Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Frankreich EU-Kommission billigt Staatshilfe für Air France-KLM

Der französische Finanzminister hat mit der EU-Wettbewerbskommissarin ein Finanzierungspaket ausgehandelt. Zur Höhe wollte Bruno Le Maire nichts sagen.
04.04.2021 - 14:36 Uhr Kommentieren
Frankreich und die Niederlande halten jeweils rund 15 Prozent der Konzernanteile. Quelle: AP
Air France

Frankreich und die Niederlande halten jeweils rund 15 Prozent der Konzernanteile.

(Foto: AP)

Paris Frankreich hat sich nach eigenen Angaben mit der EU-Kommission über Staatshilfen für die von der Corona-Krise gebeutelte Fluggesellschaft im wesentlichen geeinigt. Finanzminister Bruno Le Maire sagte dem Fernsehsender LCI, das mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ausgehandelte Finanzierungspaket solle am Montag vom Verwaltungsrat des Konzerns gebilligt werden.

Über die Höhe des Betrags wollte sich der Minister nicht äußern. Die Zugeständnisse von Air France-KLM bei der Abgabe von Start- und Landerechten seien geringer als ursprünglich von der EU gefordert. Frankreich und die Niederlande halten jeweils rund 15 Prozent der Konzernanteile. Auch der Rivale Lufthansa erhielt nach dem Geschäftseinbruch in der Corona-Krise Staatshilfen.

Mehr: Billigflieger fordern grüne Treibstoffe auch für die Langstrecke

  • rtr
Startseite
Mehr zu: Frankreich - EU-Kommission billigt Staatshilfe für Air France-KLM
0 Kommentare zu "Frankreich: EU-Kommission billigt Staatshilfe für Air France-KLM"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%