Wirtschaftsprüfer: Nach Bilanzskandalen wie bei Wirecard: EY arbeitet an Abspaltung des Prüfungsgeschäfts
Der Wirecard-Skandal hat dem Ruf des Unternehmens sehr geschadet.
Foto: dpaDüsseldorf. Die international agierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY arbeitet an Plänen für eine weltweit geltende Abspaltung des Prüfgeschäfts von den Beratungseinheiten. Dieses Projekt werde derzeit auf globaler Ebene hinter verschlossenen Türen erörtert, sei aber noch in einem sehr frühen Stadium, erfuhr das Handelsblatt aus Unternehmenskreisen.
Alle Optionen lägen auf dem Tisch. So könnte für einen neu formierten, fokussierten Beratungskonzern auch frisches Kapital über einen Teilverkauf eingeworben werden. In der Einheit würden die Steuer-, Rechts- und Managementberatung aufgehen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr auf einen Umsatz von gut 26 Milliarden Dollar kamen.
Das Motiv für die Aufspaltung ist die zunehmende staatliche Regulierung des Geschäfts mit der Bilanzprüfung und die damit verbundenen Einschränkungen für die Beratungsteams der Gesellschaften. Auf die zahlreichen Skandale wie in Deutschland zuletzt der Fall Wirecard haben Gesetzgeber in vielen Ländern mit neuen Regulierungen reagiert.
Das macht es für die Gesellschaften zunehmend schwieriger, Bilanzprüfung, Steuer- und Managementberatung unter einem Dach zu vereinen. Das Consultinggeschäft hat sich in den vergangenen Jahren zum dominanten Wachstumstreiber für die Big Four entwickelt, zu denen auch PwC, KPMG und Deloitte gehören. Dort erzielen die Firmen wesentlich höhere Gewinnmargen als in der Abschlussprüfung.
Behörden vor allem in den USA und in Großbritannien haben schon länger mögliche Interessenkonflikte zwischen Prüfung und Beratung ins Visier genommen. Es droht eine staatlich erzwungene Aufspaltung der Gesellschaften. EY – früher bekannt als Ernst & Young – würde mit dem avisierten Plan diesem Zwang zuvorkommen.
Laut Branchenkreisen erwägt die Gesellschaft einen Spin-off des Prüfungsgeschäfts unter dem bestehenden Namen. Die Beratungseinheiten würden dann in einem neuen Unternehmen mit neuem Namen aufgehen.
Für dieses Beratungsunternehmen könnte EY auch eine neue Eigentümerschaft schaffen. Bisher sind die integrierten und eigenständigen Ländergesellschaften traditionell allein in der Hand der Partner. Laut der britischen „Financial Times“ erörtert die Firma neben einem Anteilsverkauf an Investoren auch einen Börsengang.
Vorbild für die Pläne
EY dürfte hier auf den Erfolg der Technologieberatung Accenture blicken. Sie wird an der Börse aktuell mit gut 192 Milliarden Dollar bewertet. Ein Börsengang sei aber intern umstritten, hieß es in den Kreisen. Denn die Berater empfehlen Kunden zwar oft diesen Schritt, sie selbst scheuen diesen aber, weil sie nicht an die Öffentlichkeit gehen und die Kontrolle bei der Partnerschaft belassen wollen.
Eine Alternative zum Börsengang wäre der Verkauf eines Anteils an einen Finanzinvestor. Die Partner eines neuen EY-Consultingkonzerns hätten dann einen professionellen Gesellschafter an der Seite. Kapitalbedarf gibt es im Beratungsgeschäft: Die Branche konsolidiert sich, und die Topanbieter wandeln sich auch mit Zukäufen zu umfassenden Technologiepartnern für ihre Kunden, die mitten in der digitalen Transformation stecken.
Offen ist, ob solche Pläne auf Zustimmung der Tausenden weltweiten EY-Partner stoßen, die einer solch drastischen Umstrukturierung zustimmen müssen. Offiziell dementiert EY die Pläne nicht. Man arbeite regelmäßig an Szenarien und Fragen, ob man über die optimale Strategie, Struktur und Präsenz verfüge, hieß in einem Statement der Gesellschaft aus den USA.
Fall Wirecard birgt hohe Rechtsrisiken für EY
Hinter den Trennungsplänen stecken auch die immer wieder auftretenden Bilanzskandale, in die Prüfungsgesellschaften verwickelt sind – und deren finanzielle Folgen. Prägnantestes Beispiel ist dafür Wirecard. EY wird vorgeworfen, als Abschlussprüfer des zusammengebrochenen Zahlungsdienstleisters versagt zu haben. Die Prüfer hatten die Scheingeschäfte von Wirecard nicht enttarnt und die Bilanzen über alle Jahre hinweg abgezeichnet.
Der Fall Wirecard hat EY einen massiven Reputationsschaden gebracht, der sich zeitweise auch auf das florierende Geschäft mit Steuer,- Rechts- und Managementberatung auswirkte. Existenziell bedeutender sind aber mögliche Schadensersatzzahlungen, die EY Deutschland an klagende Anleger, beteiligte Banken oder den Insolvenzverwalter von Wirecard bei Niederlagen vor Gericht zahlen müsste.
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Milliardenbeträge stehen dabei im Raum. Bisher ist EY vor Gericht erfolgreich gewesen, da den Prüfern vor Landgerichten keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Es stehen aber weitere Prozesse auch in höherer Instanz bevor. Zudem hat das Landgericht München den Weg für ein Kapitalanleger-Musterverfahren frei gemacht. Damit soll eine Entscheidung stellvertretend für Tausende andere Klagen herbeigeführt werden.
Eine Aufspaltung von EY Global würde aber nicht dazu führen, dass die abgetrennten Beratungseinheiten in Deutschland mögliche Schadensersatzzahlungen nicht mittragen müssten. Beklagt ist die deutsche EY GmbH, deren Rechtsnachfolger auch die rechtlichen Lasten übernehmen müssen. Darauf weisen Gesellschaftsrechtler hin, und auch eine interne Analyse bei EY kommt zu diesem Ergebnis.
Wohl aber könnte mit einer Aufspaltung bei künftigen Bilanzskandalen Schaden von den Beratungseinheiten genommen werden – und zwar finanziell wie auch die Reputation betreffend.
Stärkstes Motiv aber sei, dass beide Geschäfte unter einem Dach immer schwieriger zu vereinbaren seien, heißt es in Unternehmenskreisen. So dürfen die Big Four ihre Prüfungsmandanten kaum noch beraten. Die Bundesregierung hat nach dem Fall Wirecard diese Möglichkeit weiter eingeschränkt, seither ist auch die Steuerberatung von Prüfungsmandanten nicht mehr erlaubt. Für andere Consultingbereiche gilt dies schon länger, es gibt Obergrenzen für die Engagements der Prüfer.
Prüfer sehen integriertes Geschäft als Vorteil
EY hat die zunehmende gesetzliche Regulierung schon zu spüren bekommen. So klagten Mitarbeiter aus den Beratungseinheiten darüber, dass sie wegen der Regulierungen aus dem Prüfungsbereich auch in ihrem Geschäft eingeschränkt werden.
Die Branche weist den Vorwurf strikt zurück, dass Interessenkonflikte zwischen Prüfung und Beratung Grund für die zahlreichen Bilanzskandale sind. Für die Big Four ist das integrierte Geschäft unter einem Dach von Vorteil: Wenn sie einen Prüfungsmandanten gemäß der gesetzlich geltenden Rotation nach zehn Jahren abgeben müssen, nutzen sie das Wissen über den Konzern, um ihn anschließend im großen Stil beraten zu können.
Wenn sich EY zu einer Trennung entschließt, dürfte dies auch die anderen der Big Four unter Druck setzen. Sie könnten mit ähnlichen Schritten dann einem möglichen gesetzlichen Zwang zuvorkommen. Aktuell allerdings ist bei den Konkurrenten kein Drang hin zur Aufspaltung erkennbar. In Statements der anderen großen Prüfungsgesellschaften hieß es am Wochenende, man halte am integrierten Geschäftsmodell fest und sehe darin große Vorteile.
Die Wirtschaftsprüfungspartner von EY dürften eine Aufspaltung eher nicht begrüßen. Denn sie profitieren bisher davon, dass die Beratungsgeschäfte weitaus höhere Gewinne abwerfen als das Testat von Bilanzen. Und sie müssten für künftig auftretende Bilanzskandale allein geradestehen.
EY kommt global auf einen Umsatz von knapp 40 Milliarden Dollar, wovon 13,6 Milliarden auf die Wirtschaftsprüfung entfallen. Angaben zu Gewinnen macht die Firma nicht. Doch im Consulting dürfte sie deutlich zweistellige Renditen einfahren – im Geschäft mit Bilanztestaten hingegen stagnieren die Honorare seit Jahren.