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Energie

Solarworld gegen Hemlock Asbeck will durch die Instanzen gehen

Ein Prozess in den USA bedroht die Existenz von Solarworld. Nun stellt sich Frank Asbeck, Gründer des Solarmodulherstellers, auf eine mögliche Niederlage ein – und kündigt bereits den Einsatz weiterer Rechtsmittel an.
25.05.2016 - 12:08 Uhr
Eine Niederlage im US-Prozess könnte die Existenz des Unternehmens gefährden. Quelle: dpa
Frank Asbeck

Eine Niederlage im US-Prozess könnte die Existenz des Unternehmens gefährden.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Solarworld stellt sich im potenziell existenzgefährdenden Streit mit dem amerikanischen Silizium-Lieferanten Hemlock auf einen langen Klageweg ein. „Sollten wir in der ersten Instanz unterliegen, besteht die Möglichkeit in den USA weitere Rechtsmittel einzulegen“, sagte Solarworld-Chef Frank Asbeck der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch. Zudem bezweifle er, dass im Falle einer Verurteilung die Vollstreckung in Deutschland durchsetzbar sei, da der Vertrag gegen das europäische Kartellrecht verstoße. Das hätten hiesige Rechtsgutachten ergeben.

Der US-Konzern Hemlock Semiconductor hat die Solarworld-Tochter Solarworld Industries Sachsen inklusive Zinsen auf rund 750 Millionen Dollar verklagt. Wie das Handelsblatt berichtete, zeigen Gerichtsunterlagen, dass eine Niederlage des deutschen Unternehmens wahrscheinlich ist. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung um nicht abgenommenes Silizium gemäß eines langfristig geschlossenen Vertrages. Im Geschäftsbericht warnt Solarworld, dass eine Verurteilung auf Zahlung der geforderten Summe das Unternehmen in seinem Bestand gefährden würde. Am 9. Juni soll das Urteil fallen.

Solarworld argumentiert, dass kartellrechtliche Bedenken gegen den Liefervertrag bestehen. In einer ersten Entscheidung hatte ein US-Gericht im Oktober 2015 diesen Einwand jedoch nicht zugelassen. Am 9. Juni soll nach Angaben von Asbeck im erstinstanzlichen Gericht in Michigan eine Anhörung stattfinden. „Ich rechne aber nicht damit, dass es dann eine Entscheidung geben wird.“

Sollte es zu einer Verurteilung von Solarworld durch die US-Justiz kommen, müsse ein deutsches Gericht die Vereinbarkeit der möglichen Vollstreckung mit dem europäischen Kartellrecht prüfen, sagte Asbeck. Auf Geschäftsführer-Ebene sei Solarworld mit Hemlock in „regem Austausch“.

In den Boom-Jahren der Solarbranche waren Zellenhersteller bereit, fast jeden Preis für Silizium zu zahlen und schlossen langfristige Verträge. Im Abschwung rächte sich das. Nachverhandlungen und Gerichtsverfahren waren die Folge.

  • rtr
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