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Fluggesellschaft Keine Verfügung gegen Lufthansa – Streit mit Gewerkschaft UFO spitzt sich zu

Die Lufthansa muss die Kündigung von Tarifverträgen durch die Flugbegleitergewerkschaft UFO weiterhin nicht anerkennen. Die Gewerkschaft scheiterte am Montag vor Gericht.
08.04.2019 - 17:09 Uhr Kommentieren
Die Flugbegleitergewerkschaft droht der Lufthansa mit Streik. Quelle: dpa
Gewerkschaft UFO

Die Flugbegleitergewerkschaft droht der Lufthansa mit Streik.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die Lufthansa muss die Kündigung von Tarifverträgen durch die Flugbegleitergewerkschaft UFO weiterhin nicht anerkennen. Die Gewerkschaft scheiterte am Montag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, weil der Richter keine Eilbedürftigkeit erkennen konnte. Man werde umgehend in die Berufung beim Landesarbeitsgericht gehen, kündigte der UFO-Vorsitzende Nicoley Baublies an.

Lufthansa hatte die Kündigungen wegen angeblicher Formfehler nicht anerkannt und geht davon aus, dass bei ungekündigten Verträgen weiterhin Friedenspflicht besteht, Streiks der Flugbegleiter also ausgeschlossen bleiben. Die UFO will hingegen bei der Lufthansa-Kerngesellschaft ab dem 30. Juni streikbereit sein.

Innerhalb der Gewerkschaft verschärft sich der Konflikt in der Führungsspitze. Für den 22. Mai ist auf der Homepage zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen worden, bei der die Abberufung von zwei Vorstandsmitgliedern zur Abstimmung steht, darunter dem früheren Vorsitzenden Alexander Behrens. Er hatte sein Amt im Oktober aus gesundheitlichen Gründen abgegeben, war aber im Vorstand geblieben.

Die verbliebene UFO-Führung stellt Behrens und zwei weitere Vorstände in den Verdacht der Untreue und des Betrugs. Sie sollen sich gegenseitig vorteilhafte Anstellungsverträge ausgestellt haben, mit denen das Vereinsvermögen geschädigt worden sei. Entsprechende Strafanzeigen seien bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt worden, heißt es in der Einladung.

Der Anwalt Samy Hammad wies die Vorwürfe im Namen seines Mandanten Behrens als unzutreffend zurück. Man behalte sich vor, eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung zu stellen. Er sei sich auch sicher, dass die Mitglieder sehr besonnen auf den Abwahlantrag reagieren werden. Behrens hänge sicher nicht an seinem Amt, sondern sorge sich um die Handlungsfähigkeit der UFO.

  • dpa
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