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Air Berlin Das Jahr der Entscheidung für die Krisen-Airline

Die schwer angeschlagene Air Berlin steht vor einem heftigen Jahr. Airline-Chef Pichler muss den Turnaround schaffen. Ob die neue Strategie aufgehen kann – und welche Entscheidung schon in den kommenden Tagen ansteht.
01.01.2016 - 17:46 Uhr Kommentieren
Die Airline muss endlich wieder schwarze Zahlen schreiben. Quelle: dpa
Air-Berlin-Maschine hebt ab

Die Airline muss endlich wieder schwarze Zahlen schreiben.

(Foto: dpa)

Frankfurt Stefan Pichler kann so leicht nichts schocken. Doch vor den kommenden zwölf bis 18 Monaten wird auch der im Februar 2015 angetretene Chef der schwer angeschlagenen Fluggesellschaft Air Berlin gehörigen Respekt haben. Für den Airline-Manager ist es das Jahr der Bewährung – in gleich mehrfacher Hinsicht. Air Berlin muss endlich schwarze Zahlen erreichen, Pichler braucht eine Lösung im immer noch schwelenden Streit um die Gemeinschaftsflüge (Codesharing), und er muss vor allem zeigen, dass seine Strategie des gezielten Wachstums trotz der Nöte, in der die Airline steckt, aufgeht.

Eine der ersten Baustellen im neuen Jahr werden die Codesharing-Flüge sein. Dabei vermarkten Airlines Flüge gemeinsam. Ein Air-Berlin-Flug etwa von Stuttgart nach Abu Dhabi wird auch vom Großaktionär Etihad unter einer eigenen Flugnummer verkauft. Eine Fluggesellschaft kann so Tickets für Strecken anbieten, für die sie keine eigenen Verkehrsrechte hat. Dadurch kann Etihad dem Fluggast ein attraktiveres Streckennetz anbieten, bei Air Berlin wiederum sorgt die gemeinsame Vermarktung für besser gefüllte Flugzeuge.

Und gerade Air Berlin kann jeden Euro gebrauchen. In den ersten neun Monaten 2015 flog die Airline einen Betriebsverlust vor Zinsen und Steuern von 94,3 Millionen Euro ein, netto lag das Minus sogar bei 191,4 Millionen Euro. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist seit zwei Jahren aufgezehrt, die Nettoverschuldung lag Ende September bei 787 Millionen Euro.

Laut Etihad trug das Codesharing seit dem Start im Jahr 2012 rund 252 Millionen Euro zum Gewinn von Air Berlin bei. Ob die Airline weiter auf diese Zusatzerlöse hoffen kann, ist jedoch ungewiss. Die aktuelle Genehmigung des Luftfahrtbundesamtes (LBA) ist bis zum 15. Januar 2016 befristet.

Das dem LBA übergeordnete Bundesverkehrsministerium ist der Ansicht, dass das Luftverkehrsabkommen zwischen des Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) 34 Codeshare-Verbindungen nicht abdeckt. Der Streit entzündet sich vor allem an der Frage, ob das Abkommen nur Gemeinschaftsflüge innerhalb Deutschlands erlaubt oder auch solche von deutschen Flughäfen ins Ausland.

Air-Berlin-Chef Pichler setzt darauf, die Genehmigung auch über den 15. Januar zu bekommen, obwohl das Verkehrsministerium zuletzt Härte gezeigt hatte. Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgericht Braunschweig, 31 gemeinsame Verbindungen im Winterflugplan zu untersagen, macht die Genehmigung unwahrscheinlicher.

Allerdings gibt es wohl seit kurzem wieder Kontakte auf politischer Ebene zwischen der Bundesregierung und den VAE. Gleichzeitig hat sich die EU-Kommission das übergeordnete Thema eines „fairen Wettbewerbs im Luftverkehr“ vorgenommen. Beobachter könnten sich vorstellen, dass die Frage der Codeshare-Frage bis zur europäischen Klarstellung zurückgestellt wird und die Flüge bis dahin unter Vorbehalt erlaubt werden.

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