Hendrik Holt Verfahren um erfundene Windparks: Prozess beginnt Ende August

Der Angeklagte Hendrik Holt (r.) soll zusammen mit fünf anderen Beschuldigten für fingierte Windparkprojekte Millionen kassiert haben.
Berlin, Düsseldorf Der Familienclan soll erfundene Windparks an europäische Energiekonzerne verkauft haben – nun droht ihm ein heißer Herbst: Vom 31. August an müssen sich der 31-jährige Hendrik Holt und vier weitere Angeklagte vor dem Landgericht Osnabrück wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue und Geldwäsche verantworten. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die Angeklagten sollen den tschechischen Staatskonzern CEZ, den italienischen Versorger Enel und das schottische Energieunternehmen SSE getäuscht haben. Zu den Geschädigten gehört auch die deutsche Tochter der WEB-Gruppe aus Österreich. Den Gesamtschaden beziffert die Staatsanwaltschaft mit zehn Millionen Euro.
Die Anklagebehörde ist überzeugt: Holt sei als Gesellschafter einer Firmengruppe aufgetreten und habe gemeinsam mit seinem Finanzdirektor, dem ehemaligen Banker Heinz L., die Verhandlungen mit den Investoren geführt. Bei der Anbahnung der Geschäfte sollen sie Hunderte gefälschte Dokumente vorgelegt haben. Die Papiere haben laut Staatsanwaltschaft die drei übrigen Angeklagten erstellt – Holts Mutter, Schwester und Bruder.
Allein im Fall CEZ sollen die Angeklagten 214 Dokumente mit falschen Unterschriften vorgelegt haben, darunter Pachtverträge und vermeintliche Unterstützerschreiben von Gemeinden. Insgesamt hatte eine mehr als 20 Mann starke Ermittlungsgruppe in den vergangenen Monaten mehr als 1000 Signaturen entdeckt, deren Inhaber nie unterzeichnet hatten.
Polizisten nahmen Holt im April 2020 im Berliner Nobelhotel Adlon fest, zeitgleich wurden seine Verwandten bei Razzien verhaftet. Finanzdirektor Heinz L. setzte sich zwischenzeitlich in die libanesische Hauptstadt Beirut ab. Die Behörden lieferten ihn jedoch im September aus. Er sitzt seitdem wie Holt in Untersuchungshaft.
Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten längere Gefängnisaufenthalte
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen neben dem banden- und gewerbsmäßigen Betrug auch drei Untreuedelikte im besonders schweren Fall vor. Eine der Angeklagten soll zudem in 25 Fällen bei der Verschiebung der Beute geholfen haben. Sie ist wegen Geldwäsche angeklagt.
Bei einer Verurteilung drohen längere Gefängnisaufenthalte. Das Gesetz sieht im Fall des banden- und gewerbsmäßigen Betruges eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Die Untreue im besonders schweren Fall ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt. Für die besonders schwere Geldwäsche ist ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.
Hendrik Holt hat die Vorwürfe des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs laut Staatsanwaltschaft Ende November vollumfänglich eingeräumt. Auch seine Mutter, seine Schwester und sein Bruder hätten Geständnisse abgelegt, hieß es. Öffentlich hat sich Holt bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Die Kammer des Landgerichts Osnabrück geht von einer längeren Hauptverhandlung aus. Sie hat 52 Verhandlungstage angesetzt, die sich bis ins Jahr 2022 verteilen.
Mehr: In diesem Luxus lebte der mutmaßliche Millionenbetrüger Hendrik Holt
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.