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Ahold Niederländischer Supermarktkonzern gewinnt in USA hinzu

Ahold steckt mitten in der milliardenschweren Fusion mit Delhaize. Doch bevor die Niederländer die Belgier schlucken, legen sie gute Zahlen vor. Die Supermarktkette profitiert dabei von der Schwäche der US-Konkurrenz.
21.01.2016 - 10:05 Uhr
Der Supermarktkonzern aus den Niederlagen steigert seinen Gewinn. Quelle: ap
Albert-Heijn-Supermarkt von Ahold

Der Supermarktkonzern aus den Niederlagen steigert seinen Gewinn.

(Foto: ap)

Amsterdam Die niederländische Supermarktkette Ahold hat vor der milliardenschweren Übernahme des belgischen Rivalen Delhaize von der Schwäche der Konkurrenz in den USA profitiert und deutlich mehr Umsatz erwirtschaftet. Insgesamt nahmen die Niederländer mit 9,79 Milliarden Euro im vierten Quartal gut ein Fünftel mehr ein als vor Jahresfrist. Experten hatten mit weniger gerechnet. Die Aktie stieg in Amsterdam um knapp vier Prozent.

Insbesondere an der US-Ostküste sei das Geschäft gut gelaufen, teilte der Metro-Rivale am Donnerstag mit, auch, weil Konkurrenten im Großraum New York Filialen geschlossen hätten. Ahold erwirtschaftet etwa zwei Drittel seiner Erlöse in den USA.

Die Niederländer befinden sich gerade mitten in der milliardenschweren Delhaize-Übernahme, die bis Mitte 2016 über die Bühne gehen soll. Beide Unternehmen erhoffen sich von dem Zusammenschluss eine bessere Position bei der Preisschlacht mit Discountern und mehr Verhandlungsmacht im Vergleich zu den Marktführern Wal Mart und Carrefour.

Naschen verboten
Naschen verboten
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Probieren geht über Studieren? Jedenfalls nicht im Supermarkt. Auch wenn so manche Leckerei verführerisch im Einkaufswagen lächelt, sollte man mit dem Verzehr warten, bis man das Geschäft verlassen hat, rät die Stiftung Warentest. Denn: Bis der tatsächliche Bezahlvorgang erfolgt ist, gehört die Ware noch dem Ladenbesitzer. Besonders Waren, deren Verpackung leicht in der Tasche verschwinden kann, sollten daher erst bezahlt werden, bevor an ihnen genascht wird.

(Foto: dpa)
Umtausch
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Was in Elektronikgeschäften alltäglich ist, kann im Supermarkt zu Problemen führen: Denn Ladenbesitzer sind hier nicht verpflichtet, Fehlkäufe zurückzunehmen. Selbst eine unbeschädigte Verpackung und ein gültiger Kassenbon ändern daran nichts. Allein: Viele Händler nehmen Umtausche aus Kulanz trotzdem an. Ist die Ware allerdings selbst fehlerhaft – und beispielsweise schon vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit verdorben – müsse der Verkäufer sie zurücknehmen, so die Stiftung Warentest.

(Foto: ap)
Bruchware
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Zugegeben – so gravierend wie hier sind Schäden, die durch Kunden verursacht wurden, in der Regel nicht. Trotzdem: Hat der Kunde Schuld, wenn etwa eine Sektpyramide einstürzt, muss er dafür haften. Auch hier gilt: Bei kleineren Schäden dürften die meisten Händler ein Auge zudrücken. Wird jedoch beispielsweise der Inhalt eines ganzen Regals zerstört, so muss die Haftpflichtversicherung des Kunden einspringen.

(Foto: dpa)
Obst und Gemüse
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Anfassen erlaubt – jedenfalls bei Obst und Gemüse. Wer den Reifegrad einer Melone prüfen möchte, tut das nicht etwa per Geschmackstest, sondern fühlt mit den Fingern. Will man trotzdem einmal von den Weintrauben am Obststand probieren, empfiehlt es sich, vorher das Personal zu fragen. Besondere Vorsicht sei bei Pflaumen oder Mangos geboten, rät die Stiftung Warentest – hier bilden sich schnell unschöne Druckstellen, die die Ware entwerten.

(Foto: dpa)
Großeinkauf
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Klopapier ist im Sonderangebot – jetzt schnell mit dem LKW zum Supermarkt und gleich einen Jahresvorrat kaufen? Zwecklos, sagt die Stiftung Warentest. Damit möglichst viele Kunden von dem Sonderangebot profitieren können, beschreiben Händler Angebote häufig mit dem Zusatz „Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen“. Was das konkret bedeutet, darf jeder Supermarktbetreiber allerdings selbst entscheiden.

(Foto: dpa)
Bezahlen
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Klopapier für 1,95 Euro, Milch für 99 Cent, dazu noch ein Paket Kaffee für 3,99 Euro – macht zusammen: eine Menge Kleingeld. Wer hofft, seinen Kupferschatz an der nächsten Kasse loszuwerden, dürfte allerdings enttäuscht werden. Mehr als 50 Einzelmünzen muss kein Händler annehmen. Auch bei Scheinen gibt es Grenzen: „Wer nur ein Kaugummipäckchen kauft, kann nicht erwarten, dass der Händler ihm eine 100-Euro-Note wechselt“, so die Stiftung Warentest.

(Foto: dapd)
Pfand
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Eine Wissenschaft für sich: das Pfandsystem der Bundesrepublik. Als Faustregel gilt laut Stiftung Warentest, dass jeder Händler nur die Flaschen zurücknehmen muss, die er selbst im Sortiment hat – egal, ob Einweg oder Mehrweg. Einzig Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 200 Quadratmetern sind zusätzlich verpflichtet, auch Einwegflaschen anzunehmen, die sie nicht selbst führen. Dabei gilt für Mehrwegflaschen eine weitere Besonderheit: Sind sie beschädigt, muss der Händler sie nicht zurücknehmen.

(Foto: dpa)
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