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Energie

Brennelementesteuer verfassungswidrig Atomkonzerne können auf Milliarden hoffen

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist laut Verfassungsgericht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Atomkonzerne Eon, RWE und EnBW hoffen jetzt auf Rückerstattungen in Milliardenhöhe – plus Zinsen.
07.06.2017 Update: 07.06.2017 - 11:33 Uhr 14 Kommentare

„Steuersenkungen können wir uns jetzt nicht mehr leisten“

Düsseldorf, Berlin Die finanziell angeschlagenen Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW können mit einer Entlastung im Milliardenhöhe rechnen. Nach jahrelangem Kampf gegen die Atomsteuer errangen sie am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg. Die Verfassungsrichter bezeichneten das Kernbrennstoffsteuergesetz als „mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig“.

Die Brennelementesteuer wurde sechs Jahre lang erhoben – von 2011 bis 2016 – und brachte dem Bundeshaushalt 6,3 Milliarden Euro ein. Auf die Rückzahlung dieser Summe können die Konzerne jetzt hoffen – zuzüglich Zinsen.

Nach der Verkündung des Urteils schossen Aktien von RWE um 6,3 Prozent auf 19,70 Euro in die Höhe. Damit notierten sie so hoch wie seit knapp zwei Jahren nicht mehr. Eon-Papiere legten 5,6 Prozent auf ein Zehn-Monatshoch von 8,50 Euro zu. Beide Titel kletterten bei hohen Handelsumsätzen an die Dax-Spitze, nachdem sie zuvor noch zu den größten Verlierern gezählt hatten.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war 2010 beschlossen worden, um zum einen den Haushalt zu konsolidieren und zum anderen die Sanierung des maroden Atomlagers Asse zu finanzieren. Die Steuer wurde bei jedem Brennelementewechsel fällig. Jedes Mal, wenn ein neues Brennelement in einem Kernkraftwerk eingesetzt wurde, waren je Gramm 145 Euro fällig. In der Folge konnte sich Finanzminister Wolfgang Schäuble über eine „schwarze Null“, also den ersten ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden seit 1969 freuen.

Die Energiekonzerne waren durch alle Instanzen gegen die Steuer vorgegangen. Sie sahen zum einen Verstöße gegen das Grundgesetz als auch gegen das Europarecht. Letzteres wies der Europäische Gerichtshof im Jahr 2015 zurück. Damals gerieten die Aktien der Versorger gehörig unter Druck.

In Deutschland hatten die Konzerne vor Finanzgerichten dagegen zunächst teilweise Erfolg. Anfang 2013 hatte das Finanzgericht Hamburg die Frage, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Energiekonzerne waren aber selbst nach der Niederlage vor dem EuGH zuversichtlich.

Zu Recht: Der Bund habe nicht die Gesetzgebungskompetenz für die Brennelementsteuer gehabt, urteilten die Verfassungsrichter. Die Atomsteuer entspreche entgegen der Klassifizierung des Bundes nicht einer Verbrauchssteuer, zu deren Beschluss der Bund befugt gewesen wäre. Die Entscheidung fiel dabei im Ergebnis zwar einstimmig. Bei der Begründung waren sich die Richter aber uneins.

In der Entscheidung hieß es, Verbrauchsteuern seien im Regelfall indirekte Steuern. Sie würden zwar auf der Ebene des Verteilers oder Herstellers des verbrauchsteuerbaren Gutes erhoben. Aber die Steuer sei auf eine „Abwälzung auf den Endverbraucher angelegt“, mit der Folge, dass die Unternehmer als Steuerschuldner von der Steuerlast wirtschaftlich ent- und die privaten Verbraucher als Steuerträger wirtschaftlich belastet würden. „Verbrauchsteuern sollen die in der Einkommens- und Vermögensverwendung zu Tage tretende steuerliche Leistungsfähigkeit des Endverbrauchers abschöpfen“, hieß es.

Eon kann mit der größten Rückzahlung rechnen
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14 Kommentare zu "Brennelementesteuer verfassungswidrig: Atomkonzerne können auf Milliarden hoffen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Der Kommentar von Reiner Blumenhagen: "Die Toten von Fukushima haben also Ihrer Ansicht nach mit der Verwendung von Kernenergie so rein gar nichts zu tun?" zeigt sehr deutlich, dass die Anti-Atom-Propaganda der deutschen Medien ihre Wirkung nicht verfehlt hat: Tatsächlich glaubt ein Teil der Bevölkerung, dass die vielen, vielen Toten in Fukushima zu einem Teil auf die Kernschmelzen zurückzuführen sind.

    Ich hoffe sehr, dass immer mehr Menschen nicht nur Zeitung lesen, sondern sich auch anderweitig informieren, aktiv gängige Meinungen hinterfragen, und sich mit Leuten austauschen, die vielleicht mehr Informationen zu einem Thema haben!

  • Die 6 Milliarden sind ein guter Anfang, aber sie betreffen nur die ungerechtfertigte Sondersteuer..

    Jede Wette, daß Vattenfall voll entschädigt wird für die Merkelsche Enteignung derer Kernkraftwerke. Denn die klagen vor einem internationalen Schiedsgericht, deren Richter nicht von cducsuspdfdpgruenelinke eingesetzt worden sind.

  • ...........unvereinbar mit dem Grundgesetz..............
    Ich dachte das Grundgesetz wäre abgeschaft, zu Gunsten von Frau Dr. Merkels Gäste, wenn es jetzt doch wieder gültig ist, müssten die Herrschaften jetzt das Land verlassen, da die Gäste im Sinne des Gesetzes keine Flüchtlinge sind.
    Eine merkwürdige Rechtsprechung oder bekommen die Gerichte Order, welches Gesetz b.w. Urteil genehm ist ?

  • Als Steuern zahlender Bürger stehe ich nur noch fassungslos vor einer unkalkulierbaren Merkjelpolitik.
    Sie schadet D in einem Umfang nach dem 2.WK wie es noch nie dagewesen ist.
    Jetzt aktuell wieder mal 6 millarden €, für ihre Fehlentscheidung Ausstieg aus der Atomkraft sofort und der Atomstrom kommt weiter aus F und Tschechien.
    Heute im BR der "Deutsche" arbeitet soviel wie noch nie und Politiker versagen so oft/viel wie noch nie.
    Frau Merkel mit ihren linken Parteien in Berlin haben versagt in allen Bereichen und keiner will es dem Bürger vor dem 24.9.17 sagen.
    Es langt liebe Medien fangt endlich an den Bürger ernst zu nehmen und die Wahrheiten über die merkelsche Politik vor dem 24.9.17 zu verbreiten, bevor es zu Problemen kommt nach dem 24.9.17.

  • Hallo Herr Blumenhagen...Soweit mir bekannt hat das Erdbeben und der folgende Tsunami ca. 20000 Tote und Vermisste in Japan geführt.

    In den umweltfreundlichen, sicheren Kernkraftwerken kamen 2 Mitarbeiter in einem Nachbarkraftwerk beim Absturz eines Aufzugs in Folge des Erdbebens und 2 MA im Kernkraftwerk Fukushima durch die Flut ums Leben.

    In den Kernkraftwerken waren mehrere Mitarbeiter radioaktiven Dosen die über der statistischen Nachweisgrenze für erhöhte Krebsraten liegen, ausgesetzt. Ein Deutscher Strahlenschutzprofessor hat für die 4 Mitarbeiter mit der höchsten Strahlenexposition eine um 2% erhöhte Wahrscheinlichkeit errechnet an Krebs zu sterben.

    Die radioaktiven Dosen im Umfeld der verunfallten Kernkraftwerke lagen unterhalb der statistischen Nachweisgrenze für Krebserkrankungen. Nach einigen Monaten und auch aktuell sind die radioaktiven Dosen niedriger als in Teilen des Schwarzwalds.

    Die sinnlosen grossflächigen Evakuierungen der Bevölkerung und die Bodenabtragungen wurden in diesem Sinn von der IAEA und der UNSCEAR kritisiert.

  • @ Reiner Blumenhagen07.06.2017, 11:01 Uhr

    Hier wurde eine RECHTSTAATLICHE Frage behandelt,keine MORALISCHE. Genauso können Sie fragen, ob deutsche Anschlgastote etwas mit der Massenmigratiuon zu tun haben. Bzw. sich der RECHTSTAATLICHEN Frage widmen, ob diese Migrationsbewegung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Ich bin mir zudem ziemlich sicher, daß wenn es Kernkraft-Tote oder -Verletzte in Deutschland geben wird, das dann dem Umstand geschuldet sein könnte, daß man die verhältnismässig sicheren deutschen Krfatwerke stillgelegt hat um mit ökologisch reinem Gewissen, Atomstrom aus relativ alten und unsicheren ausländischen Meilern bezogen hat. Das ist in sich genauso schlüssig, wie unter Umweltaspekten deutche Kohlebaue zu schliessen, und die kohle aus Venezuela, Russland, Kolumbien, USA, Südafrika usw. usf. zu importieren und zu verfeuern. Das ist dann "klimaneutral".

    http://kohleimporte.de/fileadmin/user_upload/bittercoal_1_15_13.pdf


  • Hoffentlich bekommen wir als Privatverbraucher gleichzeitig eine Erhöhung der EEG Umlage oder einer anderen frei erfundenen Steuer.

    Das tut gut.

    Man kann sich schon Gedanken über den neuen Gruß machen.
    Alles deutet auf eine klare Richtung hin.

  • Was , wenn das Bundesverfassungsgericht den Kernkraftausstieg, auch für rechtswidrig hält ? Dann machen wir wieder eine Wende !......und kriegen alle Geld zurück.

  • Die Toten von Fukushima haben also Ihrer Ansicht nach mit der Verwendung von Kernenergie so rein gar nichts zu tun?

  • Die sozialistischen Machenschaften der merkelschen Einheitsparteienregierung sind offiziell als solche enttarnt. Das Merkelregime mit seinen unsäglichen devoten Milchtütenmännchen bricht Verträge, Gesetze einschließlich das GG. Die "Kann-das-nicht-Kanzlerin" und ihre Seilschaften haben den Rechtsstaat in allen Bereichen stark geschädigt und sollten angemessen sanktioniert werden.

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