Premium Pauschalreisen Urlaubskatalogen droht schnelle Neuauflage

Urlaubsangebote mit verkürzter Halbwertzeit.
Düsseldorf Für die nervöse Spannung sorgt Berlin. Dort bemühen sich Bundesregierung und Bundestag seit Monaten vergeblich, eine im November 2015 verabschiedete Novelle der EU-Pauschalreiserichtlinie – das Grundgesetz der europäischen Reisebranche – in deutsches Recht zu gießen. Will Deutschland kein Vertragsverletzungsverfahren riskieren, müssen die neuen Regeln bis Neujahr 2018 verabschiedet sein.
Spätestens am 1. Juli 2018 sollen sie in Kraft treten. Doch danach sieht es derzeit kaum aus. Versprach Heike Brehmer (CDU), Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Tourismus, neulich noch den baldigen Start der Reiserechtsnovelle, will sie sich nun gegenüber dem Handelsblatt nicht mehr äußern. Im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz heißt es auf Anfrage: „Für die zweite Lesung im Bundestag ist kein Termin absehbar.“
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