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Air Berlin und Etihad begrüßen Urteil „Sieg für Verbraucher und den Wettbewerb“

Air Berlin und Etihad feiern: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den größten Teil der umstrittenen Gemeinschaftsflüge genehmigt. Für die Airlines ist das ein Sieg über die Bundesregierung mit Signalwirkung.
15.01.2016 - 14:05 Uhr

Sieg vor Gericht: Air Berlin darf weiter mit Etihad fliegen

Berlin Die Fluggesellschaften Air Berlin und Etihad haben hocherfreut auf ihren weitgehenden juristischen Sieg im Streit über ihre Gemeinschaftsflüge mit den deutschen Luftfahrtbehörden reagiert. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg habe „Signalwirkung für unsere Fluggäste“ und sei „ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr“, erklärte Air Berlin-Vorstandschef Stefan Pichler am Freitag.

Auch Etihad-Chef James Hogan lobte das Urteil als „Sieg für Verbraucher und den Wettbewerb“. Die „andauernden Anschuldigungen“ hätten Air Berlin „stark geschädigt“, erklärte er. Die Auslegung des Luftfahrtabkommens zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland durch das Gericht bedeute auch, dass die betroffenen Flüge über den aktuellen Winterflugplan hinaus angeboten werden könnten, erklärte Hogan.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte in seinem am Freitag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss abschließend entschieden, dass die beiden Gesellschaften 26 ihrer 31 strittigen sogenannten Codeshare-Flüge bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März fortsetzen dürfen. Zuvor hatte es das Verwaltungsgericht in Braunschweig in erster Instanz auf Antrag der Unternehmen noch abgelehnt, den deutschen Behörden dies in einer einstweiligen Anordnung verbindlich vorzuschreiben.

Hintergrund des Streits ist, dass das in Braunschweig ansässige Luftfahrt-Bundesamt nach der Beschwerde eines Wettbewerbers angekündigt hatte, die Genehmigungspraxis für einige der Codeshare-Flüge zu ändern. Es hatte die laufenden Verbindungen deshalb nur noch per Ausnahmegenehmigung bis 16. Januar erlaubt, danach hätten sie gestoppt werden müssen. Flugverbindungen müssen vom Luftfahrt-Bundesamt regelmäßig genehmigt werden.

Bei Codeshare-Flügen teilen sich mehrere Fluglinien eine Verbindung. Bei allen wird der Flug unter einer eigenen Flugnummer (dem Code) angeboten und geführt, tatsächlich bedient aber nur eine von ihnen die Verbindung. Auf diese Weise können die Unternehmen auch Strecken anbieten, die sie selbst gar nicht oder nur auf Teilstrecken abfliegen.

Etihad und Air Berlin sind sehr eng miteinander verbunden. Die in Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Etihad hatte sich 2012 bei dem kriselnden Unternehmen Air Berlin eingekauft und besitzt knapp ein Drittel der Firmenanteile.

Insgesamt hatte Etihad für den aktuellen Winterflugplan 83 Codeshare-Flüge gemeinsam mit Air Berlin beantragt, von denen 52 wie üblich vorbehaltlos genehmigt wurden. Bei 31 machte das Luftfahrt-Bundesamt Bedenken geltend. Grundsätzlich werden Genehmigungen über Flugverbindungsrechte in bilateralen Regierungsvereinbarungen niedergelegt. Ein solches Abkommen wurde 2000 auch zwischen Deutschland und den Emiraten geschlossen.

Nach Meinung des Luftfahrt-Bundesamts, das dem Bundesverkehrsministerium untersteht, deckt dieses Abkommen 52 der 83 gewünschten Code-Verbindungen ab. Das sahen die Lüneburger Richter allerdings anders. Es gebe „hinreichend gewichtige Gründe“ dafür, dass die Auffassung von Etihad und Air Berlin, sie seien auch zur Durchführung der strittigen zusätzlichen Codeshare-Flüge berechtigt, durch die Niederschrift des Abkommens größtenteils gedeckt sei. Ihnen sei daher einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren. Lediglich fünf der fraglichen 31 Verbindungen, bei denen es sich um reine Inlandsflüge handle, seien demnach voraussichtlich tatsächlich nicht erlaubnisfähig.

Das Bundesverkehrsministerium kündigte an, die Begründung prüfen zu wollen. Anschließend werde über das weitere Vorgehen entschieden, sagte ein Sprecher.

  • afp
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