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EinzelhandelVerhandlungen über Bürgschaft für Modediscounter Takko gescheitert

Der Einzelhändler ist durch die Folgen des Lockdowns in Finanznot geraten. Verhandlungen mit dem Land NRW über eine Bürgschaft sind nun jedoch gescheitert. 08.03.2021 - 16:06 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Durch hohe Schulden und Geschäftsschließungen durch die Corona-Pandemie ist Takko in die Restrukturierung gerutscht.

Foto: dpa

Düsseldorf, Telgte. Die Verhandlungen des Modediscounters Takko mit dem Land Nordrhein-Westfalen über eine Bürgschaft über mehrere Millionen Euro sind nach Angaben des Unternehmens „de facto gescheitert“. Takko müsse sich „nun um eine andere Lösung bemühen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern“, hieß es in einer Mitteilung am Montag. Während Takko die Schuld dem Land zuschrieb, wehrte sich die Regierung am Montag: Takko selbst habe das Angebot der staatlichen Bürgen nicht angenommen.

Am Montagmorgen hatte Takko zunächst mitgeteilt, der derzeitige Lockdown habe das vor der Pandemie „kerngesunde Unternehmen“ in eine „wirtschaftliche Extremsituation gebracht“. Die zuletzt geltenden Beschränkungen hätten Takko „Woche für Woche zehn Millionen Euro gekostet“.

Interims-Vorstandschef Karl-Heinz Holland sagte: „Ich bin mehr als enttäuscht darüber, dass uns das Land NRW in dieser Situation nicht unterstützt.“ Die Bürgschaft hätte dem Unternehmen „wieder Luft zum Atmen verschafft, um kurzfristig die operativen Kosten zu decken. Um mehr wäre es nicht gegangen.“ Nach Angaben von Takko seien die Bedingungen einer von Land und Bund beauftragten Wirtschaftsprüfungsfirma nicht zu erfüllen gewesen.

Die Landesregierung wiederum, die sich zu Bürgschaften aus rechtlichen Gründen normalerweise nie konkret äußert, teilte am Nachmittag mit: Man bedauere, „dass Takko das Angebot der staatlichen Bürgen, einen Kredit für die betriebsnotwendige Liquidität zu besichern, nicht angenommen hat.“

Ohne die Firma beim Namen zu nennen, hieß es weiter, dass „in derartigen Fällen“ eine Bürgschaft auf die Kreditmittel beschränkt sei - „Boni, Beratungskosten und Anleihezinsen, die aus dem Anteilserwerb resultieren, können nicht Gegenstand staatlicher Unterstützung sein.“ Der Steuerzahler und die Mitarbeiter könnten nicht die Hauptlast tragen, so das Wirtschaftsministerium.

Das Land habe seit Beginn der Corona-Krise 48 Bürgschaften zu Krediten oberhalb von 2,5 Millionen Euro zur Sicherung von Unternehmensfinanzierungen bewilligt und sich an acht parallelen Bund-Länder-Großbürgschaften ab jeweils 50 Millionen Euro beteiligt, teilte das Ministerium weiter mit.

Die bisher prominenteste Bürgschaft war jene für Schalke 04. Nach Angaben des Fußball-Bundesligisten aus dem Sommer war die Bürgschaft genehmigt worden. Die Höhe wurde offiziell nicht bekannt gemacht, lag dem Vernehmen nach aber bei rund 31 Millionen Euro.

dpa
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