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Energie

Atomgesetz Etwa eine Milliarde Euro Entschädigung für RWE und Vattenfall wegen Atomausstieg

Im Jahr 2022 geht das letzte AKW vom Netz. Der Atomausstieg sorgt bei den Betreibern aber für hohe Kosten, die nun ausgeglichen werden sollen.
30.04.2018 Update: 30.04.2018 - 15:38 Uhr Kommentieren
Im bayerischen Grundremmingen steht eines der letzten deutschen Kernkraftwerke. Quelle: dpa
Atomkraftwerk

Im bayerischen Grundremmingen steht eines der letzten deutschen Kernkraftwerke.

(Foto: dpa)

Berlin Die Akw-Betreiber Vattenfall und RWE bekommen rund eine Milliarde Euro als Entschädigung für den Ausstieg aus der Kernenergie. Das sieht eine Reuters am Montag vorliegende Novelle des Atomgesetzes vor.

In dem Entwurf des Justizministeriums beharrt die Bundesregierung zudem auf den 31. Dezember 2022 als letzten Termin für das Abschalten aller Atomkraftwerke. Von den Konzernen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte die Entschädigung als zu hoch.

Konsequenz aus Urteil des Verfassungsgerichts

Mit dem Gesetzentwurf setzt das Bundesumweltministerium ein Urteil der Verfassungsrichter um. Die hatten 2016 entschieden, die Akw-Betreiber müssten für Investitionen im Zuge einer 2010 zugesagten Laufzeitenverlängerung entschädigt werden. Denn diese Verlängerung wurde mit dem Beschluss zum Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe 2011 zurückgenommen.

Zudem urteilten die Verfassungsrichter, die Energieversorger müssten einen Ersatz für 2002 zugesagte Reststrommengen bekommen, die durch den Ausstiegsbeschluss von 2011 nicht mehr voll ausgeschöpft werden konnten.

Entschädigung statt längerer Laufzeiten

Das Bundesumweltministerium verwarf eine Verlängerung der Laufzeiten, die die Karlsruher Richter als eine Möglichkeit zur Entschädigung der Akw-Betreiber eröffnet hatten. Stattdessen wählte das Ressort den Weg der Entschädigung, um nicht am Jahr 2023 als erstes Jahr ohne Atomstrom zu rütteln. Die genaue Entschädigungssumme hängt dem Gesetzentwurf zufolge vom Strompreis ab und soll deswegen erst 2023 ermittelt werden. Im Entwurf ist die Rede von einer Spanne zwischen einem oberen dreistelligen Millionenbereich und einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag.

Der BUND forderte einen schnelleren Atomausstieg. Dessen Atomexperte Thorben Becker sagte, die großen Risiken der Atomkraft seien der Bevölkerung nicht länger zumutbar. „Deshalb muss die Novelle des Atomgesetzes für eine deutliche Beschleunigung des Atomausstiegs genutzt werden.“ Zudem hält der BUND die die geplante Entschädigung für zu hoch.

  • rtr
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