Rabattverbot für Mytaxi: Korrektes Taxi-Urteil – und trotzdem falsch
Benachrichtigung aktivierenDürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafftErlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviertWir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke
Anzeige
Rabattverbot für MytaxiKorrektes Taxi-Urteil – und trotzdem falsch
Die Daimler-Tochter Mytaxi darf vorerst nicht mehr mit Rabatten auf Taxifahrten werben. Ein Urteil, das juristisch korrekt sein mag – und trotzdem falsch ist. Wettbewerb ist offensichtlich unerwünscht. Ein Kommentar.
Es gibt in Deutschland nur wenige Branchen, in denen der Preis für ein Produkt staatlich festgelegt wird. Die Taxibranche ist eine davon. Nicht Angebot und Nachfrage, sondern kommunale Behörden bestimmen, wie viel eine Taxifahrt kosten darf. Kein Taxifahrer darf mehr verlangen, aber auch niemand weniger. Damit werde ein „ruinöser Preiswettbewerb“ verhindert, argumentieren Taxizentralen und Gesetzgeber.
Über die Jahre hat der mangelnde Wettbewerb ein dichtes Netz aus Quasi-Monopolen hervorgebracht. Lokale Taxizentralen, oft genossenschaftlich organisiert, vermitteln die meisten Taxifahrten – und bestimmen damit maßgeblich, wer am Geschäft teilhaben darf und wer nicht. Die Zahl der Taxikonzessionen ist darüber hinaus lokal begrenzt. Wettbewerb ist offensichtlich unerwünscht.
Der Autor
Lukas Bay ist Redakteur im Ressort Unternehmen & Märkte.
Das Ergebnis: Im internationalen Vergleich sind die Taxipreise in Deutschland vergleichsweise hoch – ohne dass der Service spürbar besser geworden wäre. Und sie haben in den vergangenen Jahren noch einmal zugelegt. Allein Anfang 2015 wurden die Preise nach der Einführung des Mindestlohns deutlich erhöht. Die niedrigen Spritpreise wurden bisher dagegen nicht an die Fahrgäste weitergegeben.
Nur zum Teil. Man muss zugeben, dass Daimler sich mit der Rabattaktion im rechtlichen Graubereich bewegt. Die Argumentation, dass man sich als Vermittler nicht an die Vorgaben des Beförderungsgesetzes zu halten habe, ist ein Kniff, der juristisch unterschiedlich beurteilt wird. Das belegen auch die vielen gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen.
Zahlen zum Taxigewerbe in Deutschland
423 Millionen Menschen haben sich im Jahr 2013 in Deutschland von einem Taxi oder Mietwagen fahren lassen. Rund 2845 Millionen Personenkilometer kamen so zustande, keine Steigerung mehr im Vergleich zu den Vorjahren.
53.554 Taxis teilten sich im Jahr 2012 mit fast 36.000 Mietwagen einen Umsatz von 4,22 Milliarden Euro. Vier Jahre zuvor waren es erst 49.992 Taxis und 29.898 Mietdroschken. Nur 14,6 Prozent der Taxibetriebe hatten mehr als zwei Wagen.
Deutsche Taxihauptstadt ist Berlin mit fast 9000 Taxen und Mietwagen. Die Messestadt Frankfurt hat allerdings die höchste Taxidichte, auf ein Taxi kommen hier nur 404 Einwohner. In Dresden müssen 1082 Menschen die Dienstleistung eines Taxis teilen.
Wahr ist aber auch, dass die Taxifahrer von der Rabattaktion bisher eher profitiert haben. Denn Daimler erstattet den Fahrern die Differenz zum gesetzlich vorgeschriebenen Preis. Für viele Fahrer hieß das: mehr Fahrgäste wegen der Rabatte und mehr Umsatz, weil genauso viel verdient wurde, als wäre man zu den gesetzlich vorgeschriebenen Preisen gefahren. Nicht umsonst hat die Zahl der Fahrer, die für Mytaxi fahren, zugelegt.