Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke
Energie

Salzgitter Stahlkonzern hält an Prognose für 2015 fest

Salzgitter bleibt bei seiner Prognose für das abgelaufene Jahr. Dank Rückstellungen erwartet der Stahlkonzern trotz eines Steuerurteils des Bundesfinanzhofs Gewinne vor Steuern im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
15.01.2016 - 01:55 Uhr
Ein Mitarbeiter begutachtet im Stahlwerk in Salzgitter ein Coil: Das Unternehmen hält an die Prognose für Jahr 2015 fest. Quelle: dpa
Salzgitter AG

Ein Mitarbeiter begutachtet im Stahlwerk in Salzgitter ein Coil: Das Unternehmen hält an die Prognose für Jahr 2015 fest.

(Foto: dpa)

Berlin Der Stahlkonzern Salzgitter hält trotz eines Steuerurteils des Bundesfinanzhofs (BFH) an seiner Prognose für 2015 fest. Infolge einer weitgehenden Deckung durch Rückstellungen werde das Ergebnis des Konzerns vor Steuern (EBT) nach einer ersten Einschätzung zwar mit rund 15 Millionen Euro belastet werden, teilte das im MDax notierte Unternehmen am Donnerstagabend in einer Pflichtveröffentlichung mit. Dennoch erwarte Salzgitter weiterhin einen Gewinn vor Steuern im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Salzgitter rechne mit einem Steuermehraufwand von rund 25 Millionen Euro.

Der BFH hatte vor kurzem entschieden, Dividendenerträge, die der Entleiher bei einer Wertpapierleihe erzielt hat, unter bestimmten Umständen nicht als steuerfrei anzusehen. Dies gilt für alle noch nicht abgeschlossenen Steuerjahre.

Bisher hatten die Finanzbehörden solche Erträge als steuerbefreit behandelt. Salzgitter habe in der Vergangenheit auch von dem Instrument der Wertpapierleihe Gebrauch gemacht. Daher sei der Konzern voraussichtlich von dieser neuen Rechtsprechung betroffen. Salzgitter hatte aus Vorsicht sowohl für etwaige nachträgliche Steuerzahlungen als auch für damit verbundene Zinszahlungen Rückstellungen gebildet.

  • rtr
Startseite
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%