Rund 45 Prozent des Strompreises machen bereits Steuern, Abgaben und Umlagen aus - im Fokus steht besonders die sogenannte EEG-Umlage. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für Wind- und Solarparks, Biogasanlagen und Wasserkraftwerke auf 20 Jahre garantierte feste Vergütungssätze festgelegt. Daher ist mit einem raschen Sinken der Förderkosten vorerst nicht zu rechnen.
Gezahlt wird die Differenz zwischen dem garantierten Vergütungssatz für den Hersteller und dem tatsächlich am Markt erzielten Preis. Die Verwalter des Umlage-Kontos, die Übertragungsnetzbetreiber, berechnen angesichts der Anlagenzahl und von Erfahrungswerten beim Wetter die möglichen Fördersummen und geben immer zum 15. Oktober eine Umlage für das kommende Jahr an. Verrechnen sie sich, wird das mit der nächsten Umlage korrigiert.
Beim Quotenmodell müssen Energieversorger einen bestimmten Anteil des Stroms aus erneuerbaren Quellen liefern - notfalls durch Zukauf von Ökostrom bei Betreibern von Wind- oder Solarparks. Wie sie das anstellen ist nebensächlich, Hauptsache sie erfüllen die Quote. Wenn sie die Quote nicht erfüllen, müssen sie Strafe zahlen. Bisher haben etwa Großbritannien und Schweden das Quotenmodell umgesetzt.
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