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Rabattverbot für Mytaxi Korrektes Taxi-Urteil – und trotzdem falsch

Die Daimler-Tochter Mytaxi darf vorerst nicht mehr mit Rabatten auf Taxifahrten werben. Ein Urteil, das juristisch korrekt sein mag – und trotzdem falsch ist. Wettbewerb ist offensichtlich unerwünscht. Ein Kommentar.
19.01.2016 - 13:49 Uhr
Die Rabattaktionen der Daimler-Tochter wurden untersagt. Quelle: dpa
Mytaxi-App

Die Rabattaktionen der Daimler-Tochter wurden untersagt.

(Foto: dpa)

Es gibt in Deutschland nur wenige Branchen, in denen der Preis für ein Produkt staatlich festgelegt wird. Die Taxibranche ist eine davon. Nicht Angebot und Nachfrage, sondern kommunale Behörden bestimmen, wie viel eine Taxifahrt kosten darf. Kein Taxifahrer darf mehr verlangen, aber auch niemand weniger. Damit werde ein „ruinöser Preiswettbewerb“ verhindert, argumentieren Taxizentralen und Gesetzgeber.

Über die Jahre hat der mangelnde Wettbewerb ein dichtes Netz aus Quasi-Monopolen hervorgebracht. Lokale Taxizentralen, oft genossenschaftlich organisiert, vermitteln die meisten Taxifahrten – und bestimmen damit maßgeblich, wer am Geschäft teilhaben darf und wer nicht. Die Zahl der Taxikonzessionen ist darüber hinaus lokal begrenzt. Wettbewerb ist offensichtlich unerwünscht.

Lukas Bay ist Redakteur im Ressort Unternehmen & Märkte. Quelle:
Der Autor

Lukas Bay ist Redakteur im Ressort Unternehmen & Märkte.

Das Ergebnis: Im internationalen Vergleich sind die Taxipreise in Deutschland vergleichsweise hoch – ohne dass der Service spürbar besser geworden wäre. Und sie haben in den vergangenen Jahren noch einmal zugelegt. Allein Anfang 2015 wurden die Preise nach der Einführung des Mindestlohns deutlich erhöht. Die niedrigen Spritpreise wurden bisher dagegen nicht an die Fahrgäste weitergegeben.

Kein Wunder, dass die Rabatt-Aktion der Daimler-Tochter Mytaxi die Branche in Aufruhe versetzt. Tatsächlich könnte kaum ein Taxiunternehmer mit einem Rabatt von 50 Prozent noch wirtschaftlich arbeiten. Per Gerichtsbeschluss wurde die Rabattaktion nun durch das Landesgericht in Frankfurt gestoppt. Greift der Vorwurf, dass Daimler mit seiner App einen „ruinösen Preiskampf“ betreibt?

Nur zum Teil. Man muss zugeben, dass Daimler sich mit der Rabattaktion im rechtlichen Graubereich bewegt. Die Argumentation, dass man sich als Vermittler nicht an die Vorgaben des Beförderungsgesetzes zu halten habe, ist ein Kniff, der juristisch unterschiedlich beurteilt wird. Das belegen auch die vielen gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen.

Wahr ist aber auch, dass die Taxifahrer von der Rabattaktion bisher eher profitiert haben. Denn Daimler erstattet den Fahrern die Differenz zum gesetzlich vorgeschriebenen Preis. Für viele Fahrer hieß das: mehr Fahrgäste wegen der Rabatte und mehr Umsatz, weil genauso viel verdient wurde, als wäre man zu den gesetzlich vorgeschriebenen Preisen gefahren. Nicht umsonst hat die Zahl der Fahrer, die für Mytaxi fahren, zugelegt.

Streit um Rabatte ist nur ein Scheingefecht
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