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„Peterson II“-Fall Klage wegen Deutsche-Börse-Konten abgewiesen

Der „Peterson II“-Fall sorgt für Aufregung: US-Kläger versuchen Zugriff auf Vermögenswerte der iranischen Zentralbank bei einer Deutsche-Börse-Tochter zu bekommen. Doch der Arm der US-Justiz reicht nicht bis Europa.
20.02.2015 - 15:56 Uhr Kommentieren
Die Deutsche Börse hat Ärger wegen Geschäften mit dem Iran – US-Kläger wollen an das Geld auf einem Luxemburger-Konto gelangen, das von einer Tochterfirma des Dax-Konzerns verwaltet wird. Quelle: dpa
Deutsche Börse

Die Deutsche Börse hat Ärger wegen Geschäften mit dem Iran – US-Kläger wollen an das Geld auf einem Luxemburger-Konto gelangen, das von einer Tochterfirma des Dax-Konzerns verwaltet wird.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die Deutsche Börse kann aufatmen. In den USA sind Hunderte Kläger mit ihrem Versuch gescheitert, Zugriff auf Vermögenswerte der iranischen Zentralbank zu bekommen, die auf einem Konto der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream in Luxemburg liegen. Ein New Yorker Gericht wies die Klage ab, wie Deutschlands größter Börsenbetreiber am Freitag mitteilte. Insgesamt ging es im sogenannten „Peterson II“-Fall um Vermögenswerte von rund 1,6 Milliarden Dollar.

Geklagt hatten die Familien von US-Soldaten, die 1983 bei einem Bombenanschlag auf eine Kaserne in Beirut verletzt oder getötet wurden. Die Angehörigen der Soldaten machen den Iran für das Attentat in der libanesischen Hauptstadt verantwortlich und haben vor US-Gerichten Schadensersatz in Milliardenhöhe erstritten. Nun versuchen sie, diese Gelder einzutreiben.

Bereits im Herbst 2013 stimmte Clearstream zu, 1,8 Milliarden Dollar der iranischen Zentralbank (Bank Markazi) freizugeben, die auf einem Clearstream-Depotkonto bei der Citigroup in den USA lagen.

Nun wollten die Kläger auch die in Luxemburg entdeckten Gelder einfordern. Die Konzerntochter Clearstream, die Wertpapiere und andere Sicherheiten für Banken und Investoren verwahrt, hat die Forderungen zurückgewiesen. Unter anderem argumentierte sie, die US-Behörden seien für die Gelder in Luxemburg nicht zuständig. Aus Sicht von Experten handelt es sich um einen Präzedenzfall, der zeigen könnte, dass der Arm der US-Justiz nicht bis nach Europa reicht.

  • rtr
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