Albrecht-Familie Aldi-Streit geht in die nächste Runde

Im Familienstreit geht es auch um die Zukunft des Discounters.
Düsseldorf Der Familienstreit um die Stiftungen bei Aldi Nord landet erneut vor Gericht. So wollen Babette Albrecht, die Witwe des verstorbenen Gründersohns Berthold, und ihre Kinder vor Gericht Einsicht in bisher geheim gehaltene Stiftungsunterlagen erzwingen. Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig waren sie damit noch gescheitert. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig Berufung gegen dieses Urteil zugelassen.
Das Gericht spricht in seiner Begründung davon, dass es „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung hat“. Nach Auskunft des Gerichts wird es aber wohl nicht mehr in diesem Jahr zu einer Verhandlung kommen, da beide Seiten jetzt noch umfangreich Zeit für Stellungnahmen erhalten. Der Anwalt von Babette Albrecht sagte dem Handelsblatt, die Zulassung der Berufung sei eine positive Entscheidung, die er aber auch so erwartet habe.
Ausgegangen war der Familienstreit zwischen Babette und ihren Kindern auf der einen Seite und dem Gründersohn Theo Albrecht jun. und seiner Mutter Cilly auf der anderen Seite von einem Kampf um die Macht in der Jakobus-Stiftung. In diese hatte Berthold Albrecht seinen Anteil von 19,5 Prozent an Aldi Nord eingebracht. In dieser Stiftung haben nach einem Sieg vor Gericht nun wieder die Kinder von Babette das Sagen.
Die drei Familienstiftungen unter den Namen Jakobus-, Lukas- und Markus-Stiftungen verwalten einen Großteil des Vermögens der Erben des verstorbenen Aldi-Nord-Gründers Theo Albrecht sen.. Diese Stiftungen stellen Kapital zur Verfügung für größere Investitionen des Discount-Konzerns Aldi Nord. Zugleich schütten sie aber auch Geld aus an die Familienmitglieder. Diese Ausschüttungsberechtigten werden im Stiftungsrecht „Destinatäre“ genannt.
Mit dem aktuellen Verfahren weitet sich der Familienstreit auch auf die Markus-Stiftung aus, die mit einem Anteil von 61 Prozent den Hauptteil des Milliarden-Vermögens verwaltet. Obwohl Babette und ihre Kinder auch Destinatäre der Markus-Stiftung sind., hatte ihnen die Stiftungsaufsicht, der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Einsicht in die Satzung der Stiftung verwehrt. Dagegen hatten sie geklagt.