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Fast-Food-Kette gegen Yi-Ko Burger King erwirkt einstweilige Verfügung

Burger King sucht rechtlichen Beistand: Mit einer einstweiligen Verfügung will die Kette dem Franchise-Partner Yi-Ko die Nutzung der Marke verbieten. Die Entscheidung kann rechtlich angefochten werden.
21.11.2014 Update: 21.11.2014 - 16:44 Uhr 1 Kommentar
Der Streit um die Burger geht weiter: Burger King setzt sich zur Wehr. Quelle: dpa

Der Streit um die Burger geht weiter: Burger King setzt sich zur Wehr.

(Foto: dpa)

München Die Fast-Food-Kette Burger King will ihrem Franchise-Partner Yi-Ko die Nutzung der Marke gerichtlich untersagen lassen. „Wir können bestätigen, dass wir eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München beantragt haben, und dass das Landgericht diese antragsgemäß heute erlassen hat“, sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa in München.

Die einstweilige Verfügung bedeute für den Franchisenehmer nicht die umgehende Schließung, erklärte der Sprecher. Yi-Ko müsse aber alle markenrechtlich geschützten Gegenstände von Burger King wie Schilder und Speisekarten entfernen, die Mitarbeiter müssten die Uniformen ablegen. „Wenn sie alles abnehmen, bleibt es ihnen überlassen, was sie mit dem Restaurant machen“, sagte der Sprecher AFP.

Yi-Ko-Geschäftsführer Dieter Stummel hatte zuvor „Focus Online“ gesagt, er rechne noch am Freitag mit einer Entscheidung des Gerichts. Yi-Ko will seine 89 Filialen geöffnet lassen. Das Gericht wollte sich zunächst nicht äußern.

Burger King hatte am Mittwoch die Verträge mit der Yi-Ko-Holding gekündigt und den Franchisenehmer aufgefordert, seine Filialen umgehend zu schließen. Der Franchisenehmer habe sich nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen für seine 3000 Mitarbeiter gehalten. Anderenfalls werde Burger King vor Gericht ziehen.

Yi-Ko steht für Ergün Yildiz und Alexander Kolobov. Sie hatten im Mai 2013 als gleichberechtigte Partner damals 91 Burger-King-Filialen übernommen, darunter jeweils mehrere in München, Köln, Essen und Oberhausen. Nach dem Wirbel um Hygienemängel und schlechte Arbeitsbedingungen hatte Burger King die Verträge mit dem größten deutschen Lizenznehmer Yi-Ko Holding fristlos gekündigt.

Die einstweilige Verfügung, räumte der Sprecher von Burger King ein, stelle nur eine vorläufige Entscheidung dar, „diese kann durch Rechtsmittel angefochten werden“.

  • dpa
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1 Kommentar zu "Fast-Food-Kette gegen Yi-Ko: Burger King erwirkt einstweilige Verfügung"

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  • Ergün Yildiz und Alexander Kolobov hatten ausreichend Zeit die Zustände in ihren Franchise-Filialen zu ändern. Offensichtlich hatten beide kein gesteigertes Interesse und nun greift Burger King hart durch. Das ist die einzige Sprache, die skrupellose Unternehmer verstehen.

    Burger King hat einen Ruf zu verlieren. Ergün Yildiz und Alexander Kolobov nicht. Beide haben ihren Ruf bereits ruiniert. Die Verfügung, selbst wenn sie durchkommt ins nur ein Strohfeuer. Burger King wird sicherlich seinen Verpflichtungen aus Compliance und Code of Conduct nachkommen und notfalls durch sämtliche Instanzen gegen Ergün Yildiz und Alexander Kolobov prozessieren. Nur so gilt, da wo Burger King draufsteht, ist tatsächlich Burger King drin.

    Abgewrackte Yiko-Filialen ohne das Corporate Identity von Burger King sind sicherlich keinen Besuch wert. Wer weiß, was man dort serviert bekommt?

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