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Air Berlin erzielt Etappensieg Gericht erlaubt Codeshare-Flüge mit Etihad

Juristischer Rückenwind für Air Berlin: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den weit überwiegenden Teil der Gemeinschaftsflüge mit der arabischen Etihad genehmigt. Die Bundesregierung erleidet eine herbe Niederlage.
14.01.2016 Update: 14.01.2016 - 20:31 Uhr
Die Möglichkeit des Codesharings war für die arabische Etihad einer der Gründe, bei Air Berlin einzusteigen. Quelle: dpa
Investitionsgrund

Die Möglichkeit des Codesharings war für die arabische Etihad einer der Gründe, bei Air Berlin einzusteigen.

(Foto: dpa)

Berlin Die angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin hat im Streit über die Gemeinschaftsflüge mit der arabischen Etihad einen juristischen Etappensieg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge. Entsprechende Informationen des Handelsblatts bestätigte ein Sprecher von Air Berlin. Angeblich ist das Urteil nicht anfechtbar.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Auslandsflüge vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig. Für Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist das eine herbe Niederlage. Er hatte die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftsflüge bezweifelt und das Luftfahrtbundesamt angewiesen, die Flüge über diesen Freitag hinaus nicht mehr zu genehmigen.

Code-Sharing ist ein Verfahren, bei dem sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug teilen. Jede der beteiligten Anbieter führt den Flug unter einer eigenen Flugnummer. Das ermöglicht den Airlines, auch Flüge anzubieten, die sie nicht selbst oder nur auf Teilstrecken durchführen.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte zu der Entscheidung: „Das ist ein wichtiger Teilerfolg für Air Berlin“. Die Flüge seien für das Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur. Air Berlin ist der größte Kunde der Berliner Flughäfen, deren Aufsichtsratschef Müller ist.

Die Fluggesellschaft aus Abu Dhabi hatte Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgericht Braunschweig eingelegt. Dieses hatte das von Luftfahrtbundesamt verfügte Fristende für die gemeinsame Vermarktung der Flüge bestätigt. (Az.: 7 ME 4/16)

Bislang bieten Air Berlin und Etihad rund 80 Flüge unter zwei Flugnummern an. Etihad ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär und hat Air Berlin bereits finanziell unterstützt. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen ist für Air Berlin ein wichtiger Geschäftspfeiler. Etihad wirft der Bundesregierung Protektionismus zugunsten der deutschen Konkurrentin Lufthansa vor.

Das Braunschweiger Luftfahrtbundesamt hatte die Genehmigung auf Grundlage des Luftverkehrsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nur bis zum 15. Januar erteilt. Von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen sind 52 andere Codeshare-Flüge, die das Bundesamt genehmigt hatte.

  • jkn
  • rtr
  • dpa
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