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Ebay-Schreck Richter stoppen den Abbruchjäger

Auf Auktionsplattformen wie Ebay lauern zahlreiche Wegelagerer, die unvorsichtige Verkäufer mit Schadenersatzklagen überziehen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt für mehr Rechtssicherheit gesorgt – zumindest ein bisschen.
24.08.2016 - 16:22 Uhr 1 Kommentar
Ebay-Logo am Hauptquartier des Konzerns in San Jose. Quelle: AP
eBay

Ebay-Logo am Hauptquartier des Konzerns in San Jose.

(Foto: AP)

Düsseldorf Es gibt bei Ebay eine goldene Regel: Ist eine Auktion erst einmal gestartet, darf sie nicht wieder abgebrochen werden. Bereits mit dem ersten Gebot über einen Euro ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Nur in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise die Ware durch einen Unfall zerstört wurde, darf der Verkäufer das Angebot zurückziehen. Viele Verkäufer aber nehmen es damit nicht so genau, etwa wenn ihnen die Gebote bei der Auktion zu niedrig scheinen oder Ihnen ein Kumpel ein unschlagbares Alternativangebot macht.

Dann schlägt die Stunde der sogenannten Abbruchjäger. Systematisch bieten sie kleinste Summen auf teure Produkte – und lauern darauf, ob einer der Verkäufer seine Auktion unerlaubt abbricht. Dann verklagen sie ihn auf Schadenersatz, weil sie die Edel-Uhr oder das Laptop nicht für einen Euro ersteigern konnten. Bisher haben ihnen deutsche Gerichte meist Recht gegeben, haben sie doch die Geschäftsbedingungen auf ihrer Seite.

Wo Ebay-Abtrünnige shoppen
Ebay
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Was sagen Nutzer über die Auktionsplattform Ebay? Viele haben bereits Alternativen zum Verkaufen und Kaufen gefunden.

Zum Artikel „Ebay zerlegt sich derzeit selbst“.

(Foto: dpa)
Amazon
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Das Online-Kaufhaus Amazon bietet fast alles: Vom Buch bis zum Rasenmäher. Facebook-Nutzer Gernot R. kommentiert auf der Handelsblatt-Facebook-Seite: „Das Einstellen von Artikel ist einfach umständlich und unübersichtlich, wenn man in mehreren Ländern und Sprachen vertreiben möchte. Zusätzlich sind die Gebühren für Fixpreisverkäufe ein Witz. Amazon ist das fortgeschrittener.“ Er hat aber auch noch einen Rat für die Auktionsplattform: „Ebay sollte wieder zu den Wurzeln von Auktionen zurückkehren und den Warenshop anderen überlassen.“

(Foto: dpa)
Kleinanzeigen
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Die gute alte Kleinanzeige gibt es nicht nur in Tageszeitungen: Auch online erfreut sich das Angebot großer Beliebtheit. Sven-Eric R. empfiehlt zum Beispiel das Portal Kalaydo. Maurice M. findet bei Ebay selbst die bessere Alternative: die Kleinzeigen der Plattform.

(Foto: dpa)
Facebook
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Roland H. empfiehlt Facebook für das Verkaufen: „Das was ich früher über Ebay verkauft habe geht heute viel schneller, billiger und seriöser über themenbezogene Facebook-Gruppen (z.B. „Gebrauchte Musikinstrumente -> 10.000 Mitglieder = 100% Zielgruppe!“) an neue Eigentümer.“

(Foto: AFP)
Marktplätze im Netz
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Der Marktplatz findet sich nicht nur offline in der Stadt, sondern auch im Netz: Nutzer Martin S. empfiehlt in den Kommentaren der Handelsblatt-Homepage zum Beispiel Smartvie. Hinter der Seite steckt ein Dortmunder Start-up, dass es mit der US-Konkurrenz aufnehmen will.

(Foto: dpa)
Kleiderkreisel
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Auch die Kleidertauschplattform Kleiderkreisel scheint eine Alternative zu Ebay. Wer früher seine Kleidung zum Trödel trug, kann die Klamotten auf der Plattform zum Verschenken, Tauschen oder Verkaufen anbieten. Ein neues Bezahlsystem mit Gebühren sorgten im November 2014 aber für Ärger bei den Nutzern, vorher erhob die Webseite keine Gebühren.

(Foto: ap)

Doch nun hat erstmals der Bundesgerichtshof einem solchen Wegelagerer einen Riegel vorgeschoben. Zwar hat der BGH die Klage schon aus formalen Gründen abgewiesen. Die Richter ließen aber keinen Zweifel an ihrer Einschätzung, dass sich systematische Abbruchjäger auf Ebay, die sich nur an Online-Auktionen beteiligen, um anschließend auf Schadenersatz klagen zu können, „rechtsmissbräuchlich“ verhalten. Sie schlossen sich damit inhaltlich der Beurteilung der Vorinstanz, dem Landgericht Görlitz, an. Die „Häufung aussagekräftiger Indizien“ spreche dafür, so die Richter in der Urteilsbegründung.

Ebay begrüßte, dass das Urteil klarstellt, dass das Verhalten des Abbruchjägers rechtsmissbräuchlich war. „Wir werden auf dem Ebay-Marktplatz weiterhin Bieter sanktionieren,  wenn wir handfeste Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten feststellen können", teilte das Unternehmen mit.

In der Tat gab es im konkreten Fall einige Hinweise, dass es sich um einen Abbruchjäger handelt. So hatte der Mann über die Firma seines Vaters einen Ebay-Account und unter falschem Namen weitere Nutzerkonten eingerichtet und 2012 einen Euro auf ein dort eingestelltes Motorrad geboten. Nachdem der Verkäufer die Auktion abgebrochen hatte, ließ er zunächst ein halbes Jahr verstreichen, bevor er 4.899 Euro Schadenersatz einforderte.

Das Landgericht Görlitz, das seine Klage zuvor bereits abgelehnt hatte, wies darauf hin, dass der Mann allein im Sommer 2011 unter wechselnden Identitäten und Accounts auf Ebay Angebote in Höhe von insgesamt 215.000 Euro abgegeben hatte. Außerdem hatte er zahlreiche Schadenersatzverfahren geführt und in einem Fall sogar drei Jahre gewartet, bis er von einem Verkäufer Schadenersatz forderte.

In der Vergangenheit waren unvorsichtige Verkäufer beim BGH mit ihrer Argumentation stets gescheitert. Im Jahr 2014 etwa urteilte das Gericht, dass ein „grobes Missverhältnis“ zwischen Maximalgebot und tatsächlichem Wert der Ware nicht ohne Weiteres „auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters“ schließen lässt. Der Anbieter, der seinen VW Passat nicht für einen Euro hatte abgeben wollen, musste Schadenersatz zahlen.

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1 Kommentar zu "Ebay-Schreck: Richter stoppen den Abbruchjäger"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • ich finde: eBay´s Zeiten für echte Versteigerungen sind schon lange vorbei. Und natürlich will keiner "höherwertige" Artikel für ein Appel und ein Ei loswerden; und für 5 Euro Umsatz noch den Einstellaufwand und die Lauferei zur Post & Co? Das ist wie 10km fahren nur weil die Butter da 20 Cent günstiger ist. Schwachsinn.

    Für normale Einkäufe - wenn der Kurs stimmt - bedingt zu gebrauchen; eigentlich nur noch wie Amazon.

    An Stelle des Passatverkäufers würde ich jetzt die Messer wetzen.

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