnungen nicht aufhalten wird, sagt Wimdu-Chefjurist Peter Vida: „Das Wachstum der Sharing-Economy-Branche bei Privatunterkünften hat die Gesetzgebung überholt.“