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EU-GerichtLufthansa-Hilfen hätten nicht genehmigt werden dürfen

Die EU-Kommission habe bei der Bewilligung der Milliardenhilfen für den größten deutschen Fluganbieter Fehler gemacht. Aus mehreren Gründen muss die Lufthansa aber keine Folgen fürchten.Tristan Heming, Jens Koenen 10.05.2023 - 13:15 Uhr aktualisiert Artikel anhören

In der Coronapandemie rettete der deutsche Staat die Fluggesellschaft. Bei der Genehmigung dazu machte die EU-Kommission Fehler.

Foto: Bloomberg

Luxemburg. Die EU-Kommission durfte die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen. Das teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Gegen das Urteil ist eine Revision vor dem Europäischen Gerichtshof möglich. Die Kommission habe bei ihrer Entscheidung mehrere Fehler gemacht, wie aus der Pressemitteilung zum Urteil hervorgeht:

  • So habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa ihren Finanzbedarf nicht über die Märkte habe decken können.
  • Außerdem habe die EU-Kommission keinen Mechanismus verlangt, der einen Anreiz für die Lufthansa geschaffen hätte, die Kapitalbeteiligung Deutschlands baldmöglichst zurückzukaufen.
  • Weiterhin sei die „beträchtliche Marktmacht“ der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint worden.
  • Außerdem habe die EU-Kommission Verpflichtungen akzeptiert, die einen wirksamen Wettbewerb einschränken könnten.

Damit gaben die Richter den Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor teilweise Recht. Diese hatten gegen die Genehmigung der Hilfen durch die EU-Kommission geklagt.

Ryanair nannte das Urteil einen „Triumph für fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU“. Die Kommission dürfe als Wettbewerbshüterin keine diskriminierenden Staatshilfen unter politischem Druck nationaler Regierungen genehmigen. Auch der Ferienflieger Condor begrüßte das Urteil. „Damit teilt das Gericht unsere Rechtsaufassung“, erklärte die Airline.

Für Lufthansa dürfte das Urteil keine Folgen haben. Zum einen richtete sich die Klage nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen die EU-Kommission. Zum anderen sind die Staatshilfen mittlerweile komplett zurückgezahlt. Es kann also nichts mehr von Lufthansa zurückgefordert werden.

Dass ein EU-Gericht eine Beihilfeentscheidung der EU-Kommission kippt, kommt immer wieder vor. 2021 gaben Richter einer Klage von Ryanair gegen die Genehmigung der Beihilfe für die Ferienfluggesellschaft Condor statt. Die hatte vom Bund und dem Land Hessen Hilfen in Höhe von 550 Millionen Euro bekommen – zuerst nach der Pleite der Muttergesellschaft Thomas Cook, später noch einmal wegen der Folgen der Pandemie.

Die Richter befanden damals, die EU-Kommission habe ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet und ihr teilweise falsche Annahmen zugrunde gelegt. Die EU-Kommission überarbeitete daraufhin die Unterlagen, dann wurden die Beihilfen für rechtmäßig erklärt. Ein ähnliches Vorgehen ist nun auch bei der Lufthansa-Entscheidung zu erwarten.

Milliardenhilfen für die Lufthansa sollten Arbeitsplätze erhalten

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie unterbanden das Geschäft der Lufthansa zwischenzeitlich fast komplett. Zehntausende der rund 138.000 Arbeitsplätze waren in Gefahr. Die Bundesregierung unterstützte die größte deutsche Fluggesellschaft deshalb im Frühjahr 2020 mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa verpflichtete sich im Gegenzug, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben.

Der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds kaufte im Rahmen einer Kapitalerhöhung Aktien und beteiligte sich mit etwa 300 Millionen Euro zu 20 Prozent am Grundkapital der Lufthansa. Hinzu kamen stille Einlagen von bis zu 5,7 Milliarden Euro. Ein zusätzlich gewährter Kreditrahmen über drei Milliarden Euro war bereits zuvor genehmigt worden und unterlag den Auflagen nicht.

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Die EU-Kommission genehmigte Hilfen über sechs Milliarden Euro im Juni 2020.

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