„Gammelfleisch“ Swatch fühlt sich von UBS falsch beraten

Zeit für den Gegenangriff: Swatch will das Gerichtsurteil nicht anerkennen.
Biel Die Swatch Group geht gegen ein Urteil vor, demzufolge die UBS den Schweizer Uhrenhersteller für Verluste aus vor der Finanzkrise getätigten Investments nicht entschädigen muss. Der Konzern hat vor ein paar Tagen Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie der Swatch-Chef Nick Hayek am späten Mittwoch zu Bloomberg News sagte. Das Urteil war bereits am 14. April ergangen.
Swatch Group hatte gegen die UBS geklagt, weil sie Geld zurückhaben wollte, welches sie angeblich mit in 2007 getätigten „Absolute-Return“-Investments verloren hatte. Diese seien von der UBS, der Nummer Eins der Schweizer Banken, als risikoarm in jedem Marktumfeld bezeichnet worden.
Swatch habe seinerzeit Rat von der UBS gebraucht, weil der Konzern zuvor nie in „Absolute-Return“-Produkte investiert hatte. Ein Swatch-Anwalt verwendete im Verlauf des Verfahrens die Symbolik von verdorbenem Fleisch: „Allein die Beklagte musste den Inhalt ihrer Würste kennen und bei Gammelfleischgefahr die Käufer warnen.“
Ein Urteil zugunsten von Swatch hätte andere Investoren, die während der Finanzkrise Geld verloren, ermutigen können, ebenfalls gegen Schweizer Banken vorzugehen, die das Geld verwaltet hatten. Im Durchschnitt dauert es 132 Tage, bis eine Entscheidung gefällt wird, wie es vonseiten des Gerichts hieß.
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