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Energie

Energiewirtschaft Entschädigung für Atomausstieg: Konzerne erhalten 2,4 Milliarden Euro

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Bund und RWE, Eon, EnBW und Vattenfall ist beigelegt. Die Schweden bekommen den Großteil der Summe.
05.03.2021 Update: 05.03.2021 - 13:26 Uhr 5 Kommentare
Atomkraftwerk Biblis in Südhessen: 2011 wurde der Atomausstieg endgültig besiegelt. Quelle: dpa
AKW Biblis

Atomkraftwerk Biblis in Südhessen: 2011 wurde der Atomausstieg endgültig besiegelt.

(Foto: dpa)

Düsseldorf, Berlin Die vier Energiekonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall erhalten im Rahmen des Atomausstiegs eine Entschädigung von 2,4 Milliarden Euro. Die Bundesregierung und die vier Unternehmen haben sich auf diese Summe geeinigt, wie Umwelt-, Wirtschafts- und Finanzministerium am Freitag bekanntgaben. Damit würden „alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten“ beendet.

Mit der Entschädigung folgt der Bund zum einen einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte zwar schon 2016 den 2011 von der Politik beschlossenen endgültigen Atomausstieg an sich für rechtens erklärt und entsprechende Beschwerden der Konzerne zurückgewiesen. Gleichzeitig hatte es den Bund aber zu einer teilweisen Entschädigung aufgefordert. Eine erste Einigung wurde dann im Herbst vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht kassiert, weil sie zu unpräzise war.

Vor zehn Jahren hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung den Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima endgültig besiegelt. Die vergangenen Jahre waren von Rechtsstreitigkeiten geprägt, nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht.

Der schwedische Vattenfall-Konzern hatte den Bund vor einem internationalen Schiedsgericht verklagt, weil er im Atomausstieg einen unrechtmäßigen Eingriff in seine Eigentumsrechte sah. Vattenfall bekommt deshalb auch den größten Teil der Summe: 1,425 Milliarden Euro. RWE erhält 880 Millionen Euro, EnBW 80 Millionen Euro und Eon 42,5 Millionen Euro.

Mit dem Geld werden die Unternehmen zudem für Reststrommengen entschädigt, die sie nach dem Atomausstieg nicht mehr in eigenen Anlagen verbrauchen können.

Im Rahmen der Gesamtverständigung hätten sich die Unternehmen verpflichtet, sämtliche anhängigen Klageverfahren zurückzunehmen und auf Klage oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung zu verzichten, stellen die Ministerien nun fest. Dies umfasse auch das internationale Schiedsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags.

Die gesamte Bundesregierung sei der Meinung gewesen, dass die Rechtsstreitigkeiten beendet und eine Lösung gefunden werden musste, sagte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. „Die Einigung ist zu einem Preis gelungen, der deutlich unter den Vorstellungen der Unternehmen liegt, auch deutlich unter der Summe, die vor dem Schiedsgericht in Washington im Raum stand.“

Bundesverfassungsgericht kippte erste Einigung

Die Bundesregierung hatte 2011 nicht nur den Ausstieg aus der Atomenergie endgültig besiegelt und festgehalten, dass das letzte der damals noch 17 aktiven Kernkraftwerke spätestens Ende 2022 vom Netz genommen werden muss. Sechs Anlagen wurden auch unmittelbar ins Aus gedrängt.

Dagegen klagten die Unternehmen – vor allem weil die Bundesregierung erst im Jahr zuvor die Laufzeiten noch deutlich verlängert hatte. Die Konzerne werden deshalb jetzt auch dafür entschädigt, dass sie im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung Investitionen getätigt haben.

Im Jahr 2018, nach dem ersten Beschluss des Verfassungsgerichts, hatte die Bundesregierung zwar schon ein erstes Mal die Entschädigung geregelt. Vattenfall war mit der Regelung aber nicht einverstanden und reichte eine neue Beschwerde ein. Tatsächlich kippte das Gericht diese Änderung des Atomgesetzes auch vor ein paar Monaten – und zwar mit harten Worten. Die Änderung des Atomgesetzes sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten.

Eon bekommt zwar die geringste finanzielle Entschädigung. Der Konzern und seine Tochter Preussen-Elektra bekommen aber das Recht, zusätzliche Mengen Strom in ihren Kraftwerken zu produzieren.

Jedem Atomkraftwerk wurden beim Atomausstieg sogenannte Reststrommengen zugebilligt, die es bis zur Abschaltung noch produzieren kann und die teilweise auf andere Reaktoren übertragen werden dürfen. Unklar war nach dem beschleunigten Atomausstieg von 2011 aber, wie mit den Reststrommengen aus den Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel umgegangen werden soll, die von Vattenfall betrieben werden, an denen Eon aber beteiligt ist.

Vattenfall fühlte sich benachteiligt

Die beiden Reaktoren wurden schon 2011 endgültig vom Netz genommen. Da Vattenfall aber keine anderen Reaktoren hat, konnte der Konzern die Reststrommengen aus Krümmel und Brunsbüttel nicht auf andere eigene Reaktoren übertragen. Eon war zwar an den Mengen für seine Reaktoren interessiert. Es gab aber Streit über die Modalitäten.

Jetzt wurde vereinbart, dass Eon entsprechend seiner Beteiligung über die Strommengen aus den mit Vattenfall gemeinsam betriebenen Atomkraftwerken frei verfügen kann. Nach Angaben von Vattenfall bekommt der Konzern von Eon für die Reststrommengen 181 Millionen Euro.

Vattenfall-Chefin Anna Borg bezeichnete die Einigung als „letztlich akzeptabel“. „Wir begrüßen die angestrebte Vereinbarung, die nunmehr vielen Jahren kostspieliger und zeitraubender Auseinandersetzungen um den deutschen Kernkraftausstieg ein Ende setzen wird“, sagte Borg. Der Konzern bestätigte, dass damit auch das Schiedsgerichtsverfahren beigelegt wird.

Auch der Chef der Eon-Tochter Preussen-Elektra, Guido Knott, begrüßte die Einigung: „So können jahrelange Rechtsstreitigkeiten beendet werden und wir uns weiter auf unseren Auftrag konzentrieren: den sicheren Betrieb und den Rückbau unserer Kernkraftwerke.“ Bei Eon wird sich die Entschädigung trotz der Zahlung an Vattenfall durch die Übertragung der Strommengen aus Krümmel und Brunsbüttel sowie der Zahlung des Bundes auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren. Auch RWE begrüßte die Verständigung mit dem Bund.

Noch müssen die Gremien der Unternehmen den Eckpunkten zustimmen. Sie sollen aber in den kommenden Tagen detailliert in einem Vertrag geregelt werden. Abschließend soll die Regelung durch eine Änderung des Atomgesetzes festgehalten werden. Aber auch die Europäische Kommission muss die Einigung mit Blick auf das Beihilferecht prüfen.

Mehr: Schwere Niederlage für den Bund: Vattenfall hat mit Atomklage Erfolg

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5 Kommentare zu "Energiewirtschaft: Entschädigung für Atomausstieg: Konzerne erhalten 2,4 Milliarden Euro"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • "Vor zehn Jahren hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung den Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima endgültig besiegelt. " und das war folgerichtig und gut...Es wäre an der Zeit, das ALLE ENERGIEKONZERNE endlich EINLENKEN und Umdenken, Es gibt neueste Neutrino-Technologie welche sehr wohl unserem wachsenden Energiehunger Schritt für Schritt dienen wird. Aber man muss endlich den Wert dessen erkennen und Aufbauarbeit leisten. Der einstige BundesVerkehrsminister a.D., Prof. KRAUSE veröffentlichte kürzlich: "Das ewige Licht - Der Beginn eines neuen Zeitalters"  Er begründet eindringlich, die günstigste und sauberste Variante der Energienutzung basiert auf Neutrino Technologie. Eine mobile und dezentrale Energienutzung über die Neutrinovoltaic kann jetzt möglich werden, denn sie wird die Photovoltaik ergänzen und ablösen, denn sie kann auch in vollkommener Dunkelheit Energie wandeln. Die Patente der Berliner Neutrino Energy Group sind bereit. Die Einführung der Neutrinovoltaik zur Gewinnung von elektrischem Strom unter dem Einfluss verschiedener elektromagnetischer Strahlung, einschließlich hochenergetischer kosmischer Neutrinos basiert auf neueste Forschungsergebnisse. Die auf Neutrinovoltaik-Technologie basierenden DC-Neutrinoquellen sind sehr kompakt und wetterunabhängig, erzeugen in einem Grundmodus 24h x 365 Tage Strom und können in Gerätegehäuse oder sogar in Elektroautos eingebaut werden. Sie sind in der Lage, sowohl Geräte als auch einzelne Haushalte und Elektroautos ohne Anschluss an eine zentrale Stromversorgung mit Strom zu speisen. Mobile und dezentrale Haushaltsenergie sowie unendliche Reichweiten für die Elektromobilität werden unser Leben weltweit positiv wandeln. Die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften hat in einer  von Daimler Benz beauftragten Studie die Effizienz der Technologie und  die im Patent deklarierten Eigenschaften der Neutrino-Voltaik bestätigt.

  • Die vertraglichen Grundlagen waren bereits vor der Abschalt-Entscheidung bekannt. Die Kosten sind so nun wesentlich geringer, als damals befürchtet.
    Trotzdem wäre das Geld besser angelegt, die wirklich unsicheren Kraftwerke in anderen Ländern abzuschalten oder zu substituieren, als ausgerechnet die sichersten und effektivsten dieser Welt als erste stillzulegen.
    Aber das bringt ja für Politik und Presse keine Schlagzeilen ....
    und nach der Atom-Diskusion brauchte man ein neues Thema, und siehe da: CO2, da war es !
    und so wiederholt man, was einmal so gut funktioniert hat .... ohne aus Fehlern zu lernen.
    Jedem die Regierung, die er verdient.
    Also auch uns "stupid germans"

  • Frau Merkel muß wegen Untreue vor Gericht. Ist ja unfassbar was hier abgeht.

  • Seit Jahrzehnten haben die großen Stromkonzerne nur eines hervorragend gezeigt:

    Sie schröpfen den "kleinen" Endverbraucher immer wieder und weiter. Natürlich, bitte nicht vergessen, mit Zustimmung aller Politiker, und zwar in Kommunen, Ländern und Bundesregierungen.

    Warum wohl? Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt.

    Allen Lesern ein schönes Wochenende.
    the stupid german




  • Es wäre schön zu präzisieren, dass nicht die Bundesregierung die 2,4 Mrd. Euro bezahlt sondern jeder Steuerzahler in Deutschland für die fehlerhafte Umsetzung der damaligen willkürlichen Merkel-Entscheidung jetzt zahlt. Der in Deutschland aberwitzige Strompreisanstieg für Verbraucher kommt noch dazu.

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