Insgesamt 1716 Unternehmen sind im Jahr 2013 von der EEG-Umlage ausgenommen. Das enspricht einer begünstigen Strommenge von 95 Terawattstunden – das sind etwa 16 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs in Deutschland. Alleine 2013 blieben den Firmen rund vier Milliarden Euro an Kosten erspart.
Befreit werden können Unternehmen, die mindestens eine Gigawattastunde Strom im Jahr verbrauchen und deren Stromkostenanteil mehr als 14 Prozent beträgt.
Für 2014 haben 2379 Unternehmen eine Befreiung von der EEG-Umlage beantragt. Das entspricht dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zufolge fast 120 Terawattstunden oder 20 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs in Deutschland. Allerdings werden etliche Anträge auch abgelehnt.
Der Geflügelverarbeiter gehört zur PHW-Gruppe, dem größten Geflügelzüchter und -verarbeiter Deutschlands. Dort wird unter anderem für Aldi produziert. Drei allfein-Standorte in Lohne, Dannenberg (beide Niedersachsen) und Zerbst (Sachsen-Anhalt) sind von der EEG-Umlage ausgenommen.
Extrem viel Strom wird in der Metallherstellung benötigt. Der Kupferproduzent Aurubis beziffert die Entlastung durch die Befreiung in den vergangenen drei Jahren auf 102 Millionen Euro.
Zu den energieintensiven Unternehmen in Deutschland zählen viele Chemiebetriebe. Der Ludwigshafener Chemiekonzern BASF hat berechnet, dass ein Ende der EEG-Umlagebefreiung allein im Stammwerk jährliche Mehrkosten von mehr als 300 Millionen Euro bedeuten würde.
Ein Kompromiss mit der EU könnte sich darin andeuten, dass die Befreiung für Unternehmen ausgesetzt wird, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Dazu zählen etwa Straßenbahnunternehmen – insgesamt 53 sind in Deutschland befreit. Die volle EEG-Umlage zahlen zu müssen würde die Bogestra jährlich 1,28 Millionen Euro kosten.
Der Kautschuk-Hersteller hat in den vergangenen drei Jahren mehr als 100 Millionen Euro gespart durch die EEG-Befreiung. Eine diskutierte mögliche Nachzahlung dürfte das Unternehmen in die Verlustzone drücken.
Ein Werk des Süßwarenherstellers („Merci“, „Toffifee“ etc.) in Berlin ist von der EEG-Umlage ausgenommen.
Die Betriebe des Schweineschlachters Vion sind zum großen Teil von der EEG-Umlage befreit. Die Stromkosten müssen mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens ausmachen, um in Frage zu kommen. Gegen Vion wurde etwa in der ZDF-Sendung Frontal der Vorwurf erhoben, durch den Einsatz von Werkverträgen statt Festangestellten unter diese Schwelle zu kommen.
Nicht nur Industrieunternehmen sind befreit, auch Lebensmittelbetriebe. Schwarzwald Sprudel gehört der Supermarktkette Edeka.
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@Marc_Hofmann
Die Steigerungen der EEG-Umlage beruhen auf dem Berechnungsverfahren der Umlage. Sinkt der Börsenpreis für am Spotmarkt gehandelten Strom, so steigt auch die EEG-Umlage. Werden überflüssige Kraftwerke vom Markt genommen oder steigt der Preis für CO2-Zertifikate, dann steigt der Börsenstrompreis und die EEG-Umlage sinkt. Ob zukünftig zusätzliche Onshore-Windkraftanlagen oder PV-Anlagen gebaut werden ist nahezu ohne Einfluss auf die EEG-Umlage. Zusätzlicher Strom aus Offshore-Windkraftanlagen führt jedoch zu einer steigenden Umlage.
Wenn Sie selbst einmal rechnen möchten:
http://www.agora-energiewende.de/service/eeg-rechner/
@Marc_Hofmann
Die Steigerungen der EEG-Umlage beruhen auf dem Berechnungsverfahren der Umlage. Sinkt der Börsenpreis für am Spotmarkt gehandelten Strom, so steigt auch die EEG-Umlage. Werden überflüssige Kraftwerke vom Markt genommen oder steigt der Preis für CO2-Zertifikate, dann steigt der Börsenstrompreis und die EEG-Umlage sinkt. Ob zukünftig zusätzliche Onshore-Windkraftanlagen oder PV-Anlagen gebaut werden ist nahezu ohne Einfluss auf die EEG-Umlage. Zusätzlicher Strom aus Offshore-Windkraftanlagen führt jedoch zu einer steigenden Umlage.
Wenn Sie selbst einmal rechnen möchten:
http://www.agora-energiewende.de/service/eeg-rechner/
Ohne entsprechende Reformen in EEG bzw. ohne Streichung des EEG wird es zu keiner Kostensenkung kommen.
Die Steigerungen der EEG-Umlage ist ja mit dem jetzigen EEG verbunden.
Der Einspeisevorrang und dieser Sachverhalt von subventionierten Einspeisevergütungen der EE-Anlageneinspeiser sind die größten Kostentreiber der EEG-Umlage.
Schafft die Privilegien dieser Erneuerbaren Energien (Einspeisevorrang, 20 Jahres Garantie usw.) über das EEG ab und die Kosten für die EEG-Umlage können dann wirklich in 2015 fallen.