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Bundesarbeitsgericht Lotsengewerkschaft haftet für Streikfolgen

Eigentlich müssen Gewerkschaften für Schäden durch Streiks kaum haften – bei der Gewerkschaft der Flugsicherung ist das jetzt anders. Für einen mehrtätigen Streik am Frankfurter Flughafen sind nun Millionen fällig.
26.07.2016 - 18:28 Uhr
Ein Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht weist ein Flugzeug zu seiner Parkposition ein. Für einen Streik am Frankfurter Flughafen muss die federführende Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) Schadensersatz leisten. Quelle: dpa
Vorfeldaufsicht am Flughafen Frankfurt

Ein Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht weist ein Flugzeug zu seiner Parkposition ein. Für einen Streik am Frankfurter Flughafen muss die federführende Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) Schadensersatz leisten.

(Foto: dpa)

Erfurt Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss für einen mehrtägigen Streik am Frankfurter Flughafen Schadenersatz zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wertete den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 am Dienstag als rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen.

Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport statt (1 AZR 160/14). Fraport verlangt wegen Einnahmeverlusten durch Hunderte ausgefallene Flüge Schadenersatz von rund 5,2 Millionen Euro von der Lotsengewerkschaft.

Die genaue Höhe der Schadenersatzzahlungen muss nun das Hessische Landesarbeitsgericht festlegen. Die Existenz der Gewerkschaft sei dadurch nicht gefährdet, sagte GdF-Chef Matthias Maas. Die GdF vertritt bundesweit knapp 4000 Mitglieder.

Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin verneinten die Bundesarbeitsrichter nach mehrstündiger Verhandlung. Gewerkschaften können nach einem BAG-Urteil von 2015 nicht für Folgekosten haftbar gemacht werden, die bei nicht direkt bestreikten Unternehmen entstehen.

  • dpa
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