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Juwi-Prozess Freispruch für Matthias Willenbacher

Matthias Willenbacher kann durchatmen: Im Korruptionsprozess um den Windparkbauer Juwi wurde der Ex-Vorstand freigesprochen, dementsprechend erleichtert zeigte er sich. Doch das Urteil schafft eine skurrile Situation.
11.05.2016 - 17:07 Uhr
Der Juwi-Gründer beim Prozessauftakt am 7. März.
Matthias Willenbacher

Der Juwi-Gründer beim Prozessauftakt am 7. März.

Meiningen Im Korruptionsprozess um den Windparkbauer Juwi hat das Landgericht Meiningen den angeklagten Ex-Vorstand Matthias Willenbacher freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der Unternehmer dem früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert einen verbotenen Vorteil gewährt hat. „Die Kammer ist nicht überzeugt, dass eine Unrechtsvereinbarung zustande gekommen ist“, sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Feld-Gerdes in seiner Urteilsbegründung.

Willenbacher war angeklagt, weil er Köckert in dessen damaliger Eigenschaft als ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt Eisenach bevorteilt haben soll. Im Kern ging es um einen Beratervertrag aus dem Jahr 2010, den Willenbacher als damaliger Vorstand der Juwi AG mit dem Politiker abgeschlossen hatte. Köckerts Auftrag: „Betreuung verschiedener, relevanter politischer Entscheidungsträger.“

Die Staatsanwaltschaft Erfurt sah darin eine unerlaubte Vorteilsgewährung von Willenbacher an Köckert und klagte beide im Jahr 2013 an. In den Augen der Strafverfolger vereinbarten der damalige Juwi-Vorstand und der Politiker zumindest stillschweigend, dass Köckert im Rahmen seines Beratungsmandats auch dienstliche Handlungen in seiner damaligen Eigenschaft als ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt Eisenach erbringt. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin neun Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 250.000 Euro für den Angeklagten und 580.000 Euro Geldbuße für die Juwi AG. Das Gericht folgte all dem nicht.

Der Freispruch schafft nun eine skurrile Situation. Denn Christian Köckert wurde 2015 in dem selben Fall höchstrichterlich wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen. Nun gibt es aber niemanden, der ihm diesen Vorteil strafbar gewährt hat. „Wenn der Vorteilsnehmer verurteilt wird, der beschuldigte Vorteilsgeber aber freigesprochen wird, ist das eher ungewöhnlich“, sagt etwa der Düsseldorfer Strafrechtler Heiko Ahlbrecht. Auch die Jura-Professorin Elisa Hoven von der Uni Köln stuft ein solches Ergebnis als ungewöhnlich ein. Allerdings seien die beiden Verfahren grundsätzlich voneinander unabhängig, so die Rechtswissenschaftlerin.

Matthias Willenbacher reagierte sichtlich erleichtert auf das Urteil. Während der Richter die Entscheidung verkündete lächelte er. In seinem Schlusswort im Prozess hatte der Juwi-Gründer deutlich gemacht, dass er unter dem über vier Jahre dauernden Verfahren zu leiden hatte. Er habe kaum ein Gespräch führen können, in dem er nicht auf den Fall angesprochen wurde, sagte er.

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