Ebay Gericht könnte Abbruchjägern einen Riegel vorschieben

Professionelle „Abbruchjäger“ sind die schwarzen Schafe auf Ebay. Sie steigern in Auktionen mit, um hinterher Schadenersatz einzuklagen.
Karlsruhe Der Bundesgerichtshof könnte erstmals durch höchstrichterliches Urteil dem Treiben von „Abbruchjägern“ auf Ebay einen Riegel vorschieben. Das sind Bieter, die systematisch Profit daraus schlagen, dass Verkäufer eine Online-Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen. Sie beteiligen sich mit kleinem Einsatz, um auf Schadenersatz zu klagen, falls der Anbieter kalte Füße bekommt. In der Verhandlung über einen solchen Fall zeichnete sich am Mittwoch ab, dass die Karlsruher Richter wohl zum ersten Mal ausreichend Indizien an der Hand haben, um einen Rechtsmissbrauch festzustellen. Das Urteil wird erst am 24. August verkündet.
Gestritten wird um Schadenersatz für ein gebrauchtes Motorrad, das der Bieter auf 4900 Euro schätzt. Er hatte bei Abbruch der Auktion als einziger einen Euro geboten und will jetzt die Differenz von 4899 Euro, weil die Maschine inzwischen verkauft ist. (Az. VIII ZR 182/15)