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Energie

Anwalt Tristan Wegner „Der Rechtsstreit wird sich womöglich Jahre hinziehen“

Im Interview erklärt Anwalt Tristan Wegner, was das Urteil des US-Gerichts für Solarworld bedeutet, wie der Konzern sich jetzt wehren kann und ob unmittelbar eine Insolvenz droht.
14.07.2016 - 18:02 Uhr Kommentieren
„Wenn der Richter seine Auffassung nicht mehr ändert, wird er der Klage von Hemlock wohl stattgeben.“ Quelle: O&W Rechtsanwälte
Anwalt Tristan Wegner

„Wenn der Richter seine Auffassung nicht mehr ändert, wird er der Klage von Hemlock wohl stattgeben.“

(Foto: O&W Rechtsanwälte)

Was heißt das Urteil für Solarworld?
Ein endgültiges Urteil ist gegen die Deutsche Solar GmbH noch nicht ergangen. Es ist lediglich entschieden worden, dass eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren als sogenanntes „summary judgement“ ergehen wird. Ein solches wird zugelassen, wenn die Fakten unstreitig sind und es einer Beteiligung der Geschworenen daher nicht Bedarf. Der Richter kann also alleine entscheiden. Die Entscheidung, ein „summary judgement“ zuzulassen, ist noch keine Entscheidung in der Sache selbst. Es handelt sich nur um eine Verfahrensentscheidung über den weiteren Verlauf des Prozesses.

Aber der Richter hat klar gesagt, dass Hemlock der geforderte Schadensersatz zusteht.
Der Richter hat in der Entscheidung bereits seine Rechtsauffassung deutlich gemacht. Er sieht keine wesentlichen Unterschiede zum Rechtsstreit zwischen Hemlock und Kyocera. Seinerzeit wurde Hemlocks Klage aus einem „take or pay Vertrag“ stattgegeben. Wenn der Richter seine Auffassung nicht mehr ändert, wird er der Klage von Hemlock wohl stattgeben.

Wie kann Solarworld sich wehren?
Gegen das noch zu erwartende Urteil kann die Deutsche Solar GmbH noch Berufung einlegen. Erst wenn das das Urteil rechtskräftig ist, kann Hemlock die Anerkennung des Urteils in Deutschland beantragen und eine Vollstreckung beginnen. Der Rechtsstreit wird sich möglicherweise noch über Jahre hinziehen, bis eine endgültige Entscheidung ergangen ist.

Droht Solarworld nun die Insolvenz?
Derzeit ist noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen. Die Insolvenz droht also noch nicht unmittelbar. Das Gerichtsverfahren wird zudem gegen die Deutsche Solar GmbH geführt. Auch wenn es sich hierbei um eine Tochtergesellschaft der Solarworld AG handelt, so wäre juristisch erst einmal nur die Deutsche Solar GmbH von einer Insolvenz bedroht. Wenn die Solarworld AG nach den internen Vereinbarungen allerdings für die Verbindlichkeiten der Deutsche Solar einzustehen hätte, können die Verbindlichkeiten auch Solarworld selbst in die Insolvenz treiben.

  • fhu
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