Brauerei Härle: Der ewige Streit ums „bekömmliche“ Bier
Benachrichtigung aktivierenDürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafftErlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviertWir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Bier beschäftigt weiter die Justiz. Ein Gericht hält daran fest, dass ein Brauer das Getränk nicht als „bekömmlich“ bezeichnen darf. Der geht in die nächste Instanz. Fachleute halten das für wenig aussichtsreich.
Düsseldorf Welcher Mann würde daran zweifeln, dass Bier bekömmlich ist? So empfand es auch die kleine Brauerei Clemens Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg. Und sie warb auf ihren Internetseiten für ihr Bier mit dem Begriff „bekömmlich“. Für die Brauerei heißt das nach eigener Aussage nur, dass ihr Bier gut ist fürs Wohlbefinden. Doch der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin kann diese Einschätzung nicht teilen. Er sieht darin eine unerlaubte Werbung mit Gesundheitsbezug. Und die sei in Verbindung mit alkoholischen Getränken nicht erlaubt.
Das Landgericht Ravensburg hatte bereits im vergangenen Sommer eine einstweilige Verfügung gegen die Werbung mit der Bekömmlichkeit bestätigt. Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien, wollte dies nicht gelten lassen und legte Berufung ein. Doch er konnte das Gericht nicht überzeugen. Heute bestätigte es sein damaliges Urteil. Demleitner, der in seiner Funktion als Anwalt auch die Brauerei Härle vertritt, kündigte für die streitbaren Brauer prompt an, in die nächste Instanz zu gehen.
Hopfen, Malz, Wasser, Hefe - die Zutaten fürs Bier
Malz wird je nach Biersorte aus Gerste oder Weizen gewonnen. Das Getreide wird mit Wasser vermengt, damit es keimt. Danach wird das Grünmalz ähnlich dem Rösten von Kaffee in der Darre getrocknet. Es gibt über 40 Sorten wie helles und dunkles Malz, Rauch- oder Karamellmalz.
Hopfen sorgt für den mehr oder weniger bitteren Geschmack des Bieres. Zudem beeinflusst er die Schaumkrone und erhöht die Haltbarkeit. Es gibt Bitter- und Aromahopfen. Der Braumeister kann aus über 200 Sorten auswählen. Meist nimmt er mehrere Sorten für einen Sud. In der Hallertau, zwischen München und Nürnberg, liegt das größte Hopfenanbaugebiet der Welt.
Wasser ist der Hauptbestandteil jedes Biers. Seine Mineralstoffe beeinflussen den Geschmack. So wird das malzig-süße Münchner Dunkelbier mit hartem Wasser gebraut. Das feinherbe Pils hingegen braucht weiches, kalkarmes Wasser. Die Anforderungen an Brauwasser sind laut Trinkwasserverordnung höher als die an Trinkwasser.
Hefe verwandelt bei der Gärung den Malzzucker in Alkohol, Kohlensäure und Wärme. Die Hefe prägt auch das Aroma des Biers maßgeblich mit. Es gibt 200 Hefestämme. Brauer unterscheiden zwischen obergärigen Hefen für Weizen- und untergärigen für Gerstenmalz. Untergärige sinken an den Boden der Flüssigkeit, obergärige steigen auf.
Die Ablehnung des Gerichts bezieht sich auf die sogenannte Health-Claims-Verordnung der EU. Sie verbietet gesundheitsbezogene Angaben bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumen-Prozent Alkohol. Diesen Wert übersteigt Bier deutlich. Das Landgericht Ravensburg wertet den Begriff „bekömmlich“ als eine solche gesundheitsbezogene Angabe.
Carsten Albrecht überrascht die Entscheidung des Landgerichts nicht. „Mit dem steigenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung nehmen auch die Regelungen der EU und in Deutschland zu, die den Bürger vor falschen und irreführenden Angaben schützen wollen“, sagte der Marken- und Wettbewerbsrechtsexperte der Kanzlei FPS in Hamburg dem Handelsblatt.
Albrecht verweist darauf, dass Europäische Gerichtshof schon 2012 für Wein entschieden hat, dass der Begriff „bekömmlich“ eine gesundheitsbezogene und damit verbotene Angabe ist. „Warum soll für Bier nicht gelten, was schon für Wein gilt“" fragt Albrecht.
Das sind die größten Bierbrauer der Welt
Platz 10: Groupe Castel
1 von 10
Das französische Traditionsunternehmen BGI / Groupe Castel verkauft nicht nur Bier, sondern auch Wein und Soft Drinks. Insbesondere in Afrika sind die Franzosen mit ihren Marken Castel und Flag gut aufgestellt.
Ausstoß: 29,8 Millionen Hektoliter
*Quelle: Barth-Haas Group/Statista, alle Zahlen für 2014
(Foto: www.groupe-castel.com)
Platz 9: Kirin
2 von 10
Die Japaner haben durchaus Sinn für ausgefallene Bierkreationen, entwarfen vor wenigen Jahren ein Frozen Beer. Obwohl die Brauerei, die zum Industriekonglomerat Mitsubishi gehört, ihre Vormachtstellung auf dem Heimatmarkt vor zehn Jahren an Asahi abtreten musste, ist sie global führend.
Yanjing ist der Durchstarter in Asien. In rasantem Tempo hat sich das Kleinunternehmen zu einem mächtigen Konzern im asiatischen Raum entwickelt. Die Gründung der Brauerei liegt nur gut 30 Jahre zurück.
Ausstoß: 48,3 Millionen Hektoliter
(Foto: Imago)
Platz 7: Molson Coors
4 von 10
Die Erfinder des Dosenbiers sind auch international längst eine Größe. 2012 übernahm das Unternehmen die tschechische Brauereigruppe StarBev, zu der auch Staropramen gehört. Dadurch gehören die Amerikaner vor allem in Osteuropa zu den führenden Brauern.
Ausstoß: 58,1 Millionen Hektoliter
(Foto: ap)
Platz 6: Tsingtao Brewery Group
5 von 10
Die Chinesen haben ihren Einfluss in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Als einer der Hauptsponsoren der olympischen Spiele von 2008 in Peking hat sich Tsingtao fest etabliert. Bereits seit 1972 vertreibt die Firma ihre Produkte auch in den USA.
Ausstoß: 70,5 Millionen Hektoliter
(Foto: ap)
Platz 5: China Resources Brewery
6 von 10
Dieses Unternehmen setzt auf Kompetenz aus Europa: Das Joint Venture aus dem chinesischen Unternehmen CR Enterprise und SAB-Miller aus Großbritannien produziert die Marke „Snowbeer“ für den chinesischen Markt. Und das durchaus erfolgreich. Wächst die Marke weiter wie bisher, dürfte bald im Ranking aufsteigen.
Ausstoß: 117,4 Millionen Hektoliter
(Foto: Imago)
Platz 4: Carlsberg
7 von 10
Die Dänen haben sich längst von einer regionalen Marke zum Global Player entwickelt. Zu Carlsberg gehören auch die deutsche Kultmarke Astra sowie Lübzer und Holsten.
Demleitner will Bier und Wein jedoch nicht in einen Topf schütten. „Beim Bier steht der Begriff anders als beim Weinurteil ohne jede Verbindung zu einer gesundheitlichen Aussage“, behauptete der Vertreter von 800 Brauereien in Deutschland schon nach der Einstweiligen Verfügung im vergangenen Sommer. Erkämpft in diesem Fall nicht nur für Härle, sondern auch für „weitere Brauereien in Deutschland, die wegen des Begriffs 'bekömmlich' abgemahnt wurden“.
Rückendeckung erhält Demleitner von einem großen Denker, dem altgriechischen Philosophen Plutarch (46-128 n. Chr.). Der erkannte den Nutzen von Bier und schrieb: „Bier ist unter den Getränken das nützlichste, unter den Arzneien die schmackhafteste und unter den Nahrungsmitteln das angenehmste.“