Drohendes Ordnungsgeld: Uber stellt auf Mitfahr-Tarif um
Benachrichtigung aktivierenDürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafftErlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviertWir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke
Anzeige
Drohendes OrdnungsgeldUber stellt auf Mitfahr-Tarif um
Nach der Hinterlegung einer sechsstelligen Sicherheitssumme der Kläger vor Gericht könnte es für Uber brenzlig werden. Der umstrittene Dienst will nun vorerst als Mitfahrgelegenheit in Frankfurt und München weitermachen.
Berlin Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber hat seinen Service UberPop nun auch in Frankfurt und München auf den Mitfahrtarif von 35 Cent pro Kilometer umgestellt. Damit will das US-Unternehmen drohenden rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen.
Auslöser sei, dass der Verband Taxi Deutschland die Sicherheitsleistung von 400.000 Euro für die Vollstreckung eines vom Frankfurter Landgericht gefällten Urteils gegen UberPop hinterlegt habe, teilte das Unternehmen in einem Blogeintrag mit.
Das Landgericht Frankfurt hatte UberPop am 18. März für wettbewerbswidrig erklärt, da den Privatfahrern die Lizenz zur Personenbeförderung fehle. Damit das noch nicht rechtskräftige Urteil umgehend vollstreckt werden kann, musste die Klägerin Taxi Deutschland eine hohe Sicherheitssumme beim Gericht hinterlegen. Das ist nun erfolgt. Damit drohe Uber ab sofort ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Zuwiderhandlung, teilte Taxi Deutschland am Mittwoch mit.
Mit einer Umwandlung zum Mitfahr-Dienst, bei dem nur die Fahrtkosten erstattet werden, kann UberPop jedoch weiterfahren, da dafür kein Personenbeförderungsschein nötig ist. „Wenn Uber laut Medienberichten den Weg in die Legalität suchte, würde uns das freuen“, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. „Ein legales Geschäftsmodell hat Uber in Deutschland bisher noch nicht vorgelegt.“
Top-Jobs des Tages
Jetzt die besten Jobs finden und per E-Mail benachrichtigt werden.
Uber räumte in dem Blogeintrag ein, dass mit dem Wechsel zu einem reinen Mitfahrdienst das Angebot zwar für Nutzer interessant, für Fahrer aber deutlich unattraktiver werden dürfte. Es werde in den nächsten Wochen voraussichtlich schwerer werden, einen Uber Pop-Fahrer zu bestellen.
Der Limousinen-Service UberBlack und die Taxi-Plattform UberTaxi seien von dem Urteil nicht betroffen, betonte Uber. Unterdessen war Uber mit einer Beschwerde vor die EU-Kommission gezogen. Das Verbot verstoße gegen europäisches Recht, so der Vorwurf.
Zahlen zum Taxigewerbe in Deutschland
423 Millionen Menschen haben sich im Jahr 2013 in Deutschland von einem Taxi oder Mietwagen fahren lassen. Rund 2845 Millionen Personenkilometer kamen so zustande, keine Steigerung mehr im Vergleich zu den Vorjahren.
53.554 Taxis teilten sich im Jahr 2012 mit fast 36.000 Mietwagen einen Umsatz von 4,22 Milliarden Euro. Vier Jahre zuvor waren es erst 49.992 Taxis und 29.898 Mietdroschken. Nur 14,6 Prozent der Taxibetriebe hatten mehr als zwei Wagen.
Deutsche Taxihauptstadt ist Berlin mit fast 9000 Taxen und Mietwagen. Die Messestadt Frankfurt hat allerdings die höchste Taxidichte, auf ein Taxi kommen hier nur 404 Einwohner. In Dresden müssen 1082 Menschen die Dienstleistung eines Taxis teilen.
Das landesweite Verbot von Uber Pop in Deutschland war von den Taxi-Verbänden dagegen einhellig positiv aufgenommen worden. Sie beklagen seit langem radikale Wettbewerbsverzerrungen durch das Geschäftsmodell von Uber. Taxifahrer müssen sich eine Reihe strikter Untersuchungen und Prüfungen stellen und vor allem einen Schein für das Recht zur Personenbeförderung erwerben.
Es gehe dabei gar nicht nur um den Personenbeförderungsschein, den UberPop-Fahrer nicht vorweisen könnten, so Schlenker. Damit allein sei keine sichere Personenbeförderung im Sinne der Verbraucherschutzgesetze gewährleistet. Die Prüfungen für Fahrer, Unternehmer und Fahrzeuge seien sehr umfangreich. „Ob Uber-Fahrer auch gesetzeskonforme Personenverkehrsunternehmer werden, bleibt abzuwarten“, so Schlenker.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.