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EU-Urteil zu Pensionshilfen Post kann auf Millionen-Rückzahlung hoffen

Staatliche Hilfen für die Pensionszahlungen verschaffen der Post einen Vorteil, meinte die EU-Kommission. Das EU-Gericht hat nun diese Entscheidung gekippt. Der Konzern kann auf üppige Rückzahlungen hoffen.
14.07.2016 Update: 14.07.2016 - 10:48 Uhr
Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärt den Beschluss der EU-Kommission für nichtig. Quelle: dpa
Deutsche Post

Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärt den Beschluss der EU-Kommission für nichtig.

(Foto: dpa)

Brüssel/Düsseldorf Die EU-Kommission hat im Streit über staatliche Hilfen für Pensionszahlungen an Post-Beamte vor Gericht eine empfindliche Niederlage kassiert. Die Brüsseler Behörde habe in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 nicht nachgewiesen, dass der Konzern durch die Kofinanzierung der Pensionen der Staatsdiener durch den Bund einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten habe, urteilte das Gericht der Europäischen Union am Donnerstag.

Die Luxemburger Richter erklärten deshalb den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, in dem die Post aufgefordert wurde, einen Betrag zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro zurückzuzahlen. Die Bonner hatten nach der Entscheidung der Kommission rund 377 Millionen Euro auf Konten des Bundes überwiesen. Die Post sei nun zuversichtlich, das Geld zurückzubekommen, sagte ein Sprecher. Post-Aktien gewannen am Vormittag in einem freundlichen Gesamtmarkt 1,4 Prozent auf 25,82 Euro.

Im vorliegenden Fall hatte die Brüsseler Behörde entschieden, dass die Post durch den Staat widerrechtlich Subventionen zur Zahlung von Beamtenpensionen erhalten hat. Deutschland hatte gegen diesen Beschluss Klage eingelegt (Az: T-143/12). Der Bund ist über die staatliche Förderbank KfW noch mit einem Anteil von knapp 21 Prozent an der Post beteiligt.

Die Post hatte in Folge der Kommissionsentscheidung rund 377 Millionen Euro an den Bund überwiesen - und ebenfalls gegen die Entscheidung der Kommission geklagt. Das Geld liegt auf einem Treuhandkonto - und wird wohl wieder auf Konten der Post fließen. „Wir sind erfreut über die Entscheidung des Gerichts“, sagte ein Post-Sprecher. Das Unternehmen setzt nun darauf, auch mit seiner Klage gegen die Kommission Erfolg zu haben.

Der ehemalige Staatsmonopolist kann auf eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten mit den Brüsseler Wettbewerbshütern zurückblicken. Die Post hatte zuletzt 2010 einen Rechtsstreit mit der Kommission vor dem EuGH über 572 Millionen Euro angeblicher Subventionen gewonnen. Der Konzern habe Monopolgewinne aus dem Brief-Bereich für seine Paket-Sparte genutzt, lautete damals der Vorwurf der EU-Wettbewerbshüter. Inklusive Zinsen waren den Rheinländern dann mehr als 900 Millionen Euro aus der Staatskasse zugeflossen.

  • rtr
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