Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Ebay Gericht könnte Abbruchjägern einen Riegel vorschieben

Abbruchjäger schlagen systematisch Profit daraus, dass Verkäufer eine Ebay-Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen. Nun beschäftigt das fragwürdige Treiben auch den Bundesgerichtshof.
08.06.2016 - 15:37 Uhr
Professionelle „Abbruchjäger“ sind die schwarzen Schafe auf Ebay. Sie steigern in Auktionen mit, um hinterher Schadenersatz einzuklagen. Quelle: dpa
Wenn die Ebay-Auktion vor dem Richter landet

Professionelle „Abbruchjäger“ sind die schwarzen Schafe auf Ebay. Sie steigern in Auktionen mit, um hinterher Schadenersatz einzuklagen.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof könnte erstmals durch höchstrichterliches Urteil dem Treiben von „Abbruchjägern“ auf Ebay einen Riegel vorschieben. Das sind Bieter, die systematisch Profit daraus schlagen, dass Verkäufer eine Online-Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen. Sie beteiligen sich mit kleinem Einsatz, um auf Schadenersatz zu klagen, falls der Anbieter kalte Füße bekommt. In der Verhandlung über einen solchen Fall zeichnete sich am Mittwoch ab, dass die Karlsruher Richter wohl zum ersten Mal ausreichend Indizien an der Hand haben, um einen Rechtsmissbrauch festzustellen. Das Urteil wird erst am 24. August verkündet.

Gestritten wird um Schadenersatz für ein gebrauchtes Motorrad, das der Bieter auf 4900 Euro schätzt. Er hatte bei Abbruch der Auktion als einziger einen Euro geboten und will jetzt die Differenz von 4899 Euro, weil die Maschine inzwischen verkauft ist. (Az. VIII ZR 182/15)

Wo Ebay-Abtrünnige shoppen
Ebay
1 von 6

Was sagen Nutzer über die Auktionsplattform Ebay? Viele haben bereits Alternativen zum Verkaufen und Kaufen gefunden.

Zum Artikel „Ebay zerlegt sich derzeit selbst“.

(Foto: dpa)
Amazon
2 von 6

Das Online-Kaufhaus Amazon bietet fast alles: Vom Buch bis zum Rasenmäher. Facebook-Nutzer Gernot R. kommentiert auf der Handelsblatt-Facebook-Seite: „Das Einstellen von Artikel ist einfach umständlich und unübersichtlich, wenn man in mehreren Ländern und Sprachen vertreiben möchte. Zusätzlich sind die Gebühren für Fixpreisverkäufe ein Witz. Amazon ist das fortgeschrittener.“ Er hat aber auch noch einen Rat für die Auktionsplattform: „Ebay sollte wieder zu den Wurzeln von Auktionen zurückkehren und den Warenshop anderen überlassen.“

(Foto: dpa)
Kleinanzeigen
3 von 6

Die gute alte Kleinanzeige gibt es nicht nur in Tageszeitungen: Auch online erfreut sich das Angebot großer Beliebtheit. Sven-Eric R. empfiehlt zum Beispiel das Portal Kalaydo. Maurice M. findet bei Ebay selbst die bessere Alternative: die Kleinzeigen der Plattform.

(Foto: dpa)
Facebook
4 von 6

Roland H. empfiehlt Facebook für das Verkaufen: „Das was ich früher über Ebay verkauft habe geht heute viel schneller, billiger und seriöser über themenbezogene Facebook-Gruppen (z.B. „Gebrauchte Musikinstrumente -> 10.000 Mitglieder = 100% Zielgruppe!“) an neue Eigentümer.“

(Foto: AFP)
Marktplätze im Netz
5 von 6

Der Marktplatz findet sich nicht nur offline in der Stadt, sondern auch im Netz: Nutzer Martin S. empfiehlt in den Kommentaren der Handelsblatt-Homepage zum Beispiel Smartvie. Hinter der Seite steckt ein Dortmunder Start-up, dass es mit der US-Konkurrenz aufnehmen will.

(Foto: dpa)
Kleiderkreisel
6 von 6

Auch die Kleidertauschplattform Kleiderkreisel scheint eine Alternative zu Ebay. Wer früher seine Kleidung zum Trödel trug, kann die Klamotten auf der Plattform zum Verschenken, Tauschen oder Verkaufen anbieten. Ein neues Bezahlsystem mit Gebühren sorgten im November 2014 aber für Ärger bei den Nutzern, vorher erhob die Webseite keine Gebühren.

(Foto: ap)
  • dpa
Startseite
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%