Brauereikonzern Carlsberg kommt im Bierkartell-Prozess ohne Bußgeld davon

Carlsberg kommt im Bierkartell-Prozess ohne Bußgeld davon.
Düsseldorf Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Für den Brauereikonzern Carlsberg hat sich dieses Sprichwort am Ende eines jahrelangen Kartellverfahrens um illegale Preisabsprachen in der Brauereibranche an diesem Mittwoch bewahrheitet. Der Konzern, dem noch vor wenigen Wochen eine Strafe von 250 Millionen Euro drohte, kommt ohne Bußgeld davon.
Das Gericht sah keine Beteiligung des dänischen Unternehmens an einem Kartell und hob ein Bußgeld des Kartellamts in Höhe von 62 Millionen Euro auf. Der Vorwurf: Das dänische Unternehmen soll mit sechs weiteren Großbrauereien und vier regionalen Anbietern unzulässige Preisabsprachen für Fass- und Flaschenbier getroffen zu haben.
Doch nach Ansicht der Richter hatte der ehemalige Geschäftsführer von Carlsberg Deutschland, Wolfgang Burgard, zwar am 12. März 2007 an einem Treffen mehrerer Großbrauereivertreter in Hamburg teilgenommen. Bei dem Gespräch ging es auch um Preispolitik der Unternehmen, allerdings wertete das Gericht Burgards Teilnahme nicht als Eintritt des Unternehmens in ein Kartell.
Die Kammer sah das Treffen lediglich als einen – wenn auch als kritisch bewerteten – Austausch über wettbewerbssensible Informationen. Eine etwaige Strafbarkeit daraus verjährt nach zehn Jahren, in diesem Fall 2017. Carlsberg wehrte sich als einziger großer Braukonzern gegen eine Geldbuße des Bundeskartellamts und ging als einziges der beteiligten Unternehmen den Rechtsweg – bis zum Ende und Erfolg.
Denn im vergangenen Sommer hatte Radeberger seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über 160 Millionen Euro zurückgezogen – kurz vor Prozessbeginn vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG).
Die Kartellwächter hatten 2013 und 2014 gegen insgesamt elf Unternehmen, einen Verband und 14 Managern Strafen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Die meisten der Unternehmen, darunter Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner zahlten zügig.
Carlsberg stand allein da, zeigte sich aber siegessicher: „Es hat keine wettbewerbswidrigen Kontakte gegeben, und deswegen wird es auch nicht gelingen, diese nachzuweisen“, sagte Kartellrechtler Christian Horstkotte aus der Sozietät Baker & McKenzie zum Prozessauftakt in der Eingangserklärung für seine Mandantin.
Dennoch war die Gefahr groß, dass das Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt. Carlsberg hätte mit weit höheren Zahlungen als den 62 Millionen Euro rechnen müssen, wenn das das Prinzip der „Verböserung“ gegriffen hätte, also das Urteil eines Gerichts in Berufung oder Revision belastender wird – und entsprechend Strafzahlungen erhöht werden. Demnach kann das Gericht im Widerspruchsverfahren andere Maßstäbe anlegen als die Wettbewerbshüter.
Da das Kartellgesetz Strafen von bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes vorsieht, kann es sogar deutlich teurer werden. Bei Carlsberg drohte deshalb im schlimmsten Fall eine Strafe von bis zu 800 Millionen Euro.
Vor wenigen Wochen schien das Szenario einer deutlich höheren Zahlung an Kontur zu gewinnen. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Erhöhung der Strafe auf 250 Millionen Euro, zudem eine Strafe von 300.000 Euro für Burgard als persönlich Verantwortlichem.
Wie Carlsberg ging nun auch der Ex-Chef straffrei aus. „Das Urteil zeigt, dass sich unser Kampf gelohnt hat“, bewertet der Carlsberg-Anwalt Horstkotte die Entscheidung.
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